Potenziale von Menschen mit Behinderung erkennen und für Unternehmen erschließen!

08.12.2023 | Presseinfo Nr. 95

Menschen mit Behinderung haben es im Vergleich zu Menschen ohne Behinderung oftmals schwerer, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Viel zu häufig noch bestehen bei den Personalentscheidern in den Unternehmen Vorurteile, Unwissen und Unsicherheit. Dabei sind Menschen mit Behinderung nicht grundsätzlich weniger leistungsfähig. Vielmehr sind sie – richtig eingesetzt – sehr motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Chance nutzen.

„Die Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung halten sich wirklich hartnäckig“, so Thorsten Nappe, Chef der Arbeitsagentur Stralsund. „Und viele dieser Vorurteile oder auch Ängste halten die Unternehmen oftmals davon ab, freie Stellen mit schwerbehinderten Mitarbeitern zu besetzen.“ Dabei haben Behinderungen oft keine oder nur geringe Auswirkungen auf die Berufsausübung der Arbeitnehmer. Und oft können Beeinträchtigungen mit besonderen Stärken kompensiert werden.

Nancy Ehrich, Teamleiterin in der Arbeitsagentur, weist noch auf einen anderen Punkt hin: „Gerade in einer Zeit, in der die Betriebe über Personalengpässe klagen, stellen Menschen mit Behinderungen ein Arbeitskräftepotenzial dar, auf das die Unternehmen nicht verzichten sollten. Außerdem unterstützen und begleiten wir als Arbeitsagentur die Unternehmen im Einstellungsprozess mit besonderen Maßnahmen. Wenn etwa schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber nicht genau auf die jeweilige Stelle passen bzw. der Arbeitgeber unsicher ist, ob der neue Mitarbeiter die gestellten Aufgaben bewältigen kann, können Trainingsmaßnahmen oder Probebeschäftigungen eine Möglichkeit sein, damit sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer ‚kennenlernen‘. Das hat Vorteile für beide Seiten: Das Unternehmen muss sich nicht frühzeitig vertraglich binden und der Arbeitnehmer kann diese Zeit zum Ausprobieren seiner Möglichkeiten nutzen.“

Außerdem kann die Einstellung eines schwerbehinderten Mitarbeiters sogar finanzielle Vorteile bringen. So fördern die Arbeitsagentur oder die jeweiligen beruflichen Rehabilitationsträger die Einstellung von schwerbehinderten Menschen mit verschiedenen Zuschüssen. Zudem spart der Betrieb für jeden beschäftigten schwerbehinderten Menschen die sonst fällige Ausgleichsabgabe. Angerechnet werden können auf diese Arbeitsplätze neben schwerbehinderten Menschen auch ihnen Gleichgestellte. Das sind Menschen, die einen Grad der Behinderung von mindestens 30 und weniger als 50 haben.

Zu allen Fragen rund um die Einstellung von schwerbehinderten Mitarbeitern berät der Arbeitgeberservice der Arbeitsagentur. Unternehmen können ihren persönlichen Ansprechpartner kontaktieren oder sie wählen die kostenfreie Hotline 0800 4 5555 20.