Hinweis

Zugang zur Agentur für Arbeit nur noch mit FFP2-Maske

10.02.2022 | Presseinfo Nr. 11

Die Agenturen für Arbeit sind telefonisch, schriftlich, über digitale Angebote und per Videokommunikation gut erreichbar. Viele Anliegen können auf diesen Wegen erledigt und geklärt werden. Weiterhin sind auch persönliche Vorsprachen möglich.

Aktuell sind bundesweit sehr stark steigende Infektionszahlen zu beobachten. Daher sollen unsere Kundinnen und Kunden und unsere Mitarbeitenden bestmöglich geschützt werden. Deswegen müssen beim Besuch in den Arbeitsagenturen ab sofort FFP2-Masken getragen werden. Diese Regelung gilt bundesweit. Ausnahmen gelten für Personen, die nachweisen können, dass sie keine FFP2-Maske tragen dürfen oder können.

Die Agentur für Arbeit Wiesbaden bittet um Verständnis für diese Maßnahme. Die Bundesagentur für Arbeit stellt sicher, dass Leistungen wie das Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld pünktlich ausgezahlt werden. Dafür müssen die Dienststellen für die Kundinnen und Kunden leistungsfähig bleiben.