Informationen zur Ausbildung

Zukunft, Erfolg, Verantwortung – das alles bedeutet Ausbildung. Informieren Sie sich hier über die Qualifizierung von Nachwuchskräften.

Bieten Sie Ausbildungsstellen an, dann sichern Sie sich langfristig qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Angesichts des Fachkräftemangels, der schon jetzt in verschiedenen Branchen herrscht, investieren Sie damit in den Fortbestand Ihres Unternehmens. Zudem erhalten Sie auf diese Weise Fachkräfte, die alle Arbeitsprozesse Ihres Betriebes genau kennen. Sie haben somit weniger Aufwand, als wenn Sie betriebsfremde Arbeitskräfte anwerben und einarbeiten müssten.

Sicherlich ist Ausbildung mit einem gewissen Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden. Und Sie haben als Ausbildungsbetrieb auch bestimmte Pflichten. Jedoch zahlt sich die Investition aus.

Als ausbildender Betrieb übernehmen Sie Verantwortung. Und Sie geben den oft jungen Bewerberinnen und Bewerbern eine Perspektive. Dadurch leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Zukunft unserer Gesellschaft.

Die größte Gruppe stellen die betrieblichen (dualen) Ausbildungen dar. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt im Betrieb, der theoretische an der Berufsschule. Meistens sind die Azubis an drei bis vier Tagen pro Woche im Betrieb und die übrige Zeit in der Berufsschule. Die Ausbildungsdauer beträgt zwei bis dreieinhalb Jahre, abhängig vom Beruf. Mehr über die Voraussetzungen und gesetzlichen Bestimmungen zur dualen Ausbildung erfahren Sie auf der Seite Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb.

Junge Menschen mit Behinderungen können anstelle einer Regelausbildung eine Fachpraktikerausbildung absolvieren. Mehr Informationen dazu finden Sie bei der Frage „Wie funktioniert die Fachpraktikerausbildung von Menschen mit Behinderungen?“.

Neben der dualen Ausbildung gibt es in Deutschland weitere Ausbildungsformen. So gibt es unter anderem die Möglichkeit, eine schulische Berufsausbildung zu machen. Zu dieser Gruppe gehören beispielsweise:

  • Chemisch-technische Assistenten und Assistentinnen
  • Fremdsprachenkorrespondenten und -korrespondentinnen
  • Pharmazeutisch-technische Assistenten und Assistentinnen

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre, abhängig vom Beruf. Oft absolvieren die Schülerinnen und Schüler während dieser Zeit auch praktische Phasen in Betrieben. Durch ein solches Praktikumsangebot lernen die jungen Menschen die praktischen Teile des Berufs kennen – und Sie als Unternehmerin oder Unternehmer lernen möglicherweise Ihre Fachkräfte von morgen kennen.

Weitere Möglichkeiten der Berufsausbildung umfassen zum Beispiel duale Studiengänge und Ausbildungen für über 18-Jährige, die nicht dem Berufsbildungsgesetz unterliegen. Diese werden oft auch als Abiturientenausbildungen bezeichnet. Ein Beispiel dafür ist die Ausbildung zum Pilot beziehungsweise zur Pilotin. Bei den dualen Studiengängen handelt es sich um Studiengänge an Hochschulen oder Berufsakademien mit integrierter Berufsausbildung oder Praxisphasen. Der Praxisbezug ist also höher als bei klassischen Studiengängen. Kennzeichnend für duale Studiengänge sind außerdem immer die beiden Lernorte Hochschule beziehungsweise Akademie und Betrieb.

Je nach Betrieb sind unterschiedliche Ausbildungsarten möglich. Zu den rechtlichen Voraussetzungen erfahren Sie mehr auf der Seite Ihre Pflichten als Ausbildungsbetrieb. Wenn Sie nicht genau wissen, welche Ausbildungsberufe Sie in Ihrem Betrieb generell anbieten können, lassen Sie sich beraten. Die zuständige Kammer hilft Ihnen gerne weiter.

Eine duale Ausbildung kann in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden. Eine alternative Form der Durchführung bietet sich an, wenn es dafür betriebliche Gründe gibt oder der Azubi ansonsten die Ausbildung nicht absolvieren könnte.

