Wege zur Arbeitsgenehmigung
Informationen für Bewerberinnen und Bewerber mit bestimmten Qualifikationen
Auf diesen Seiten finden Sie Informationen zur Aufenthaltserlaubnis, zu Voraussetzungen und Verfahren für Staatsbürgerinnen und Staatsbürger aus Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien. Wir möchten Sie darüber informieren, welche Möglichkeiten Ihnen offenstehen, um eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung in Deutschland zu bekommen und welche Voraussetzungen Sie hierfür erfüllen müssen.
Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Regelung war zunächst für die Jahre von 2016 bis Ende 2020 befristet. Aufgrund der hohen Nachfrage von Arbeitgebern in Deutschland nach Arbeitskräften aus diesen Staaten wurde die Regelung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.
Tätigkeiten als Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sind weiterhin nicht zulässig. Für die Erteilung der Zustimmung prüft die Bundesagentur für Arbeit, ob inländische oder Arbeitskräfte aus der Europäischen Union für den jeweiligen Arbeitsplatz zur Verfügung stehen (Vorrangprüfung) und die Beschäftigungsbedingungen gleichwertig mit denen von inländischen Arbeitskräften sind.
Hinweis:
Die Anzahl der Zustimmungen ist für erstmalige Antragstellungen auf bis zu 25.000 je Kalenderjahr begrenzt.
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen für Deutschland Reisebeschränkungen aus vielen Staaten. Aktuelle Informationen erhalten Sie hierzu auf folgender Seite.
Für die Einreise nach Deutschland zur Arbeitsaufnahme ist ein Visum notwendig, das Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in einem der oben genannten Staaten beantragen müssen.
Den Sitz Ihrer jeweiligen deutschen Auslandsvertretung finden Sie unter www.auswaertiges-amt.de.
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Informationen zur Jobsuche und den Lebens- und Arbeitsbedingungen in Deutschland