Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)

Sie leben im Ausland und möchten von dort die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation beantragen?

Dann können Sie sich an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) wenden. Die ZSBA vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Die ZSBA hilft Ihnen bei der Antragstellung. Die ZSBA berät Sie und begleitet Sie durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland. 

Ihr erster Schritt zur Anerkennung:

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Was ist eine berufliche Anerkennung?

Wenn Sie einen ausländischen Studien- oder Berufsabschluss besitzen, können Sie diesen auf Basis eines gesetzlichen Anspruchs in Deutschland anerkennen lassen. Hierfür ist ein Antrag bei der für Sie und Ihren Berufsabschluss zuständigen Stelle erforderlich. Im Anerkennungsverfahren wird von der zuständigen Stelle geprüft, inwieweit eine im Ausland erworbene berufliche Qualifikation mit der für diesen Beruf in Deutschland erforderlichen Qualifikation vergleichbar ist. Basis für diese Prüfung ist in der Regel die deutsche Ausbildungsordnung, Berufsordnung oder Studienordnung des Berufs in Deutschland. Um die Prüfung durchführen zu können, müssen Sie verschiedene Nachweise erbringen (z.B. Abschlusszeugnis, Nachweise der Berufserfahrung, ggf. Berufszulassungsurkunde).

Warum benötigen ausländische Fachkräfte außerhalb der Europäischen eine berufliche Anerkennung, um in Deutschland arbeiten zu können?

Wenn Sie aus einem Land außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland kommen und in Deutschland leben und arbeiten möchten, müssen Sie bei der für Sie Deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland ein Visum beantragen. Hierfür ist die Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation erforderlich. Außerdem bietet eine berufliche Anerkennung viele Vorteile, u.a. hinsichtlich Ihres erzielbaren Einkommens.

Warum sollte ich mich vor einer Antragstellung auf eine berufliche Anerkennung beraten lassen?

In Deutschland gibt es über 1500 zuständige Stellen für die berufliche Anerkennung, die je nachdem welche Berufsqualifikation Sie besitzen und wo Sie arbeiten möchten für Sie zuständig sind. Auch sind die Anforderungen an die zu erbringenden Nachweise sehr unterschiedlich. Daher empfehlen wir: Lassen Sie sich erst beraten und stellen Sie dann Ihren Antrag auf Anerkennung. Sie können dadurch Fehler beim Antrag oder Verzögerungen bei der Bearbeitung vermeiden. Zudem können Sie durch das gesamte Verfahren begleitet und auch bei der Suche von eventuell erforderlichen Qualifizierungen für eine volle Anerkennung unterstützt werden.

Informieren Sie sich über die Zusammenarbeit mit der ZSBA : 

FACHKRÄFTE BERICHTEN

Was ist die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA)?

Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz wurde 2020 die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) eingerichtet. Sie ergänzt das bestehende Beratungsangebot in Deutschland durch ein nun existierendes mehrsprachiges Beratungsangebot für Fachkräfte mit Wohnsitz im Ausland. Denn die ZSBA richtet sich an Fachkräfte, die im Ausland leben und von dort einen Antrag auf berufliche Anerkennung stellen möchten, um zukünftig in Deutschland zu arbeiten.

Dabei erfüllt die ZSBA vor allem folgende Funktionen:

  • Wir schließen die Beratungslücke für Anerkennungssuchende aus dem Ausland,
  • wir helfen Ihnen dabei herauszufinden, zu welchem deutschen Berufsabschluss Ihre ausländische Qualifikation passt,
  • wir beraten kostenfrei und neutral,
  • Sie erhalten einen persönlichen Ansprechpartner für Ihre Fragen während des gesamten Anerkennungsverfahrens

Was ist die ZSBA nicht?

Die ZSBA ist ein unverbindliches Serviceangebot und keine zuständige Stelle. Das heißt: Die ZSBA trifft keine Entscheidung über die Anerkennung und löst keine Fristen aus, wenn sie Dokumente zur Vorprüfung entgegennimmt.

Welche Aufgaben hat die ZSBA und wie kann Sie unterstützen?

Die ZSBA ergänzt das Informationsangebot von „Anerkennung in Deutschland“ und vertieft die Erstberatung durch die Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“. Im Einzelnen übernimmt die ZSBA z. B. folgende Aufgaben:

  • Sie erhalten eine Ersteinschätzung, ob Ihre ausländische Studien- oder Berufsqualifikation für eine Anerkennung in Deutschland geeignet ist.
  • Sie erhalten eine Beratung zu den Inhalten und dem Verlauf des Anerkennungsverfahrens.
  • Sie erhalten Unterstützung, den für Ihre ausländische Berufsqualifikation passenden deutschen Referenzberuf herauszufinden.
  • Sie erhalten eine umfangreiche Beratung zur richtigen Standortwahl, damit Sie gemeinsam festlegen können zur A, in welchem Bundesland sie arbeiten und den Antrag stellen wollen.
  • Wir helfen Ihnen dabei, die notwendigen Dokumente zusammenzustellen.
  • Wir prüfen vorab, ob die Dokumente vollständig sind und leiten sie mit dem Antrag auf Anerkennung an die zuständige Stelle weiter.
  • Wir informieren zu Aufenthaltstiteln, die im Zusammenhang mit dem Anerkennungsverfahren stehen.

 Was bietet die ZSBA noch und mit wem arbeitet sie zusammen?

Die ZSBA begleitet Sie während des gesamten Anerkennungsverfahrens. Zum Austausch von Informationen arbeitet die ZSBA mit den zuständigen Stellen und ggf. mit den Ausländerbehörden zusammen.

Außerdem informieren wir über weitere Beratungsangebote in Deutschland (z.B. zu Möglichkeiten zur Qualifizierung, Integrationsangeboten etc) und Perspektiven auf dem deutschen Arbeitsmarkt.

Ihren Sitz hat die ZSBA bei der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn, wir sind also gut vernetzt. So können Sie über die ZSBA an die Kolleginnen und Kollegen der Bundesagentur für Arbeit gelangen, die Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz in Deutschland unterstützen.