Ansprechpartnerin
Simone Wagner
Telefon: 0375 314 1010
E-Mail: Zwickau.PresseMarketing@arbeitsagentur.de
Befristet bis Jahresende können auch Leiharbeitnehmer unterstützt werden. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis zum 31.12.2021 voll erstattet. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist bis zu 12 Monate möglich. Bis Ende 2021 gilt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bezugsdauer von längstens 24 Monaten.
Wenn Kurzarbeit unvermeidbar ist, sollte diese Zeit für die betriebliche Weiterbildung genutzt werden. Die BA kann dabei unterstützen und empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice der regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.
Online gibt es weitere Informationen unter: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung oder https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/zwickau/bbie
Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt: www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit
Simone Wagner
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