Wer Bürgergeld erhält

Anspruch auf Bürgergeld hat, wer erwerbsfähig und hilfebedürftig ist. 
Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos sind oder so wenig verdienen, dass Sie Ihren Lebensunterhalt nicht selbst finanzieren können.

Personen, die nicht erwerbsfähig aber hilfebedürftig sind, können Bürgergeld erhalten, wenn Sie mit erwerbsfähigen Personen in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft zusammenleben. Bei der Berechnung des Bürgergeldes werden alle Personen berücksichtigt, die mit Ihnen zusammenleben.

Bürgergeld bekommen Sie normalerweise für zwölf Monate.
Unter bestimmten Voraussetzungen wird Bürgergeld nur für sechs Monate gewährt.

Wenn Sie bereits Arbeitslosengeld II erhalten
- Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
- Sie behalten Ihre Ansprechpartnerin oder Ihren Ansprechpartner beim Jobcenter.
- Ihre Maßnahmen, wie zum Beispiel Weiterbildungen, laufen wie gewohnt weiter.

Wichtig: Endet Ihr laufender Bewilligungsabschnitt, müssen Sie – wie bereits in der Vergangenheit – einen Weiterbewilligungsantrag stellen.

Weitere Informationen über Bürgergeld finden Sie hier.