Leben und Arbeiten in Deutschland: Kompaktinformationen für EU-Angehörige

Wir unterstützen Sie mit kompakten Informationen zu Job, Ausbildung und Familie in Deutschland.

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger dürfen Sie uneingeschränkt in Deutschland arbeiten. Wie jede Arbeitnehmerin oder jeder Arbeitnehmer haben auch Sie Anspruch auf ein Arbeitsentgelt in Höhe des geltenden Mindestlohns. Um Ihren Start in Deutschland zu erleichtern, finden Sie auf dieser Seite kompakte Informationen rund um Job, Ausbildung und Familie für Sie zusammengestellt.

In vielen europäischen Sprachen finden Sie diese Informationen auch auf folgenden Webseiten:

EURES-Portal der Europäischen Kommission

Gleichbehandlungsstelle für EU-Arbeitnehmerinnen und -Arbeitnehmer

Make it in Germany

Auf dieser Seite finden Sie folgende Informationen:

Wenn Sie bereits in Deutschland leben und hier Arbeit suchen oder sich beruflich verändern wollen, finden Sie in der ersten Hälfte der Webseite hilfreiche Informationen.

Wenn Sie noch nicht in Deutschland sind und demnächst hierherkommen wollen, finden Sie in der zweiten Hälfte dieser Webseite das passende Informationsangebot.

Sie sind schon in Deutschland

Die „Jobsuche“ der Bundesagentur für Arbeit ist einer der größten Markplätze für Arbeitsstellen in Deutschland. Hier können Sie kostenlos nach passenden Jobs suchen. 

Jobs finden

Registrieren Sie sich bei unserer Jobsuche und legen Sie Ihr eigenes Benutzerkonto an. Damit können Sie Ihre Daten speichern und Stellengesuche einstellen, die dann vom Unternehmen gefunden werden. Außerdem können Sie Stellenangebote, die Sie interessieren, speichern.

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Mehr Informationen dazu, wie Sie in Deutschland Arbeit finden können, erhalten Sie auf der Seite der EU-Gleichbehandlungsstelle: Arbeitsuche. Diese Webseite gibt es neben Deutsch in folgenden Sprachen:

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Im Webportal „Make it in Germany“ finden Sie Tipps zur Bewerbung

Diese Webseite gibt es in folgenden Sprachen:

English

Deutsch

Français

Español

Das Projekt „Migrationsberatung 4.0 – Gute Arbeit in Deutschland“ stellt multimediale Informationen (zum Beispiel Videos) zu Arbeits- und Sozialrecht für EU-Zugewanderte auf Facebook und YouTube zur Verfügung. 

Die Informationen auf Facebook gibt es in folgenden Sprachen:

Русский

Polski

Română

Die Informationen auf YouTube gibt es in folgenden Sprachen:

Русский

Polski

Română

Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren gilt in Deutschland die Schulpflicht. Das heißt, dass sie in diesem Alter eine Schule besuchen müssen.

In Deutschland ist Bildung Sache der Bundesländer. Darum gibt es von Bundesland zu Bundesland verschiedene Schultypen. Auch innerhalb eines Bundeslandes gibt es unterschiedliche Schulformen. Diese unterscheiden sich vor allem im Lehrplan und Lehrplan und dem Abschluss, den die Schülerinnen und Schüler erzielen. Es ist möglich, die Schulform zu wechseln. Wer die weiterführende Schule beendet hat, kann Abschlüsse nachholen.  

Die „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“ informiert über das deutsche Schulsystem auf ihrer Webseite Schule. Diese Webseite gibt es in folgenden Sprachen neben Deutsch:

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Mit einem Berufsabschluss haben Sie gute Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Damit sind Sie seltener arbeitslos und haben häufig besser bezahlte Jobs. Außerdem haben Sie nach einer Ausbildung Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten.

