Leben und Arbeiten in Deutschland: Westbalkan-Regelung

Informationen zur Arbeitserlaubnis für Bürgerinnen und Bürger der Westbalkan-Länder

Denken Sie darüber nach, sich in Deutschland eine Zukunft aufzubauen?

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Aufenthaltserlaubnis, zu Voraussetzungen und Verfahren für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Wir möchten Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, um eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung in Deutschland zu bekommen und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.

Ihr Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt im Rahmen der sogenannten Westbalkanregelung (§ 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung)

Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Regelung war zunächst für die Jahre von 2016 bis Ende 2020 befristet. Aufgrund der hohen Nachfrage von Arbeitgebern in Deutschland nach Arbeitskräften aus diesen Staaten wurde die Regelung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Tätigkeiten als Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind weiterhin nicht zulässig. Für die Erteilung der Zustimmung prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob inländische oder Arbeitskräfte aus der Europäischen Union für den jeweiligen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Beschäftigungsbedingungen gleichwertig mit denen von inländischen Arbeitskräften sind.

Hinweis:
Die Anzahl der Zustimmungen ist für erstmalige Antragstellungen auf bis zu 25.000 je Kalenderjahr begrenzt.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für Deutschland Reisebeschränkungen aus vielen Staaten. Aktuelle Informationen erhalten Sie hierzu auf folgender Seite.

Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
  • Sie benötigen ein verbindliches Arbeitsplatzangebot von einem Arbeitgeber in Deutschland.
  • Sie dürfen in den letzten 24 Monaten vor Antragstellung keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen haben. 
  • Sie müssen die visarechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Wie gehen Sie weiter vor?

Für die Einreise nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme ist ein Visum notwendig, das Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem der oben genannten Staaten beantragen müssen.

Den Sitz Ihrer jeweiligen deutschen Auslandsvertretung finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.