Zweiter Schritt der Bürgergeld-Reform tritt am 1. Juli in Kraft

Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt. "Grundlage unserer Arbeit sind mehr denn je Kooperation und Vertrauen im Miteinander. Auf dieser Basis können wir unsere Kundinnen und Kunden individuell und zielgerichtet qualifizieren und bei der dauerhaften beruflichen Integration unterstützen", fasst die stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Rems-Murr, Claudia Kriegisch-Knittel, zusammen. "Das Jobcenter Rems-Murr ist auf die Neuerungen der Bürgergeld-Reform gut vorbereitet."

27.06.2023 | Presseinfo Nr. 30

Nach den zu Jahresbeginn eingeführten neuen Regelsätzen werden nun der erweiterte Instrumentenkasten für Förderungen und der Kooperationsplan eingeführt. „Grundlage unserer Arbeit sind mehr denn je Kooperation und Vertrauen im Miteinander. Auf dieser Basis können wir unsere Kundinnen und Kunden individuell und zielgerichtet qualifizieren und bei der dauerhaften beruflichen Integration unterstützen“, fasst die stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Rems-Murr, Claudia Kriegisch-Knittel, zusammen. „Das Jobcenter Rems-Murr ist auf die Neuerungen der Bürgergeld-Reform gut vorbereitet.“

Durch den erweiterten Instrumentenkasten werden Weiterbildung und Qualifizierung attraktiver. Längerfristige abschlussorientierte Weiterbildung wird mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld gefördert. Eine Umschulung, die bisher nur in verkürzter Form möglich war, kann bei Bedarf über die gesamte Ausbildungsdauer bezuschusst werden.

Bürgergeld-Beziehende können sich somit leichter qualifizieren und einen Berufsabschluss nachholen. Auch für bei den Agenturen für Arbeit Gemeldete gelten diese erweiterten Fördermöglichkeiten. Holger Sträßer, stellvertretender Leiter der Agentur für Arbeit Waiblingen, erklärt dazu: „Bildung ist der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit und hilft, den Drehtüreffekt, also wiederkehrende Arbeitslosigkeit, zu vermeiden und eine stabile und existenzsichernde Berufsbiografie zu ermöglichen.“

Für Bürgergeld-Beziehende gibt es weitere Neuerungen: für die Teilnahme an bestimmten Angeboten kann ein Bürgergeldbonus gezahlt sowie eine ganzheitliche Betreuung, eine besondere Form des Coachings, angeboten werden.

Auch die Freibeträge für ergänzend erzieltes Erwerbseinkommen ändern sich. Besonders wichtig für junge Menschen unter 25 Jahren:  diese dürfen das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ-dienstleistende bis zur Minijob-Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Die neuen Hinzuverdienstregeln sollen zusätzliche Erwerbsanreize schaffen.

 

Kooperationsplan:  bürgernahe und verständliche Zusammenarbeit

Künftig sollen Kooperationspläne die Arbeit zwischen den Kund*innen und Jobcentern erleichtern und eine Orientierungshilfe schaffen. Der Kooperationsplan soll ein leicht verständlicher roter Faden auf dem Weg in die Arbeit sein.

Gemeinsam werden die notwendigen Schritte und Zwischenziele festgelegt, die für das Erreichen des vereinbarten langfristigen Ziels, notwendig sind.