Ausbildungsdauer

Du hast dich um einen Ausbildungsplatz beworben und vielleicht schon eine Zusage erhalten. Dann solltest du bald einen Vertrag mit deinem Ausbildungsbetrieb unterschreiben. Hier erfährst du, worauf dabei zu achten ist.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Eine betriebliche Ausbildung kann zwischen 2 und 3,5 Jahre dauern. 2-jährige Berufsausbildungen haben häufig einen geringeren Anteil an Theorie als 3-jährige oder 3,5-jährige Ausbildungen. Oft kannst du daran eine Ausbildung in einem verwandten Beruf, die 3 oder 3,5 Jahre dauert, anschließen.

Informationen dazu, welche Berufe in einer zweijährigen Ausbildung erlernt werden können, erhältst du bei der Berufsberatung, bei planet-beruf.de oder im BERUFENET.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die vorgeschriebene Ausbildungsdauer zu verkürzen.

  • positiv:Schulabschluss anrechnen: Wenn du einen mittleren Bildungsabschluss hast, kannst du deine Ausbildungszeit um bis zu 6 Monate verkürzen. Mit allgemeiner Hochschulreife oder Fachhochschulreife kann um bis zu 12 Monate verkürzt werden. Gemeinsam mit deinem Ausbildungsbetrieb musst du frühzeitig einen Antrag bei der zuständigen Kammer stellen (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer).
  • positiv:Gute Leistungen in der Berufsschule: Wenn du die Zwischenprüfung mit einem bestimmten Notendurchschnitt abschließt, kannst du die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung beantragen. Den Antrag stellst du selbst, Berufsschule und Ausbildungsbetrieb müssen zustimmen.
  • positiv:Anrechnung einer vorherigen Ausbildung: Eine abgeschlossene Ausbildung kann deine Ausbildung um bis zu zwölf Monate verkürzen. Auch andere Bildungsgänge wie Einstiegsqualifizierung, Berufsfachschule oder Berufsgrundbildungsjahr können unter bestimmten Voraussetzungen angerechnet werden. Den Antrag stellst du mit deinem Ausbildungsbetrieb bei der zuständigen Kammer.

Tipp:Gut zu wissen: Auch wenn bei dir mehrere Verkürzungsgründe vorliegen, darf eine Mindestdauer nicht unterschritten werden. Frag bei der Ausbildungsberatung deiner örtlichen Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) nach. Sie hilft dir gerne weiter.

In Ausnahmefällen kann die Ausbildungszeit auch verlängert werden, zum Beispiel:

  • positiv:Wenn du längere Zeit krank warst und daher die Gefahr besteht, dass du die Abschlussprüfung nicht bestehst.
  • positiv:Wenn du die Abschlussprüfung nicht bestanden hast. Du kannst dann beantragen, dass die Ausbildungszeit bis zum nächsten Prüfungstermin verlängert wird.

Den Antrag stellst du bei der zuständigen Kammer (zum Beispiel Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer).

Bei einer Berufsausbildung in Teilzeit ist die tägliche oder wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Dafür verlängert sich die Gesamtdauer der Ausbildung entsprechend. Möchtest du eine Ausbildung in Teilzeit absolvieren, solltest du das mit dem möglichen Ausbildungsbetrieb abklären. Mehr Informationen rund um diese Form der Ausbildung findest du im Lexikonartikel  Berufsausbildung in Teilzeit. Deine Fragen zur Teilzeit-Ausbildung klärst du während einer Persönlichen Berufsberatung.