Wege zur Arbeitsgenehmigung

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit bestimmten Qualifikationen

Die Prüfung bezüglich des Vorrangs von inländischen Bewerberinnen und Bewerbern entfällt, falls Sie bestimmte Qualifikationen mitbringen:

Sie sind Fachkraft mit akademischer Ausbildung:

Wenn Sie einen Hochschulabschluss haben und von einem Arbeitgeber in Deutschland einen Arbeitsvertrag für eine dem Abschluss entsprechende Position angeboten bekommen, können Sie eine sogenannte „Blaue Karte EU" beantragen. Hierzu muss zunächst geprüft werden, ob der Hochschulabschluss mit dem einer deutschen Hochschule vergleichbar ist. Ein Brutto-Jahreseinkommen von mindestens 56.800 € ist erforderlich. Dieser Betrag gilt für das Jahr 2021. Die Beträge ändern sich jährlich.

Wenn Sie einen Hochschulabschluss in einem Beruf haben, der derzeit in Deutschland stark nachgefragt ist (Naturwissenschaftlerin/-wissenschaftler, Mathematikerin/Mathematiker, Ingenieurin/Ingenieur, Humanmedizinerin/-Mediziner und akademische Fachkräfte der Informations- und Kommunikationstechnologie) und einen Arbeitsvertrag angeboten bekommen, können Sie die „Blaue Karte EU" schon ab einem Brutto-Jahresgehalt von 44.304 € beantragen. Dieser Betrag gilt für das Jahr 2021. Die Beträge ändern sich jährlich.

Inhaberinnen und Inhaber einer Blauen Karte EU können bereits nach 33 Monaten bzw. bei Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis - also ein unbefristetes Visum - erhalten.

Sie sind Fachkraft mit Berufsausbildung:

Wenn Sie einen Berufsabschluss und ein konkretes Arbeitsplatzangebot haben, können Sie ein Visum für die Arbeitsaufnahme erhalten, wenn die Bundesagentur für Arbeit feststellt, dass die Beschäftigungsbedingungen des Arbeitsplatzangebots denen inländischer Beschäftigter in Deutschland entsprechen.

Für die Beantragung des Aufenthaltstitels muss zudem geprüft werden, ob die vorliegende berufliche Qualifikation mit dem entsprechenden deutschen Berufsabschluss vergleichbar ist. Informationen zu diesem Verfahren finden Sie auf Deutsch und Englisch auf der Internetseite www.anerkennung-in-deutschland.de.

Stellt die Anerkennungsstelle fest, dass für die Gleichwertigkeit des Abschlusses noch Qualifizierungen erforderlich sind, kann unter bestimmten Voraussetzungen parallel zum Verfahren eine Beschäftigung auf Helferebene zugelassen werden.

Als Fachkraft mit beruflicher oder akademischer Ausbildung können Sie Ihr Visum direkt bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung beantragen.

Hinweis:

Fragen? Für Fachkräfte und Hochqualifizierte lohnt sich ein Blick auf das Willkommensportal www.make-it-in-germany.com/en/. Hier finden internationale Fachkräfte Informationen über ihre Karrierechancen in Deutschland - und warum es sich lohnt, hier zu leben und zu arbeiten.

Jobseeker-Visum:

Der Arbeitsmarktzugang als Fachkraft mit akademischer oder beruflicher Ausbildung setzt ein Arbeitsplatzangebot voraus. Wenn Sie über einen in Deutschland anerkannten oder vergleichbaren Hochschulabschluss oder einen Berufsabschluss verfügen, können Sie auch ohne konkretes Arbeitsplatzangebot ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen. Mit diesem Visum können Sie zur Stellensuche für bis zu sechs Monate nach Deutschland einreisen. Voraussetzung ist, dass Sie in dieser Zeit Ihren Lebensunterhalt auch ohne Arbeit finanzieren können.