In Deutschland können Sie zwischen der dualen Ausbildung und der schulischen Berufsausbildung wählen:

  1. Bei einer betrieblichen Ausbildung (beziehungsweise dualen Ausbildung) erfolgt die Ausbildung in einem Betrieb. Die Berufsschule vermittelt zusätzliches Wissen zum Beruf. Während einer betrieblichen Ausbildung erhalten die Auszubildenden eine Vergütung.
  2. Bei einer schulischen Ausbildung vermittelt eine Berufsschule theoretisches und praktisches Wissen zum Beruf. In einigen Fällen müssen Auszubildende ein Schulgeld bezahlen. 

Auf den Internetseiten der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer finden Sie einen Überblick über die Formen der beruflichen Bildung. Diese Informationen dieser Webseite steht zur Verfügung in den Sprachen

Deutsch

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Eine Ausbildung ist auch in Teilzeit möglich. So haben Sie mehr Zeit für die Kinderbetreuung oder die Pflege Angehöriger.

Die Bundesagentur für Arbeit informiert auf Ihrem YouTube-Kanal auf Englisch über den Themenfilm Ausbildung in Deutschland. Über die YouTube-Funktion „Untertitel“ können Sie sich das Video in Ihrer Muttersprache ansehen.

Über die beruflichen Möglichkeiten für junge Geflüchtete informiert unser Themenfilm Berufsausbildung in Deutschland.

Mehr zum Thema duale Berufsausbildung und die Bedeutung der beruflichen Bildung bietet das German Office for International Cooperation in Vocational Education and Training auf seiner Internetseite mit weiteren Videos. Die Downloads auf dieser Internetseite sind erhältlich in den Sprachen

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Italiano

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Voraussetzungen für eine Berufsausbildung

Damit Sie Anleitungen im Betrieb verstehen und dem Berufsschulunterricht folgen können, sollten Sie am Anfang Ihrer Berufsausbildung Deutsch auf Niveau B2 können. Sie können sich somit selbstständig und differenziert im Alltag verständigen. Hilfen zur Selbsteinschätzung Ihres Sprachniveaus finden Sie in allen EU-Sprachen auf der Webseite der Europäischen Union - europass: Wie kann ich meine Sprachkenntnisse einschätzen?

Einige Ausbildungen setzen in der Schule einen bestimmten Abschluss voraus. Ausführliche Berufsinformationen, Informationen zu Berufsfeldern, Tätigkeitsfeldern und reglementierten Berufen stehen auf BERUFENET. Die Bundesagentur für Arbeit informiert zudem auf Berufe.TV mit Themenfilmen zu Ausbildungsberufen

Wir unterstützen gerne! Mehr erfahren Sie weiter unten im Abschnitt Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Mit Praktika Fachbegriffe in Deutsch kennenlernen

Um erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, können Sie ein Praktikum in Voll- oder Teilzeit absolvieren. Damit verbessern Sie auch Ihre Deutschkenntnisse und lernen die wichtigsten Begriffe für das jeweilige Berufsfeld kennen. Praktika finden Sie in unserer Jobsuche.

Um in Deutschland studieren zu können, brauchen Sie bestimmte Schulabschlüsse: entweder die Allgemeine Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen gleichwertigen Abschluss. Über die Zulassung zum Studium entscheiden die Hochschulen anhand der vorgelegten Schulabschlüsse aus dem Herkunftsland.

Sie können auch in Teilzeit studieren, um Familie und Studium besser zu vereinbaren. Wer den Wunsch hat, nach der Schule zu studieren, kommt mit den Tests, Tools und Tipps der BA Schritt für Schritt zum passenden Studium.

Sie haben einen Abschluss aus Ihrem Heimatland? Unsere Beratungsfachkräfte wissen, mit welcher Stelle Sie Kontakt aufnehmen können zum Thema Anerkennung. Wir unterstützen gerne! Mehr erfahren Sie im Abschnitt Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Auf den Internetseiten der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer finden sich zahlreiche Verlinkungen zu Webseiten in EU-Sprachen zum Thema Studieren in Deutschland. Der Inhalt dieser Webseite ist verfügbar in den folgenden Sprachen neben Deutsch:

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Español

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Hrvatski

Italiano

Magyar

Wenn Sie Ihr eigenes Unternehmen gründen wollen, brauchen Sie einen guten Plan – und Unterstützung.

