Kooperationsvereinbarung Jugendberufsagentur Hildburghausen

Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit im Rahmen einer Jugendberufsagentur

zwischen

dem Jugendamt Hildburghausen, vertreten durch den Landrat

und

der Agentur für Arbeit Suhl, vertreten durch den Vorsitzenden der Geschäftsführung

und

dem Jobcenter Landkreis Hildburghausen, vertreten durch den Geschäftsführer

und

dem Staatlichen Schulamt Südthüringen, vertreten durch den Schulamtsleiter                                   

nachfolgend Kooperationspartner genannt -

 

PRÄAMBEL

Gemeinsames Ziel der Träger der Kinder- und Jugendhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII), der Arbeitsförderung nach dem Sozialgesetz (SGB) Drittes Buch (III), der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) sowie der Schulen nach dem Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) ist es, den Entwicklungsweg von allen, speziell aber von besonders     förderungsbedürftigen jungen Menschen, von der Schule über die Ausbildung bis hin zum Einstieg in das Erwerbsleben zu unterstützen.

Da sich für die Beratung und Betreuung der jungen Menschen eine gleichzeitige        Zuständigkeit ergeben kann, ist ein koordiniertes und kooperatives Vorgehen der benannten Partner eine wichtige Voraussetzung, um an den Schnittstellen die berufliche und soziale Integration sowie den Ausgleich sozialer Benachteiligungen effektiv und ganzheitlich zu fördern.

Grundlage für die Zusammenarbeit bilden die gesetzlichen Verpflichtungen, die sich für den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe aus § 81 SGB VIII, für den Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende aus §§ 18 und 18a SGB II und für die Bundesagentur für Arbeit aus §§ 9 und 9a SGB III ergeben. Für die Schulen sind Grundlagen der Zusammenarbeit in §§ 2 und 55a ThürSchulG verankert.

Die Kooperationsvereinbarung konkretisiert Maßnahmen innerhalb der Rechtsnormen und bildet den Rahmen für ein ganzheitlich orientiertes und institutionell abgestimmtes Informations-, Qualifizierungs-, Beratungs- und Begleitungsangebot mit dem Ziel, eine abgestimmte Unterstützungsleistung und eine bedarfsgerechte Maßnahmenlandschaft zu ermöglichen.

Die Jugendberufsagentur ist ein Kooperationsbündnis der beteiligten Akteure und ist nicht als neue Institution anzusehen.

Die Status-Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechter.

 

1.   HANDLUNGSBEDARF

Im Landkreis Hildburghausen soll sowohl intern als auch extern die Transparenz über die Unterstützungs- und Förderangebote der beteiligten Akteure

  • Jugendamt Hildburghausen
  • Agentur für Arbeit Suhl
  • Jobcenter Landkreis Hildburghausen
  • Staatliches Schulamt Südthüringen

hergestellt werden. Darüber hinaus sollen mögliche Lücken in der Unterstützung von jungen Menschen am Übergang in den Beruf identifiziert und gemeinsam geschlossen werden. Sofern dies möglich ist, sollen Arbeitsabläufe und Maßnahmen abgestimmt und harmonisiert werden.

 

Aus der Perspektive des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe

Der zunehmenden Problemverhärtung langanhaltender Schuldistanz sollte so früh wie möglich (vor dem 15.Lebensjahr) gezielt gegengesteuert werden. Das Risiko, dass der Schulabschluss nicht erreicht wird oder auch die Ausbildung abgebrochen wird, ist bei Schuldistanz und bei fehlender Unterstützung durch die Kooperationspartner erhöht und muss verringert werden. Die Zusammenarbeit mit dem Staatlichen Schulamt ist aufgrund dessen für die präventiven und akuten Maßnahmen gegen Schuldistanz von zentraler Bedeutung. Die Gründe für den Schul- oder Ausbildungsabbruch sind in Erfahrung zu bringen, um rechtzeitig eingreifen zu können.

 

Aus der Perspektive der Agentur für Arbeit Suhl

Durch die lebensbegleitende Berufsberatung werden junge Menschen auf ihrem Weg in Ausbildung, Studium und Beschäftigung begleitet. Der Übergang vom Schulbesuch zur Ausbildung oder zum Studium ist eine Phase, wo entscheidende Weichen für das weitere Leben gestellt werden. Die Angebote der Berufsorientierung können sie unterstützen, eine ihren Fähigkeiten und ihrer Motivation entsprechende und passende Ausbildung zu finden. Es braucht im Laufe des Schulbesuches bereits frühzeitig mehr Möglichkeiten, sich in den potentiellen Berufen auszuprobieren, um das Risiko des Ausbildungswechsels ober –abbruchs zu verringern. Darüber hinaus sollte die Kooperation zwischen den vier Institutionen bei Bedarf eine kurzfristige „Feuerwehraktion“ für den Einzelfall ermöglichen. Die Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern muss durch eine vertrauensvolle, verständnisvolle und gemeinsame Sprache geprägt sein.

 

Aus der Perspektive des Jobcenters

Bei einem schlechten oder einem fehlenden Schulabschluss ist das Risiko eines späteren SGB II- Leistungsbezuges erhöht. Dies ist unbedingt zu vermeiden. Junge Menschen sollen befähigt werden, ohne staatliche Unterstützung von SGB II Leistungen den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Zudem sollen sie verstärkt aktiviert werden, um einen dauerhaften Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Mit der Jugendberufsagentur sollen neue Ideen entwickelt werden, um die Zielgruppe bereits vor dem Hilfebezug zu erreichen oder sie zu befähigen, bereits bestehenden Hilfebezug zu beenden. Der junge Mensch soll im Kontext der gesamten Familie betrachtet werden. Die Verbindlichkeit der Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern soll durch die Vereinbarung erhöht werden, damit nachhaltige Unterstützung unter Zuhilfenahme vorhandener Netzwerkstrukturen ermöglicht wird. Zudem sollten vorhandene Netzwerkstrukturen besser aufeinander abgestimmt werden und die Maßnahmelandschaft ggf. dahingehend optimiert werden.

 

Aus der Perspektive des staatlichen Schulamtes

Der Entwicklungsweg junger Menschen führt über die Schule hin zu einer Ausbildung und zum Einstieg in das Erwerbsleben. Dabei benötigen vorrangig benachteiligte junge Menschen und ggf. deren Personensorgeberechtigte Unterstützung, da die Schnittstellen für deren Beratung und Betreuung in der Zuständigkeit verschiedener Akteure schwer durchschaubar sind.

Die Jugendberufsagentur verzahnt zur ganzheitlichen Unterstützung der förderbedürftigen jungen Menschen die Angebote der öffentlichen Jugendhilfe mit den Fördermaßnahmen des Jobcenters und der Agentur für Arbeit sowie den schulischen Angeboten. Über gemeinsame Ansprechpartner wird den gebündelten Angeboten für den Ausbildungsweg/Einstieg in das Erwerbsleben ein einheitlicher personeller Rahmen gegeben. Im Mittelpunkt der Zusammenarbeit stehen der Jugendliche und die für ihn passenden Maßnahmen als Ergebnis einer effizienten Netzwerkarbeit im Rahmen der Jugendberufsagentur.

 

2.  GEMEINSAME ZIELE

Das übergeordnete Ziel der Kooperation besteht in der beruflichen, sozialen und gesellschaftlichen Integration aller jungen Menschen. Dies soll durch die ganzheitliche und vernetzte Betreuung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter bis 27 Jahren erfolgen, um den individuellen Übergang Schule – Beruf zu ermöglichen.

Daraus abgeleitet und unter Berücksichtigung des jeweiligen Handlungsbedarfes ergeben sich folgende thematische Teilziele:

  • die Verringerung der Zahl der jungen Menschen, die
  • eine allgemeinbildende Schule ohne Schulabschluss verlassen,
  • eine allgemeinbildende Schule ohne berufliche Orientierung verlassen,
  • eine Ausbildung oder eine Maßnahme zur Ausbildungsvorbereitung abbrechen,
  • nicht von den bisherigen Unterstützungssystemen aufgefangen werden

Das grundsätzliche strategische Ziel der Zusammenarbeit ist die Steigerung der Transparenz der Aufgaben der beteiligten Akteure.

 

3.    GRUNDSÄTZE DER KOOPERATION

Die Leistungen der Kooperationspartner sollen nicht nebeneinander angeboten werden, sondern in enger Abstimmung ineinandergreifen. Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit und ein ständiger Austausch zwischen den Leistungsträgern.

Jeder Kooperationspartner übernimmt im Rahmen der Kooperation seinen originären Auftrag und leistet seinen Beitrag für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die festgelegten Aufgaben sind durch alle Kooperationspartner mit einem annähernd gleichen Arbeits- und Zeitanteil sicherzustellen, ausgenommen sind die spezifischen Aufgaben aus der Jahresagenda.

Diese Grundsätze sollen das gegenseitige Verständnis und die Akzeptanz der Kooperationspartner weiter vertiefen und ausbauen. Eine vertrauensvolle und wertschätzende Zusammenarbeit ist die Grundlage für die erfolgreiche Umsetzung der Ziele.

Die Vertragspartner legen ihrem Verwaltungshandeln und ihrer Zusammenarbeit die Grundsätze der Rechtmäßigkeit, der Wirtschaftlichkeit, der Sparsamkeit und der Leistungsfähigkeit zugrunde.

Nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist die günstigste Relation zwischen dem verfolgten Zweck und den einzusetzenden Mitteln anzustreben. Diese Kooperation agiert im Rahmen der vorhandenen Ressourcen der Kooperationspartner und lebt von der Beteiligung dieser ohne eigenen finanziellen Haushalt.

 

 

4.  STRUKTUR DER KOOPERATION

4.1. Zusammenarbeit auf der institutionell strategischen Ebene

Beirat JBA

Die Festlegung von Kooperations- und Schwerpunktsetzung, Grundsatzfragen der Zusammenarbeit, die Durchführung weiterer Planungen sowie das Treffen von Vereinbarungen bezüglich Form und Grad der Zusammenarbeit auf operativer Ebene wird durch den Beirat realisiert.

 

Mitglieder des Beirates sind:

  • Amtsleiter Jugendamt
  • Geschäftsführer operativ / Bereichsleiter der Agentur für Arbeit Suhl
  • Geschäftsführer Jobcenter Landkreis Hildburghausen
  • Schulamtsleiter des Staatlichen Schulamtes Südthüringen

 

Die Mitglieder haben ein Stimmrecht und können sich vertreten lassen. Die Vertreter erhalten deren Stimmrecht.

Der Beirat tagt mindestens einmal jährlich. Alle Mitglieder haben das Recht, eine Sitzung einzufordern. Die daraus erforderliche Einberufung hat innerhalb von 15 Arbeitstagen zu erfolgen.

Bei Bedarf können auch weitere Fachkräfte und Institutionen an den Sitzungen des Beirats teilnehmen.

Die Sitzungen werden protokolliert.

Der Beirat beschließt zur Konkretisierung dieser Kooperationsvereinbarung einen Jahresarbeitsplan. Sie priorisiert die Ziele, setzt thematische Schwerpunkte und legt einen Zeit- und Arbeitsplan fest.

Die Jahresagenda wird in Arbeitsgruppen, die themenspezifisch gebildet werden und zeitlich befristet sein können, umgesetzt. Die Protokolle der Arbeitsgruppen sind den beteiligten Kooperationspartnern zeitnah zuzustellen. Eine Evaluierung erfolgt durch den Beirat einmal jährlich.

 

4.2. Zusammenarbeit auf der operativer Ebene

Zur Festlegung von operativen Kooperations- und Schwerpunktsetzungen, zur Durchführung von gemeinsamen Dienstberatungen und Schulungen sowie zu konkreten Maßnahmen und weiteren Planungen arbeiten operative Arbeitsgruppen. Dazu werden regelmäßige Treffen vereinbart.

 

Die Arbeitsgruppen setzen sich zusammen aus:

  • Sachgebietsleiter Soziale Dienste Jugendamt
  • Berufsberatung der Agentur für Arbeit Suhl
  • Teamleiter Markt und Integration und / oder Integrationsfachkräfte U25 des Jobcenters Landkreis Hildburghausen
  • Fachberater Berufliche Orientierung des Schulamtes Südthüringen und / oder Vertretern der jeweiligen Schulen
  • Arbeitsgruppen auf der operativen Ebene

 

Fallbesprechungen: Die Abstimmung von Einzelfällen wird durch bedarfsgerechte Fallbesprechungen der beteiligten Akteure geregelt. Es werden gemeinsame Möglichkeiten erarbeitet, um den jungen Menschen in seiner Bedarfslage zu fördern und ggf. zu unterstützen.

Die Form der Fallarbeit richtet sich nach den jeweiligen Erfordernissen und soll im Interesse der jungen Menschen mit einem Höchstmaß an Flexibilität und möglichst geringem organisatorischen Aufwand umgesetzt werden.

Gemeinsame Beratungen werden die bedarfs- und anlassbezogen nach Abstimmung der Kooperationspartner mit dem Jugendlichen und gegebenenfalls seinen Personensorgeberechtigten durchgeführt.

Fortbildung, Hospitationen, Dienstbesprechung

Die gegenseitige Information der Fachkräfte über Aufgaben, Arbeitsabläufe, Rechtsgrundlagen, Erreichbarkeit etc. soll durch die wechselseitige Teilnahme an Dienstbesprechung, an Hilfeplangesprächen, an Fallbesprechungen, durch gegenseitige Hospitation oder durch gemeinsam durchgeführte Fortbildungsveranstaltungen gewährleistet werden.

 

Gremienarbeit

Gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 und 3 ThürKJHAG entsenden die Agentur für Arbeit, das Jobcenter und das Schulamt (aus der Lehrerschaft) ein beratendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Dem Ausschuss wird über den Entwicklungsstand der Kooperation regelmäßig Bericht erstattet.

