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Wir empfehlen, für persönliche Gespräche einen Termin zu vereinbaren.
Für persönliche Beratungsgespräche besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske.
Bei dringenden, kurzfristig zu erledigenden Anliegen, zum Beispiel der persönlichen Arbeitslosmeldung, sind wir auch ohne vorherige Terminvereinbarung persönlich für Sie da.
Neben der bundesweiten Servicerufnummer gibt es in jeder Dienststelle eine Sonderrufnummer. Die Telefonnummern finden Sie über die Dienststellensuche.