Bereiten Sie Ihre Selbstständigkeit gut vor und stellen Sie sicher, dass Sie finanzielle Rücklagen haben. Damit Sie langfristig erfolgreich sind, benötigen Sie eine gute Geschäftsidee und Startkapital. Wichtig ist außerdem, dass Sie gut Deutsch sprechen und schreiben können.

Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter hilft Ihnen bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit. Mehr erfahren Sie weiter unten im Abschnitt Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit. Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer informiert auf ihren Internetseiten über besondere Arbeitsformen. Der Inhalt dieser Webseite steht Ihnen zur Verfügung in den Sprachen neben Deutsch:

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Wenn Sie einen ausländischen Schul- oder Studienabschluss besitzen oder in Ihrem Heimatland einen Beruf erlernt haben, können Sie Ihre Abschlüsse in Deutschland anerkennen beziehungsweise bewerten lassen.

Mehr Informationen und Beratungsangebote zum Thema berufliche Anerkennung finden Sie auf der Internetseite Anerkennung in Deutschland. Die Informationen dieser Webseite sind unter anderem in folgenden Sprachen verfügbar neben Deutsch: 

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Türkçe

Română (in Teilen)

Українська (in Teilen)

Eine Deutschlandkarte mit allen Beratungsstellen finden Sie  unter  Anerkennungs-, Qualifizierungs-, und Existenzgründungsberatungsstellen. Diese Landkartendarstellung ist für Sie abrufbar in den Sprachen Deutsch und Englisch.

Wir unterstützen gerne! Mehr erfahren Sie im Abschnitt Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Beim Arbeitslosengeld handelt es sich um eine Versicherungsleistung, für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie deren Arbeitgeber eingezahlt haben. Ob und wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten, hängt daher davon ab, ob und wie lange Sie vor der Arbeitslosigkeit pflichtversichert oder freiwillig versichert waren.

Daneben gibt es das Bürgergeld. Das ist eine staatliche Leistung für bedürftige Arbeitsuchende und wird deshalb auch Grundsicherung für Arbeitsuchende genannt. 

Informieren Sie sich, wie Sie sich rechtzeitig arbeitsuchend beziehungsweise fristgerecht arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen können. Mehr Informationen erhalten Sie auf unserer Seite Arbeitsuchend melden und Arbeitslosengeld beantragen.

Über Regelungen für EU-Angehörige informiert die „Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer“ auf ihrer Webseite Arbeitslosigkeit.

Die Informationen dieser Webseite gibt es in den folgenden Sprachen neben Deutsch: 

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Auch die Europäische Kommission informiert in allen EU-Sprachen auf ihrer Internetseite zu Arbeitslosigkeit.

Berücksichtigung von Versicherungszeiten aus einem anderen EU-Land, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Versicherungszeiten aus dem EU-Ausland, Island, Norwegen, Liechtenstein oder der Schweiz für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Solange Sie rechtmäßig in einem EU-Land leben, gibt es unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit von der EU Möglichkeiten zur Bescheinigung Ihrer Sozialversicherungsansprüche - Standardformulare.

Arbeitsuche in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen, Liechtenstein, der Schweiz, Brexit-Länder

In der Regel müssen Sie sich in dem Land aufhalten, das für Ihre Leistungen bei Arbeitslosigkeit aufkommt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie jedoch zur Arbeitsuche in ein anderes EU-Land, Island, Norwegen, Liechtenstein oder die Schweiz reisen und weiterhin die Leistungen bei Arbeitslosigkeit beziehen, auf die Sie in dem Land Anspruch haben, in dem Sie Ihren Arbeitsplatz verloren haben. Informieren Sie sich auf der Website „Ihr Europa“, was beim Brexit gilt und zur Übertragung von Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Die Informationen dieser Internetseite erhalten Sie in allen EU-Sprachen, beispielsweise in Deutsch und Englisch.