 

5. ANSPRECHPARTNER

Für die Umsetzung der Jugendberufsagentur auf der strategischen und operativen Ebene sind folgende verbindliche Ansprechpartner benannt:

Für das Jugendamt:

Strategische Ebene

Amtsleiter Jugendamt

Operative Ebene

Sachgebietsleiter Soziale Dienste

Für die Agentur für Arbeit:

Strategische Ebene

Bereichsleiter/ Teamleiter

Operative Ebene

Beratungsfachkraft, Berufsberatung, Beratungsfachkraft Reha, anlassbezogen Teamleitung

Für das Jobcenter:

Strategische Ebene

Geschäftsführer

Operative Ebene

Teamleitung Markt und Integration (MuI)

Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA)

Für das Staatliche Schulamt Südthüringen:

Strategische Ebene

Schulamtsleiter

Operative Ebene

Fachberater Berufliche Orientierung

 

6. TRANSPARENZ

Die Kooperation fußt auf dem gegenseitigen Informationsaustausch und der gegenseitigen Transparenz. Aus diesem Grund wird unabhängig von dem jeweiligen spezifischen Jahresplan festgelegt, dass jeweils bis zum 31. Oktober eines Jahres eine durch die Kooperationspartner aktualisierte Übersicht aller Ansprechpartner der beteiligten Institutionen erstellt und allen Fachkräften zur Verfügung gestellt wird. Diese Aufstellung enthält Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Funktionsbezeichnung und Nennung des Aufgabenbereiches.

eine aktuelle Übersicht über Maßnahmen und Angebote der vier kooperierenden Institutionen erstellt und öffentlich zugänglich gemacht wird.

 

7. DATENSCHUTZ

Für die gegenseitige Übermittlung der Daten gelten neben den allgemeinen datenschutzrechtlichen Bestimmungen die Vorschriften zum Schutz der Sozialdaten des SGB I, SGB II, SGB III, SGB VIII, SGB X und ThürSchulG. Die jungen Menschen und ggf. ihre Personensorgeberechtigten sind bei der gesamten Hilfe- / Integrationsplanung zu beteiligen.

Die Jugendlichen und ihre Personensorgeberechtigten bzw. die jungen Volljährigen sind darüber zu informieren, wer zu welchem Zweck mit wem zusammenarbeitet.

Eine schriftliche Einverständniserklärung des Personensorgeberechtigten und des Jugendlichen bzw. des jungen Volljährigen bezüglich der Übermittlung von Sozialdaten an den jeweils ande­ren Leistungsträger wird auch dann angestrebt, wenn die Übermittlung der Daten nach § 69 SGB X zulässig ist.

Für den rechtskreisübergreifenden Informationsaustausch zwischen den Kooperationspartnern muss zwingend eine vorherige Zustimmung zur Datenübermittlung höchstpersönlich i.S.d. § 35 SGB I durch den jungen Menschen ab 15 Jahren bzw. bis Vollendung des 15. Lebensjahres durch die gesetzlichen Vertreter schriftlich erteilt worden sein. In der Einwilligungserklärung sind die Sozialdaten, die entsprechenden Stellen und der Verarbeitungszweck den Einzelfall entsprechend festzulegen.

Einer Schweigepflichtentbindungserklärung des jungen Menschen bzw. der gesetzlichen Vertreter bedarf es zur Offenbarung von Geheimnissen bei bestimmten Berufsgruppen, die einer Schweigepflicht gem. § 203 StGB unterliegen.

 

8. INKRAFTTRETEN UND DAUER

Diese Kooperationsvereinbarung tritt mit Unterzeichnung durch alle Kooperationspartner in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember. Sie verlängert sich automatisch jeweils um ein Jahr, wenn nicht einer der Kooperationspartner schriftlich bis zum 30. September eines Kalenderjahres widerspricht.

Sollte sich herausstellen, dass regelungsbedürftige Punkte nicht geregelt wurden oder sollten sonstige Lücken auftreten, verpflichten sich die Kooperationspartner zu einer Ergänzung oder Regelung im Sinne der Gesetze sowie des Inhalts und der Ziele dieser Vereinbarung. Entsprechendes gilt für den Fall, dass Bestimmungen dieser Vereinbarung sich als ungeeignet zur Regelung der zugrunde gelegten Sachverhalte erweisen. In all den genannten Fällen werden die Kooperationspartner auf eine die Interessen aller Seiten achtenden Regelung hinwirken.

 

Hildburghausen, den ……………….

 

Thomas Müller

Landrat des Landkreises Hildburghausen

 

Wolfgang Gold

Vorsitzender der Geschäftsführung Agentur für Arbeit Suhl

 

Rüdiger Brückner

Geschäftsführer Jobcenter Landkreis Hildburghausen

 

Michael Kaufmann

Schulamtsleiter Staatliches Schulamt Südthüringen