Arbeitslosmeldung ist weiterhin zwingend erforderlich

Die Suhler Arbeitsagentur informiert aus aktuellem Anlass ihre Kundinnen und Kunden:

20.05.2022 | Presseinfo Nr. 33

Eine Arbeitssuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung.  Die Arbeitslosmeldung muss spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Sie ist eine der Voraussetzungen für den Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Arbeitslosmeldungen können persönlich oder online erfolgen und sind frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit möglich.

„Dabei bietet die Online-Arbeitslosmeldung eine einfache, sichere, schnelle und effiziente Möglichkeit, sich jederzeit arbeitslos zu melden“, erklärt Eckhard Lochner, Geschäftsführer der Suhler Arbeitsagentur.

Für Online-Arbeitslosmeldungen muss jedoch die Online-Funktion des Personalausweises frei geschaltet sein.

Informationen unter www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden