Bürgergeld: Die zweite Stufe der Reform startete am 01. Juli 2023

Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum Sommer 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Jobcentern und Bürgerinnen und Bürgern unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.

06.07.2023 | Presseinfo Nr. 35

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sogenannte Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun ab dem 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Jobcenter größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

 

Bürgergeld ist mehr als eine bloße Namensänderung. Es ist eine wichtige Reform, in die auch maßgebliche Erfahrungen der Bundesagentur für Arbeit aus den letzten 17 Jahren eingeflossen sind. Die Auswahl der Fördermöglichkeiten wird größer und kann viel besser und individueller an der Lebenslage der Menschen ausgerichtet werden. Den Vermittlerinnen und Vermittlern in den Jobcentern werden jetzt deutlich mehr Instrumente und Möglichkeiten für Weiterbildungen an die Hand gegeben. Die Menschen können mit einer neuen ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Der rote Faden auf dem Weg in Arbeit wird nun der Kooperationsplan, ein kurzes und übersichtliches Dokument in einfacher und verständlicher Sprache. Wichtiger als die schnelle Vermittlung ist künftig, Menschen dauerhaft in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

 

Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023:

  • Die Weiterbildungsprämie bis zu 150 Euro für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.
  • Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können drei Jahre gefördert werden.
  • Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der Kooperationsplan hält kurz und knapp in einer Sprache die Schritte Richtung Arbeitsmarkt. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.
  • Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.
  • Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge.
  • Die Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.