Inklusion als Baustein zur Fachkräftesicherung

Anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember soll auf die besondere Situation dieser Personen am Arbeitsmarkt aufmerksam gemacht werden. Noch immer ist es nicht einfach für Arbeitslose mit Handicap, eine Arbeit aufzunehmen.

30.11.2023 | Presseinfo Nr. 79

Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Schwerbehinderung ist in Ostthüringen in den vergangenen fünf Jahren zurückgegangen. So sank die Zahl von rund 1.366 im Durchschnitt des Jahres 2018 auf 1.255 im Jahr 2022. Das entspricht einem Rückgang von rund 7 Prozent. Die Zahl der Arbeitslosen insgesamt ging in diesem Zeitraum allerdings um mehr als 11 Prozent zurück. Menschen mit Behinderung haben es auf dem Arbeitsmarkt demnach deutlich schwerer. Aktuell sind von den 20.829 Arbeitslosen insgesamt 1.354 Personen schwerbehindert. Das entspricht einem Anteil von 6,5 Prozent.

„Nach wie vor haben Menschen mit Einschränkungen oftmals mit Vorurteilen zu kämpfen, die sich hartnäckig halten. Mit der Aktionswoche wollen wir auf die beruflichen Potentiale dieser Menschen aufmerksam machen. Wir können und wollen es uns angesichts des Mangels an Arbeits- und Fachkräften nicht leisten, auf diese Personengruppe auf dem Arbeitsmarkt zu verzichten“- sagte Torsten Hammer, Geschäftsführer operativ der Agentur für Arbeit Thüringen Ost.

Fast 80 Prozent der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen verfügen über einen Schulabschluss, 52 Prozent sogar mindestens über die Mittlerer Reife. Bei den beruflichen Abschlüssen können 70 Prozent der arbeitslosen Schwerbehinderten auf einen Berufsabschluss oder eine abgeschlossene akademische Ausbildung verweisen.

„Wir müssen uns allerdings die Mühe machen, einen geeigneten Arbeitsplatz zu finden. Zudem können wir auf das gesamte Spektrum der gesetzlich gegebenen Förderinstrumente zurückgreifen. Ob berufliche Weiterbildung, Beratung bei der Berufswahl bis hin zur Unterstützung bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsaufnahme oder der Zahlung eines Eingliederungszuschusses gibt es zahlreiche Unterstützungsmöglichkeiten. Im Übrigen sind Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen gesetzlich verpflichtet, mindestens fünf Prozent schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Mit dem Gesetz zum inklusiven Arbeitsmarkt wird ab 01.01.2024 die Ausgleichsabgabe erhöht. Das betrifft jene Arbeitgeber, die keine oder nicht ausreichend genug schwerbehinderte Arbeitnehmer beschäftigen. Dies kann je nach Betriebsgröße monatlich bis zu 720 Euro betragen.

Es lohnt sich also nicht nur aus finanzieller Sicht für Unternehmen, Menschen mit Handicap eine Chance zu geben“ – appelliert Torsten Hammer abschließend.  

Sie möchten sich über die Einstellung von schwerbehinderten Menschen in Ihrem Betrieb informieren?

Nehmen Sie gerne Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 555520 auf.