Erfolgreiche Kooperation wird vertieft

Die Agentur für Arbeit Wesel und das Jobcenter Kreis Kleve haben eine neue Kooperationsvereinbarung geschlossen. Beide Institutionen möchten künftig auf dem Arbeits- und Ausbildungsmarkt noch enger zusammenarbeiten und ihre Kooperation weiter ausbauen.

18.08.2022 | Presseinfo Nr. 53

Barbara Ossyra, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Wesel, und Andrea Schwan, Leiterin des Fachbereichs Jugend, Soziales und Jobcenter beim Kreis Kleve, unterzeichneten heute (18.08.2022) im Kreishaus Kleve die Kooperationsvereinbarung. Diese beschreibt die rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit in verschiedenen Bereichen des lokalen Arbeits- und Ausbildungsmarktes. Dazu zählen beispielsweise Berufsberatung und -orientierung, Ausbildungsvermittlung, Integration in Arbeit sowie Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern.


„Ich freue mich, dass wir unsere gute Zusammenarbeit weiter intensivieren und noch enger verzahnen, denn gemeinsam kann man für die Menschen in der Region mehr erreichen. Dazu gehört vor allem eine gute Beratung und Unterstützung von Kundinnen und Kunden in ganz unterschiedlichen Lebenslagen“, betonte Barbara Ossyra, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Wesel.


Andrea Schwan, Leiterin des Fachbereichs Jugend, Soziales und Jobcenter beim Kreis Kleve, unterstrich: „Der Arbeits –und Ausbildungsmarkt ist nicht nach Rechtskreisen teilbar. Durch ein gemeinsam abgestimmtes Dienstleistungsangebot und die Bündelung der Ressourcen und Expertisen wollen wir darauf hinwirken, Schnittstellen abzubauen und für jeden arbeitslosen Menschen im Kreis Kleve eine für ihn pas-sende Perspektive auf dem Arbeitsmarkt zu finden.“

Während das Jobcenter für Leistungen der Grundsicherung nach dem Sozialgesetz-buch II zuständig ist, zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld nach dem Sozialgesetzbuch III aus. Schnittstellen ergeben sich insbesondere, wenn Menschen aufstockende oder ergänzende Leistungen des jeweils anderen Trägers erhalten oder den Rechtskreis, beispielsweise nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes, wechseln.