Zuständigkeitswechsel in der Betreuung von geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern

Laut Beschluss der jüngsten Ministerpräsidentenkonferenz sind sich Bundeskanzler Scholz und die Länder einig: Ukraine-Flüchtlinge sollen Leistungen der Grundsicherung erhalten. Zum 01.06.2022 ist daher ein Zuständigkeitswechsel in der Betreuung der geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer geplant. Für die erwerbsfähigen Menschen werden künftig die Jobcenter (SGB II) zuständig sein und für nicht erwerbsfähige (z.B. Altersrentner oder unbegleitete minderjährige Kinder unter 15 Jahren das Sozialamt (SGB XII).

20.04.2022 | Presseinfo Nr. 17

Die notwendigen gesetzlichen Anpassungen werden momentan umgesetzt, um hilfsbedürftigen Geflüchteten aus der Ukraine in Zukunft die Leistungen aus dem SGB II zukommen zu lassen. Voraussetzungen dafür sind die Registrierung im Ausländerzentralregister und die Vorlage einer ausgestellten Fiktionsbescheinigung oder eines Aufenthaltstitels nach § 24 Abs. 1 AufenthG.

„Wir sind uns natürlich bewusst, dass innerhalb kurzer Zeit eine große Anzahl an Anträgen auf Arbeitslosengeld II auf uns im Jobcenter zukommen wird. Daher laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren, um diesen Übergangsprozess strukturiert und pragmatisch anzugehen“, berichtet Jan Riediger, der Geschäftsführer des Jobcenters Weilheim-Schongau.

Nach derzeitigen Planungen werden die Anträge auf Arbeitslosengeld II am 28.04.2022 persönlich in den Gemeinden ausgegeben. Die Abgabe der Anträge kann dann ab Anfang Mai im Jobcenter sowohl in Weilheim und Schongau erfolgen. Das Jobcenter wird hierfür eine Hotline zur Terminvereinbarung anbieten.

Geflüchtete aus der Ukraine können sich schon jetzt auf die Antragsstellung im Jobcenter vorbereiten und damit die spätere Bearbeitung beschleunigen:

  • Für die Auszahlung der Leistungen benötigt das Jobcenter eine deutsche Bankverbindung (IBAN).

  • Bei der Antragsabgabe bedarf es die Mitgliedsbescheinigung einer frei gewählten Krankenkasse für die Zeit ab dem 01.06.2022.

„Wir wünschen uns, dass gerade die Helferinnen und Helfer bei diesen Vorbereitungen mit unterstützen. Sobald eine Antragsstellung möglich ist, kann dann ein reibungsloser Ablauf funktionieren“, so der Geschäftsführer.

Bis zu diesem Übergang und damit bis voraussichtlich Ende Mai richten Geflüchtete aus der Ukraine bitte alle Anfragen in Bezug auf Arbeit und Ausbildung weiterhin an die noch zuständige Agentur für Arbeit. Die eigens eingerichtete Ukraine-Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08 bis 16 Uhr und am Freitag von 08 bis 13 Uhr erreichbar. Untere der Nummer 0911/178-7915 erhalten Geflüchtete in russischer und ukrainischer Sprache Informationen zur Arbeits- und Ausbildungssuche.

(Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es fallen Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz an).