§ 10: Zumutbarkeit

Der erwerbsfähige Hilfebedürftige erhält Einkommen aus Gelegenheitsarbeiten (Aushilfe). Das Einkommen fließt ihm in unregelmäßigen Abständen zu. Um den aktuellen Bedarf zu überprüfen, erhält er vom Jobcenter jeden Monat eine Einladung zu einem Meldetermin. Zu diesem Termin soll er  die aktuelle Einkommensbescheinigung mitbringen.  Der erwerbsfähige Hilfebedürftige hält das persönliche Erscheinen für nicht gerechtfertigt. Nach seiner Auffassung sei die Übersendung der Einkommensbescheinigung per Post ausreichend.  Kann das Jobcenter verlangen, dass er monatlich persönlich seine Nachweise vorlegt?

Siehe Eintrag "Persönliches Erscheinen - Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit" zu § 59 (identisch).

Stand: 09.03.2017

WDB-Beitrag Nr.: 912024

Ist eine Arbeit zumutbar, wenn für unter 3-jährige Kinder eine Betreuungsperson zur Verfügung steht bzw. stehen könnte?

Die Erziehung des Kindes ist nicht mit der Aufnahme einer Arbeit vereinbar, wenn das Kind das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Es ist dabei unerheblich, ob eine betreuende Person/Stelle vorhanden ist.

In einer Familie mit einem Kind, dass das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann sich nur ein Partner wegen der Kinderbetreuung auf die Unzumutbarkeit der Arbeitsaufnahme berufen.

Stand: 20.01.2017

WDB-Beitrag Nr.: 100004

Nutzungshinweise Wissensdatenbank SGB II