Finanzielle Unterstützung durch Bürgergeld (auch: Grundsicherung)

Sie können Bürgergeld erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und damit mindestens folgende Bedingungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt und Sie haben die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht.
  • Sie wohnen in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt.
  • Sie können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten.
  • Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft, das heißt Menschen, die mit Ihnen in derselben Wohnung zusammenleben und füreinander Verantwortung übernehmen, sind hilfebedürftig.
  • Sie sind nicht von Leistungen ausgeschlossen. Für ausländische Staatsangehörige gelten Besonderheiten, zum Beispiel muss die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein. 

Hilfebedürftig bedeutet, dass das Einkommen Ihrer Bedarfsgemeinschaft unter dem Existenzminimum liegt und Sie den Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Mitteln bestreiten können. Dazu zählt auch die Hilfe von Angehörigen, Körperschaften, Anstalten und Behörden. In Deutschland zählen zu diesen sogenannten Trägern zum Beispiel die Bundesagentur für Arbeit, die gesetzlichen Krankenkassen, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Berufsgenossenschaften.

Erwerbsfähigkeit ist, wenn die oder der Hilfebedürftige in der Lage ist, in absehbarer Zeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mindestens drei Stunden pro Tag erwerbstätig zu sein. Krankheit oder Behinderung können dies verhindern.

Bürgergeld bekommen nur hilfebedürftige Personen. Daher müssen Sie zuerst Ihre eigenen Mittel einsetzen, bevor Sie finanzielle Hilfe erhalten. Wenn Sie Einkommen haben oder über Vermögen verfügen, das bestimmte Freibeträge übersteigt, müssen Sie damit erst einmal Ihren Lebensunterhalt sichern. Unter anderem können Sie online Bürgergeld beantragen.

Wenn Sie sich ausschließlich zum Zweck der Arbeitsuche in Deutschland aufhalten und zuvor nicht lange genug hier gearbeitet haben, erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung) und SGB XII (Sozialhilfe) erst nach einem 5-jährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.

Wenn Sie keinen Anspruch auf Sozialhilfe haben, aber hilfebedürftig sind, können Sie bis zu Ihrer Ausreise oder maximal für einen Monat innerhalb von 2 Jahren Leistungen nach dem SGB XII für Ernährung, Körperpflege und Gesundheit sowie für Unterkunft und Verpflegung erhalten (Überbrückungsleistungen). Diese Leistungen können in besonders gelagerten Härtefällen (zum Beispiel Reiseunfähigkeit) im Einzelfall über den ersten Monat hinaus bewilligt werden.

Die Höhe des Kurzarbeitergelds hängt von dem Arbeitsentgelt (Gehalt oder Lohn) ab, das Sie normalerweise ausgezahlt bekommen. Nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben (Fachbegriff: Nettoentgelt) erhalten Sie 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts als Kurzarbeitergeld. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt auf seiner Internetseite Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung. Das Wichtigste in Kürze und Merkblätter finden Sie auch auf unserer Seite Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer.

Deutsch lernen gehört zu den wichtigsten Schritten, mit denen Sie sich auf Ihr Leben in Deutschland vorbereiten können. So können Sie sich schneller einleben, eine Arbeit finden und neue Freundschaften knüpfen. Für bestimmte Zwecke wie zum Beispiel bei der Arbeit oder beim Studium, kann es sogar notwendig sein, dass Sie bestimmte Deutschkenntnisse nachweisen müssen.

Integrationskurse

Als EU-Bürgerin oder EU-Bürger haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kann Sie aber zum Integrationskurs zulassen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, besonders integrationsbedürftig sind und es freie Kursplätze gibt. Es gibt auch Kurse mit Kinderbetreuung.

