1. Melden Sie sich sofort arbeitsuchend.
Wenn Sie noch in einer Anstellung sind, sollten Sie sich umgehend arbeitsuchend melden – spätestens 3 Monate, bevor Ihr Arbeitsverhältnis endet. Wenn Sie kurzfristig erfahren, dass Sie Ihre Stelle verlieren: Melden Sie sich spätestens 3 Tage danach arbeitsuchend.
Es ist wichtig, dass Sie sich so bald wie möglich arbeitsuchend melden. Nur so können wir Sie bei der Suche nach einer neuen Stelle bestmöglich unterstützen. Melden Sie sich nachweislich verspätet arbeitsuchend, kann es sein, dass Ihr Anspruch für eine Woche ruht (Fachbegriff: Sperrzeit). Das bedeutet, dass Sie für diese Woche kein Arbeitslosengeld bekommen.
Sie können sich auch schriftlich oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden sowie telefonisch unter der Service-Nummer 0800 4 555500 (gebührenfrei).
Hinweis: Bitte melden Sie sich nur auf einem Weg arbeitsuchend.