Sozialversicherungsansprüche – Formulare

Formulare für die Sozialversicherung im europäischen Ausland

Mit diesen Formularen können Sie Ihre Ansprüche auf Leistungen geltend machen, wenn Sie in einem anderen europäischen Land als Ihrem Heimatland leben und/oder arbeiten oder dies früher getan haben.

Die Formulare sind unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit gültig, solange Sie rechtmäßig in einem EU-Land leben.

Formular Zweck Ausstellende Behörde und Verwendung
A1
(früher: E101, E103)
Bescheinigung über die anzuwendenden Vorschriften. Nachweis, dass Sie als entsandte/r Arbeitnehmer/in oder in mehreren Ländern beschäftigte Person in einem anderen Land Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Aussteller: Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Sie versichert sind. Wenn Sie entsandt werden, ist dies der Träger im Entsendeland. Wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten, sollten Sie sich zunächst an den Träger in Ihrem Wohnland wenden.
S1
(früher: E106, E109 und E121)
Bescheinigung des Anspruchs auf Gesundheitsleistungen in Ihrem Wohnland, wenn Sie nicht dort versichert sind. Nützlich für entsandte Arbeitnehmende, Grenzgehende, Personen im Ruhestand oder Verbeamtete und ihre Angehörigen. Aussteller: Krankenkasse.
Bei einer beliebigen Krankenkasse in dem Land einzureichen, in dem Sie leben.
S2
(früher: E112)
Genehmigung einer geplanten medizinischen Behandlung in einem anderen EU- oder EFTA-Land. Sie werden wie Einwohnende dieses Landes behandelt und müssen daher eventuell auch einen Teil der Kosten vorab bezahlen. Aussteller: Krankenkasse.
Bei der Krankenkasse in dem Land einzureichen, in dem Sie sich behandeln lassen.
S3 Bescheinigung des Anspruchs auf Gesundheitsleistungen in Ihrem früheren Beschäftigungsland. Nützlich für Grenzgehende im Ruhestand, die nicht mehr in ihrem früheren Beschäftigungsland versichert sind. Aussteller: Krankenkasse.
Bei der Krankenkasse in dem Land einzureichen, in dem Sie als Grenzgänger/in gearbeitet haben.
U1
(früher: E301)
Aufstellung der Versicherungszeiten zur Berechnung der Arbeitslosenleistungen. Aussteller: Arbeitsamt oder zuständiger Sozialversicherungsträger in dem Land/den Ländern, in dem/denen Sie zuletzt gearbeitet haben.
Beim Arbeitsamt des Landes einzureichen, in dem Sie Arbeitslosenleistungen erhalten möchten.
U2
(früher: E303)
Bewilligung des Weiterbezugs von Arbeitslosenleistungen während der Arbeitssuche in einem anderen Land. Aussteller: Arbeitsamt oder zuständiger Sozialversicherungsträger in dem Land, in dem Sie arbeitslos geworden sind.
Beim Arbeitsamt des Landes einzureichen, in dem Sie Arbeit suchen.
U3 Mitteilung an das Arbeitsamt des Landes, das Ihre Leistungen zahlt, über Änderungen Ihrer Situation, was zur Überprüfung Ihrer Bezüge führen kann. Aussteller: Arbeitsamt oder zuständiger Sozialversicherungsträger des Landes, in dem Sie Arbeit suchen, auf der Grundlage des Formulars U2.
DA1
(früher: E123)
Bescheinigung des Anspruchs bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten auf medizinische Behandlung in einem anderen Land. Aussteller: Krankenkasse.
Bei der Krankenkasse in dem Land einzureichen, in dem Sie verbleiben.
P1 Zusammenfassung der Entscheidungen der verschiedenen Rententräger in den Ländern, in denen Sie eine Alters-, Hinterbliebenen- oder Invaliditätsrente beantragt haben. Aussteller: Rententräger, bei dem Sie Ihren Rentenantrag gestellt haben. Die Ausstellung erfolgt, sobald dem Träger die Einzelheiten zu den Entscheidungen aller beteiligten Träger vorliegen.

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Zuletzt überprüft: 24/04/2023
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