Wenn Sie die deutsche Sprache beherrschen, leben Sie sich schneller ein und knüpfen schneller Kontakte mit anderen Menschen. In manchen Fällen sind Deutschkenntnisse auch für einen bestimmten Beruf oder ein Visum erforderlich. Die Bundesregierung informiert über diese Fälle auf ihrer Webseite Brauche ich Deutschkenntnisse. Diese Webseite gibt es, außer auf Deutsch, in den folgenden Sprachen:

English

Español

Français

Mehr Informationen zum Deutsch lernen erhalten Sie auf der Webseite der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer: Deutsch lernen.

Diese Webseite gibt es, außer auf Deutsch, in den folgenden Sprachen:

English

Polski

Español

Français

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Hrvatski

Italiano

Magyar

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erklärt auf seiner Webseite, unter welchen Voraussetzungen EU-Angehörige an Integrationskursen teilnehmen können: EU-Bürger. Diese Webseite gibt es auch in den folgenden Sprachen neben Deutsch:

English

Français

Türkçe

العربية

Familienpflichten wie Kinderbetreuung oder die Pflege von Angehörigen mit dem Beruf zu vereinbaren, ist häufig eine Herausforderung. Die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer gibt einen Überblick über staatliche Leistungen auf Ihrer Webseite Familie und Kinder

Diese Informationen gibt es in Deutsch und in den folgenden Sprachen:

English

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Italiano

Magyar

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert über Elterngeld und mehr auf seiner Webseite Familienportal. Das Webportal gibt es, außer auf Deutsch, in den folgenden Sprachen:

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Polski

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Română

Български

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Hrvatski

Italiano

Português

Das Bundesgesundheitsministerium hat Beratungsangebote zur Pflege zuhause in einem Online-Ratgeber zusammengestellt: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege.

Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter vor Ort unterstützen Sie gerne und beraten Sie individuell zu Ihren persönlichen Lebensumständen. Neben den Vermittlungsfachkräften, Beratungs- und Integrationsfachkräften stehen Ihnen die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) zur Verfügung. Diese bieten zum Beispiel regelmäßig Veranstaltungen rund um das Thema Familie, Pflege und Beruf an. So unter anderem: 

  • Bewerbungs-Workshops für Menschen, die nach einer Familien-/Betreuungsphase wieder ins Berufsleben einsteigen möchten
  • Sprechstunden für Alleinerziehende
  • Beratung und Information rund um die Suche nach Teilzeitstellen
  • Info-Veranstaltungen zum beruflichen Wiedereinstieg nach einer Pflegephase 
  • Möglichkeiten der Kinderbetreuung

Wir unterstützen gerne! Mehr erfahren Sie im Abschnitt Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Kinderbetreuung 

In Deutschland gibt es für kleine Kinder Kindertagesstätten und Kindergärten. Es gibt auch die Möglichkeit, sein Kind einem Kinderhort oder einer Tagesmutter/ einem Tagesvater anzuvertrauen. Für Schulkinder gibt es Ganztags- oder Hortangebote.

Angebote für die Kinderbetreuung finden Sie auch auf der Homepage Ihrer Stadt (unter Jugendamt oder Fachbereich Jugend und Schule) oder im Internet unter dem Stichwort „Kita-Finder“.

Informationen zur Kinderbetreuung finden Sie auch auf der weiter oben genannten Seite Familie und Kinder der EU-Gleichbehandlungsstelle.

Deutschland möchte seine Kinder grundlegend versorgen. Dafür gibt es Kindergeld. Informationen zum Kindergeld finden Sie auch auf der Seite Familie und Kinder der EU-Gleichbehandlungsstelle auf Deutsch und in folgenden Sprachen:

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Magyar

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Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn

  • Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten),
  • Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
  • Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. Mehr dazu erfahren Sie auf unserer Internetseite Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland

Darüber hinaus können Sie den sogenannten Kinderzuschlag erhalten, wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht und

  • Ihr Kind in Ihrem Haushalt lebt, unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ist,
  • Sie Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind erhalten,
  • das Bruttoeinkommen Ihrer Familie mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende) beträgt,
  • Sie genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie hätten, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.

