Einfach und schnell: Termine mit der Agentur für Arbeit online vereinbaren

Kundinnen und Kunden der Agentur für Arbeit Stuttgart können inzwischen ihre Termine online vereinbaren. Auf der Webseite der Arbeitsagentur unter www.arbeitsagentur.de/stuttgart ist der neue Dienst verfügbar. Unnötige Wartezeiten in den Eingangsbereichen der Agenturen lassen sich somit vermeiden.

16.05.2022 | Presseinfo Nr. 24

Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wünschen sich neben den schon bestehenden persönlichen und telefonischen Kontaktmöglichkeiten auch einen Onlinekontakt zu Behörden, zum Beispiel, um einen Termin zu vereinbaren. Über die Online-Terminvereinbarung (OTV) können Kundinnen und Kunden ihren Wunschtermin in der Agentur für Arbeit vereinbaren. Für Johann Beck, Leiter der Arbeitsagentur, ist das ein weiterer Schritt in Richtung digitale Verwaltung und Bürgernähe: „Die Online-Terminvereinbarung läuft erst seit wenigen Wochen, aber bereits jetzt können wir feststellen, dass viele Kundinnen und Kunden diese Möglichkeit aktiv nutzen.“ Dabei könne auch angegeben werden, ob der Termin persönlich oder per Video-Beratung stattfinde. „Die Videoberatung findet ebenfalls zunehmend Anklang. Mit dem neuen Service vollziehen wir den nächsten logischen Schritt. Kundinnen und Kunden können nun flexibler mit uns in Kontakt treten“, ergänzt Beck. Auch ein telefonischer Rückruf auf Termin lasse sich vereinbaren.

Die OTV wird sukzessive für weitere Kundenanliegen erweitert

Aufgrund der positiven Kundenrückmeldungen zur Online-Terminvereinbarung für die Arbeitslosmeldung, werden nun weitere Angebote getestet, z. B.  Fragen rund um das Arbeitslosengeld bzw. zum Arbeitslosengeld-Antrag sowie demnächst auch für Gespräche zu Weiterbildungsmöglichkeiten und für die Studien- und Ausbildungsberatung. Wenn diese von den Kunden gut angenommen werden, ist geplant, sie nach und nach bundesweit zur Verfügung zu stellen.

Wichtig zu wissen

Auch bei der Online-Terminvergabe ist die persönliche Arbeitslosmeldung spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erforderlich. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn die Arbeitslosmeldung online über den neuen Personalausweis verifiziert wurde. Dazu muss die Online-Funktion des Ausweises freigeschaltet sein.