Ansprechpartnerin
Simone Wagner
Telefon: 0375 314 1010
E-Mail: Zwickau.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
Der Anspruch auf Kindergeld, der für Kinder in Ausbildung grundsätzlich bis zum 25. Geburtstag gilt, bleibt bestehen. Ein Zeitraum von bis zu vier Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten kann nach Regelung der Rententräger für die Rentenanwartschaft anerkannt werden, ohne dass eine Meldung als arbeitslos bei der Agentur für Arbeit notwendig ist.
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