Informieren Sie sich, welche Unterstützung Sie für Ihre Familie bekommen. Sie können Kindergeld und Kinderzuschlag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

Wir unterstützen gerne. Mehr erfahren Sie im Abschnitt Beratung bei Ihrer Agentur für Arbeit.

Sozialversicherungen wie die Bundesagentur für Arbeit sichern die Menschen in Deutschland ab. Um Sie zu versichern und Beiträge für Sie zu bezahlen, benötigt der Arbeitgeber eine eTIN von Ihnen. Die Beiträge zur Sozialversicherung richten sich nach dem Einkommen. Die Sozialversicherung unterstützt Sie, wenn Sie krank, arbeitslos, alt oder pflegebedürftig sind. Bei einem Minijob ist das nicht so. 

Über das soziale Sicherheitsnetz in Deutschland und Möglichkeiten, sich freiwillig abzusichern, informiert die Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer auf ihrer Webseite Versicherungen. Diese Informationen gibt es in Deutsch und in folgenden Sprachen:

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Italiano

Magyar

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) unterstützt Sie bei der Arbeitssuche. Vereinbaren Sie einen Termin für ein persönliches, kostenloses Beratungsgespräch:

Telefonische Vereinbarung: Sie erreichen unsere deutschsprachige Hotline montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der Telefonnummer 0800 4 555500 (gebührenfrei).

Vereinbarung per Kontaktformular: Sie können einen Termin über unser deutsch- oder englischsprachiges Kontaktformular anfragen. 

Vorbereitung auf die Beratung

Bringen Sie zu Ihrem ersten Beratungstermin bitte folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
  • Lebenslauf
  • Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse, falls vorhanden
  • Wenn Sie unter 20 Jahre alt sind: das letzte Schulzeugnis
  • Nachweise über weitere Qualifikationen wie etwa Führerschein 
  • Anschreiben Ihrer letzten Bewerbung oder Ihr Muster-Anschreiben

Die Kontaktdaten Ihrer Agentur für Arbeit vor Ort finden Sie über die Dienststellen-Suche am Ende dieser Seite. 

Dolmetscher-Service

Beratungsgespräche finden in der Regel in deutscher Sprache statt. Die Beratungskraft kann in den meisten Fällen die Dolmetscher-Hotline der Bundesagentur für Arbeit einschalten. Damit der Dolmetscher-Service vorbereitet werden kann, sollten Sie uns einige Zeit vor dem Termin informieren.

Sie sind noch im Ausland

In den sozialen Medien finden sich vielerlei Informationen zum Thema Arbeiten in Deutschland sowie Informationen zu ersten Anlaufstellen. Nicht alle Informationen sind qualifiziert.

Make it in Germany

Die Bundesregierung informiert Einwanderungsinteressierte mit dem mehrsprachigen Webportal Make it in Germany darüber, wie sie ihren Weg nach Deutschland erfolgreich gestalten können. Dabei geht es um Vorbereitungen im Herkunftsland bis zur Ankunft und den ersten Schritten in Deutschland.

Die Informationen gibt es, außer auf Deutsch, in folgenden Sprachen in der Vollversion:

English

Español

Français

Kurzinformationen gibt es unter anderem in den folgenden Sprachen:

Português

Română

Polski

Shqip

Български

Türkçe

Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland

Die Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland der Bundesagentur für Arbeit und des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ist eine erste Anlaufstelle für alle, die sich für eine Arbeitsaufnahme in Deutschland interessieren.