  • Ausbildung im Kooperationsbetrieb: Dabei kooperieren Sie mit einem Ausbildungsträger wie beispielsweise Fachakademien oder Ausbildungszentren. Der Ausbildungsträger übernimmt zum Teil die Betreuung und Abwicklung und auch die theoretische Ausbildung. Außerdem übernimmt er zum Teil die Finanzierung. Die zuständige Kammer entscheidet darüber, ob Sie ein Kooperationsbetrieb werden können. Diese Form der Ausbildung eignet sich unter anderem auch für spezielle Personengruppen wie Jugendliche mit Lernschwierigkeiten.
  • Ausbildung im Verbund: Bei dieser Form arbeiten Sie mit einem sogenannten Stammbetrieb zusammen. Der Stammbetrieb schließt den Ausbildungsvertrag ab. Dabei kann es sich um ein Unternehmen oder etwa einen Ausbildungsverein handeln. Der Azubi arbeitet je nach genauem Modell phasenweise bei den Verbundpartnern. Die Kosten und der organisatorische Aufwand werden in der Regel auf mehrere Schultern verteilt.
  • Ausbildung in Teilzeit: Dabei wird die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Das kann zum Beispiel von Auszubildenden gewünscht sein, wenn Kinder zu versorgen sind. Für Sie als Betrieb kann das aber ebenfalls Vorteile mit sich bringen. Denn die Gesamtdauer der Ausbildung kann dadurch verlängert werden.
  • Überbetriebliche Ausbildung: Innerhalb der betrieblichen Ausbildung gibt es die Möglichkeit, die Azubis zusätzlich auf Lehrgänge zu schicken. Das ist sinnvoll, wenn bestimmte Inhalte im Betrieb nicht vermittelt werden können – zum Beispiel weil die nötigen Maschinen fehlen. Die mehrwöchigen Lehrgänge finden in Werkstätten der Kammern und Innungen statt. Die Kosten trägt der Ausbildungsbetrieb. Es gibt dafür allerdings Zuschüsse. In vielen Handwerksberufen ist die überbetriebliche Ausbildung fester Bestandteil.

Eine Berufsausbildung in Teilzeit bietet Ihnen die Chance, Nachwuchskräfte zu gewinnen oder zu halten. Ausbildungsabbrüche, zum Beispiel bei jungen Müttern, können vermieden werden: Durch die Teilzeit-Ausbildung können die Auszubildenden ihre spezielle Lage besser managen.

Eine Win-Win-Situation für beide: Zum einen sind junge Teilzeit-Auszubildende, deren Lebensumstände eine Vollzeitausbildung nicht zulassen, oft besonders zuverlässig, motiviert und selbstständig. Zum anderen gewinnt Ihr Unternehmen an Attraktivität für Nachwuchskräfte und profitiert von einem sozialen und familienfreundlichen Image. Zusätzlich bietet die Teilzeit-Ausbildung mehr Flexibilität, um zum Beispiel Auszubildende mit schlechten Noten durch besondere Hilfsangebote zu unterstützen.

So funktioniert die Berufsausbildung in Teilzeit

Ausbildungsbetrieb und Auszubildende vereinbaren die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeiten im Berufsausbildungsvertrag um maximal 50 Prozent. Damit wird sichergestellt, dass die Teilzeit-Auszubildenden sich noch realitätsnah mit den wesentlichen Betriebsabläufen vertraut machen können. Die Dauer der Ausbildung verlängert sich im selben Maß wie die vereinbarte Verkürzung, jedoch auf höchstens das Eineinhalbfache nach der Ausbildungsverordnung.

Passen Sie den Ausbildungsplan an das Teilzeitmodell an. Beantragen Sie gemeinsam mit Ihrer oder Ihrem Auszubildenden die Teilzeit-Berufsausbildung bei der nach dem Berufsbildungsgesetz zuständigen Stelle, also zum Beispiel bei der Handwerkskammer. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass der Berufsschulunterricht in der Regel in Vollzeit stattfindet und nicht verkürzt wird.

Teilzeit-Auszubildende haben – genau wie Vollzeit-Auszubildende – Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung. Die Vergütung richtet sich nach den reduzierten Ausbildungszeiten im Betrieb und fällt dementsprechend geringer aus als bei Vollzeit üblich. In der Praxis wird jedoch oft eine ungekürzte Ausbildungsvergütung vereinbart.

