23.11.2023 | Presseinfo Nr. 2
Pressemitteilung
Meldepflicht: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit mindestens 20 Mitarbeitern sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.
Unternehmen haben bis zum 31. März 2024 ihre Daten an die Arbeitsagentur zu melden.