Häufig gestellte Fragen an die Berufsberatung

Hier findet Ihr eine Liste häufig gestellter Fragen an die Berufsberater. Diese Liste wird immer mal aktualisiert - reinschauen lohnt also...

Veranstaltungen der Berufsberatung dürfen Sie gern gemeinsam mit Ihrem Kind besuchen. Die Termine dafür finden Sie unter "TERMINE". Die Berufsberatung führt in den Klassen 8 - 10 Veranstaltungen zur Berufsorientierung durch. Des Weiteren können Sie natürlich zusammen das Berufsinformationszentrum (BiZ) besuchen. Zusätzlich werden an vielen Beruflichen Schulzentren (BSZ) "Tage der offenen Tür" durchgeführt.

Ein Beratungsgespräch ohne Termin ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Erstberatung ist in jedem Fall ein Termin notwendig. Folgeberatungen können im Rahmen der Sprechstunden an der Schule oder in der Agentur erfolgen.

Bewerbungskosten können erstattet werden, wenn die Bewerbungskosten vor der (ersten abgerechneten) Bewerbung beantragt wurden, man sich für eine betriebliche Ausbildung bewirbt, vor der Bewerbung ein Beratungsgespräch erfolgt ist. Die Antragstellung kann persönlich, schriftlich oder auch telefonisch erfolgen. Eine rückwirkende Antragstellung ist allerdings nicht möglich - also immer vorher melden! Die Antragstellung kann auch vor der Beratung beim Berufsberater erfolgen - dann allerdings ohne Förderzusage, da die Eignung ja noch nicht festgestellt werden konnte.

Das ist möglich, solange zu Beginn des BGJ das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, man im BVJ den Hauptschulabschluss erworben hat und freie BGJ – Plätze zur Verfügung stehen. Da nach dem BVJ die Berufsschulpflicht bereits als erfüllt gilt, müssen in das BGJ vorrangig noch berufsschulpflichtige Schüler aufgenommen werden.

Folgende Unterlagen sollten zum ersten Beratungsgespräch mitgebracht werden:

  • Zeugniskopie(n),
  • Praktikumsbescheinigungen,
  • Gesundheitszeugnis nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz,
  • Lebenslauf,
  • vorbereitete Bewerbungsunterlagen,
  • bei Migranten: gültiger Pass mit Aufenthaltstitel

Sie können sich auch als Eltern an einem Beratungsgespräch mit Ihrem Kind beteiligen. Entweder dazu einen Termin vereinbaren - oder die Sprechzeiten des Berufsberaters nutzen. Bitte beachten Sie: Wenn das Kind schon 18 Jahre alt ist, gelten die Datenschutzbestimmungen und es werden ohne Einverständnis des Kindes keine Auskünfte erteilt.