Weitere Informationen

Ihr Arbeitgeber-Service vor Ort unterstützt Sie gern bei der Suche nach Auszubildenden und weiteren Informationen zur Teilzeit-Berufsausbildung:

0800 4 555520 (gebührenfrei) Montag – Freitag von 8 – 18 Uhr

Oder nutzen Sie das Kontaktformular:

Kontakt aufnehmen

Die richtigen Kandidatinnen und Kandidaten für eine Ausbildungsstelle zu finden, ist nicht immer einfach. Jeder Betrieb hat eine Vorstellung, wie seine „Traumbewerberin“ oder sein „Traumbewerber“ sein sollte. Viele junge Menschen entsprechen diesem Bild nicht ganz. Natürlich sind bestimmte Kenntnisse und  Verhaltensweisen unverzichtbar. Erfahrungsgemäß ist jedoch vor allem die Motivation mit ausschlaggebend.

Ihr Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne, geeignete Bewerberinnen und Bewerber zu finden: Erfahren Sie, wie Sie der Arbeitgeber-Service unterstützen kann auf unserer Seite Auszubildende finden.

In der Bewerberbörse können Sie Profile von potenziellen Auszubildenden einsehen und Kontakt mit ihnen aufnehmen. Geben Sie den Beruf in die Suche ein, in dem Sie ausbilden wollen, und den Ort. Beim Suchergebnis aktivieren Sie den Filter „Auszubildende“.

Junge Menschen, die aufgrund ihrer Behinderungen keine Regelausbildung machen können, können eine Fachpraktikerausbildung absolvieren. Die erforderliche Eignungsuntersuchung wird von den Fachdiensten der Agentur für Arbeit durchgeführt.

Bei Fachpraktikerausbildungen handelt es sich um Ausbildungen innerhalb des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beziehungsweise der Handwerksordnung (HwO), die eine anschließende Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an denen anerkannter Ausbildungsberufe. Der Unterschied zu Regelausbildungen: In Fachpraktikerausbildungen können beispielsweise fachpraktische Inhalte stärker gewichtet sein, während die Fachtheorie reduziert wird. Die Ausbildung dauert meist 2 bis 3 Jahre. 

Eine Fachpraktikerausbildung muss bei der zuständigen Stelle (Kammer) durch den jungen Menschen mit Behinderungen oder dessen gesetzliche Vertretung beantragt werden. Der Ausbildungsplatz muss zu diesem Zeitpunkt bereits sicher sein. Die Abschlussprüfung wird vor der zuständigen Stelle (Kammer) abgelegt.

Um in einem solchen Beruf ausbilden zu dürfen, benötigen die Ausbilderinnen und Ausbilder des Ausbildungsbetriebs eine rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA).

Weitere Informationen dazu finden Sie im Flyer Rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilderinnen und Ausbilder (ReZA).

Bei entsprechender Eignung ist der Übergang von einer bestehenden Fachpraktikerausbildung in eine Ausbildung nach der regulären Ausbildungsordnung möglich.

Für weitere Auskünfte kontaktieren Sie bitte die Berufsberatung für Menschen mit Behinderungen im Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe der Agentur für Arbeit. Diese erreichen Sie über unseren Arbeitgeber-Service – die Kontaktdaten finden Sie am Ende dieser Seite.

Es gibt verschiedene Förderprogramme, mit denen die Ausbildung von Menschen mit Behinderungen unterstützt wird. Dadurch sollen sie gleichberechtigt am Arbeitsleben teilhaben können. Gleichzeitig wird der Ausbildungsbetrieb unterstützt. Es können etwa Kosten erstattet werden, die für die besondere Ausstattung des Ausbildungsplatzes anfallen. Welche Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie auf unserer Seite Förderung von Menschen mit Behinderungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausbildungsbetriebe gefördert werden. Das ist zum Beispiel möglich, wenn es um die Ausbildung von Menschen geht, die besonderer Hilfe bedürfen. Dazu gehören unter anderem Menschen mit unterschiedlichsten Behinderungsarten. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite Finanzielle Hilfen und Unterstützung.

Generell sind die unterschiedlichen Kammern vor Ort Ansprechpartner für die Berufsausbildung. Diese Kammern gibt es:

Handwerkskammern

Industrie- und Handelskammern

Kammern für die freien Berufe

Landwirtschaftskammern

Die Kammern prüfen die Eignung eines Unternehmens zur Berufsausbildung. Und sie nehmen die Prüfungen bei den anerkannten Ausbildungsberufen ab.

Kontakt zum Arbeitgeber-Service

Ihre persönliche Ansprechperson im Arbeitgeber-Service hilft Ihnen gerne weiter.

Falls Sie noch keine Ansprechperson haben, nutzen Sie die kostenlose Servicerufnummer oder schreiben Sie uns eine Nachricht: