Nachholen von Berufsabschlüssen

Stärken Sie die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens, indem Sie Ihre Beschäftigten qualifizieren.
Nutzen Sie als Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerin die Vorteile einer Qualifizierung im Job.

 

Viele gute Gründe sprechen für den Erwerb eines Berufsabschlusses während einer bestehenden Beschäftigung

Tipp:Für Unternehmen:

  • bestehendes Potenzial in der Belegschaft nutzen
  • bewährte Mitarbeitende fördern
  • Finanzielle Entlastung durch Förderleistungen der Arbeitsagentur
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

 

Tipp:Für Beschäftigte:

  • Berufsabschluss bei vollem Gehalt
  • Zuschüsse zu Kinderbetreuung und Erstattung von Fahrkosten
  • kein Zeitverlust
  • als Fachkraft für den Betrieb unentbehrlich werden
  • Arbeitslosigkeit vermeiden
  • Aufstiegschancen

Hier finden Sie einen Überblick zu den verschiedenen Möglichkeiten:

Bei der Umschulung bei einem Bildungsträger übernimmt der Bildungsträger die Funktion eines Ausbildungsbetriebes.
Diese Umschulung wird dann als überbetriebliche Umschulung bezeichnet.

Der Bildungsträger organisiert die Ausbildung mittels Praktika in verschiedenen Betrieben, unterhält jedoch auch eigene Lehrwerkstätten oder Lehrfirmen, in denen die Ausbildung stattfindet.
Es erfolgt eine Abschlussprüfung bei einer für die Ausbildung zuständigen Institution.

Die betriebliche Einzelumschulung wird wie eine betriebliche Ausbildung beim Ausbildungsbetrieb absolviert.
Umschulungen können im Vergleich zu den entsprechenden Ausbildungen um ein Drittel verkürzt werden.
Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei betrieblichen Ausbildungen (z.B. Besuch der Berufsschule, Prüfung vor der Kammer).

Teilqualifizierungen sind Weiterbildungen, die immer auf Ausbildungsinhalten eines anerkannten Ausbildungsberufs basieren.
Dabei werden die Inhalte eines Ausbildungsberufs in mehrere Bausteine, sogenannte Module, unterteilt.
Jede Teilqualifikation ist ein einzelnes Modul, das mit einem Zertifikat abschließt.

Wurden alle Module des Berufs durchlaufen, kann am Ende die Prüfung vor der Kammer abgelegt werden, um den anerkannten Berufsabschluss zu erhalten.

Sie können Ihre bisherige Berufserfahrung anerkennen lassen, indem Sie eine Externenprüfung ablegen. Diese führt zu einem anerkannten Berufsabschluss.

Um für die Prüfung zugelassen zu werden, muss eine Person mindestens das Eineinhalbfache der beruflichen Ausbildungszeit im entsprechenden Beruf tätig gewesen sein (z. B. 4,5 Jahre bei einer 3-jährigen Berufsausbildung).
Die Entscheidung über die Zulassung zur Prüfung übernimmt die zuständige Kammer.

Um eine Externenprüfung erfolgreich absolvieren zu können, werden Lehrgänge zur Vorbereitung auf diese Prüfungen angeboten.

Im Herkunftsland wurde eine Berufsqualifikation erworben. 
Diese Berufsqualifikation kann mit einem Abschlusszeugnis nachgewiesen werden.

Nach der Anerkennungsprüfung in Deutschland wird ein Bescheid (Gleichwertigkeitsfeststellungsbescheid) erstellt.
Der Bescheid informiert über das Ergebnis des Anerkennungsverfahrens.
Es gibt verschiedene Ergebnisse: Die Berufsqualifikation wird anerkannt, es bestehen wesentliche Unterschiede zum Referenzberuf oder die Berufsqualifikation wird nicht anerkannt.

Wesentliche Unterschiede können meistens durch die Teilnahme an einer Qualifizierung ausgeglichen werden.

Finanzielle Förderung

Vollständige Erstattung der Lehrgangskosten, sowie notwendiger überbetrieblicher Lehrgänge

Zuschuss von bis zu 100% zum Arbeitsentgelt

Übernahme von Fahrkosten, Kinderbetreuungskosten sowie auswärtige Unterbringung für Ihre Mitarbeitenden im Rahmen der Weiterbildung

Weiterbildungsprämie für Beschäftigte von bis zu 2.500€ bei erfolgreicher Prüfung

Wer wird gefördert?

Beschäftigte ohne Berufsabschluss

Beschäftigte mit Berufsabschluss, die aber mehr als vier Jahre an- oder ungelernt tätig waren und voraussichtlich eine Tätigkeit im ursprünglichen Beruf  nicht mehr ausüben können

Voraussetzungen

In der Regel ist eine dreijährige berufliche Tätigkeit des/ der Beschäftigten notwendig.

Das Beschäftigungsverhältnis muss über die gesamte Dauer der Förderung fortbestehen.