Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft
Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Böblingen erfolgt die Anerkennung über das Landratsamt Böblingen
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Stuttgart erfolgt die Anerkennung über das Versorgungsamt Stuttgart (Fritz-Elsas-Straße 30, 70174 Stuttgart)
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen nach § 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX)
Informationen zum Gleichstellungsverfahren finden Sie auf unserer Homepage
oder rufen Sie an unter der
Hilfen zur Erhaltung des Arbeitsplatzes / Kündigungsschutz
Integrationsamt / Kommunalverband für Jugend und Soziales
Lindenspürstraße 39, 70176 Stuttgart
Integrationsfachdienst
Marienstraße (Eingang Sophienstraße) 28, 70178 Stuttgart