Zu folgenden Themen können Sie sich beraten lassen – auf Deutsch und Englisch:

  • Jobsuche, Arbeit und Beruf
  • Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse
  • Einreise und Aufenthalt
  • Deutsch lernen

Rufen Sie an: +49 30 1815 1111

Hotline arbeiten und Leben in Deutschland kontaktieren

Chat der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung

Ihren Fragen rund um die Themen Arbeiten und Leben in Deutschland beantworten die Beraterinnen und Berater der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit gerne im Live-Chat - auf Deutsch und auf Englisch. Der Chat ist verfügbar montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr MEZ/CET.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung

Wenn Sie in Deutschland in Ihrem erlernten Beruf arbeiten möchten, müssen Sie unter Umständen Ihren Berufsabschluss hier anerkennen lassen. Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung unterstützt Sie dabei, die erforderlichen Unterlagen für die zuständige Stelle zusammenzustellen. Zudem informiert sie über regionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote und unterstützt Sie bei der Suche nach einer Arbeitgeberin oder einem Arbeitgeber

Wohnen Sie im Ausland, können Sie eine individuelle Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren erhalten. Wenden Sie sich hierzu an die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung. 

+49 30 1815-1111

recognition@arbeitsagentur.de

Informationen über die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung erhalten Sie auf der Webseite Beratung und Begleitung im Anerkennungsverfahren – auch auf Englisch.

EURES-Beraterinnen und EURES-Berater in Ihrem Heimatland

Wenn Sie in Deutschland arbeiten wollen, informieren Sie die EURES-Beraterinnen und -Berater in Ihrem Heimatland gern über das Arbeiten und Leben in Deutschland.

EURES-Beraterinnen und EURES-Berater sind Expertinnen und Experten für grenzüberschreitende Mobilität und verfügen über Spezialkenntnisse zu europäischen Arbeitsmärkten, Qualifikationen und Ausbildungssystemen. Mit ihrem Arbeitsschwerpunkt Information, Beratung und Vermittlung unterstützen sie Arbeit- und Ausbildungssuchende sowie Unternehmen und damit direkt die europäische Arbeitsmarktmobilität.

Wie EURES organisiert ist, erfahren Sie auf der Webseite EURES in Ihrem Land. Die Informationen gibt es in allen EU-Sprachen, zum Beispiel auf

Deutsch

Englisch

Die Kontaktdaten einer EURES-Fachkraft in Ihrer Region finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission: EURES-Berater suchen. Die Informationen dieser Seite finden Sie in allen EU-Sprachen neben Deutsch.

Wer beruflich nach Deutschland umzieht, kann Verzögerungen oder Probleme durch bürokratische Verfahren reduzieren. Vergessen Sie nicht folgende Unterlagen mitzunehmen:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Studien- und Arbeitsbescheinigungen /Arbeitszeugnisse 
  • Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) oder eine vorläufige Ersatzbescheinigung
  • Vordruck PD U1 – Nachweis Ihrer Versicherungszeiten Ihrer Arbeitslosenversicherung im Heimatland (gilt nicht für Studierende/ Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger)
  • Führungszeugnis der deutschen Polizei (nicht für EU-Bürger, sonst je nach Herkunftsland)
  • Vordruck E 104 bzw. S1 – Nachweis Ihrer Beitragszeiten der Sozialversicherung im Heimatland. Als Nachweis wird von den gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland auch das Formular A1 akzeptiert.
  • gilt gegebenenfalls für Arbeitslose: Vordruck PDU2 – Import von Leistungsansprüchen aus dem Ausland

Die EU stellt eine Internetseite mit Linklisten bereit zu den Themen Berufsqualifikationen, Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Steuern sowie Arbeit und Ruhestand. Diese Internetseite steht Ihnen bereit in allen EU-Sprachen, darunter in Deutsch und Englisch. Auf dem Portal Make it in Germany sind in den Sprachen Deutsch, Spanisch, Französisch und Englisch Informationen für EU-Bürger abrufbar. Europaweit zueinander finden Arbeitgeber und Bewerber mit EURES – Das Portal zur beruflichen Mobilität. Diese Internetseite stehen in allen EU-Sprachen zur Verfügung, darunter in

Deutsch

English

Auf den Internetseiten der Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer finden Sie einen Überblick über die Formen der beruflichen Bildung. Sie erhalten diesen Überblick in den folgenden Sprachen neben Deutsch:

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Ελληνικά

Hrvatski

Italiano

Magyar

Welche Möglichkeiten Sie haben, in Deutschland zu arbeiten und zu leben, verrät Ihnen auf der Internetseite Make it in Germany der Quick-Check. Die Informationen dieser Internetseite erhalten Sie in den folgenden Sprachen neben Deutsch

Español

Français

English

Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Unternehmen in grenzübergreifenden Regionen stehen vor besonderen Herausforderungen. Als Mobilitätshindernisse thematisiert eine Internetseite der Europäischen Union unterschiedlichen nationale Gegebenheiten und Rechtssysteme sowie spezifische administrative, rechtliche oder steuerliche Regelungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger. Diese Internetseite ist für Sie in allen EU-Sprachen verfügbar wie in

Deutsch

Englisch

Öffentliche Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, Gebietskörperschaften und weitere Institutionen unterstützen die Grenzgänger mit EURES in Grenzregionen. Diese Internetseite ist abrufbar in allen EU-Sprachen wie in

Deutsch

Englisch

Arbeitslosengeld aus einem anderen EU-Land mitnehmen oder aussetzen

Angenommen, Sie möchten nach Deutschland ziehen, um nach Arbeit zu suchen. Wenn Sie dann in Ihrem Heimatland Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe oder vergleichbare Leistungen beziehen, können Sie den Weiterbezug beantragen. Sie können auch die Aussetzung der Leistungen beantragen. Wenn Sie die Leistung mitnehmen möchten, müssen Sie dies vor Ihrer Ausreise zur Arbeitsuche beantragen. Informieren Sie sich, wie Sie Leistungen bei Arbeitslosigkeit übertragen oder aussetzen können. Die Inhalte dieser Internetseite stehen Ihnen in den Sprachen

Deutsch

Englisch

und in allen weiteren EU-Sprachen zur Verfügung.

Solange Sie rechtmäßig in einem EU-Land leben, gibt es unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit von der EU Möglichkeiten zur Bescheinigung Ihrer Sozialversicherungsansprüche – Standardformulare. Das Portal Make it in Germany informiert Rückkehrer nach Deutschland, die nicht sofort Arbeit finden, rund um das Thema Arbeitslosigkeit. Die Inhalte dieser Internetseite stehen Ihnen zur Verfügung in den Sprachen neben Deutsch:

Español

Français

English

Als Saisonarbeitskraft gilt für Sie das deutsche Arbeitsrecht – unabhängig von Ihrem Herkunftsland. Es sichert Ihnen umfassende Rechte rund um ArbeitsvertragUrlaub oder soziale Absicherung zu.
 
Saisonarbeit in Deutschland – das heißt konkret: Sie arbeiten bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Landwirtschaft. Dabei gilt: Sie arbeiten regelmäßig mindestens 30 Stunden in der Woche. Informieren Sie sich am besten schon vor Ihrer Einreise nach Deutschland über Ihre Rechte als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer. Informationen zur Saisonarbeit in Deutschland finden Sie auf der Seite Saisonarbeit in Deutschland in den Sprachen

Deutsch

Englisch

Die Inhalte der oben genannten Seite finden Sie als PDF-Dokumente in den folgenden Sprachen

  • Polski
  • Română
  • Български

in unseren Merkblättern und Formularen zum Download.

Die Bundesagentur für Arbeit informiert rund um die Arbeitserlaubnis, aktuelle Möglichkeiten für Saisonarbeitskräfte aus Georgien und Moldau, umfassende Rechtsregelungen und mit einem deutschsprachigen Merkblatt zum Thema Saisonarbeit in Deutschland – Ihre Möglichkeiten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert bereits seit 2011 die durch den Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geführten Beratungsstellen. Mehr Informationen dazu auf der Internetseite „Faire Mobilität" - Beratung von Saisonarbeitskräften. Der DGB macht sich auf seiner Internetseite stark für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Die Inhalte dieser Internetseite gibt es in den folgenden Sprachen neben Deutsch: 

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