Familienkasse: Veränderungen mitteilen

Sie beziehen Kindergeld oder Kinderzuschlag. Informieren Sie Ihre Familienkasse online, wenn sich bei Ihnen oder Ihrem Kind etwas ändert.

Mann und Kind am Esstisch

Bei Ihrem Antrag auf Kindergeld oder Kinderzuschlag haben Sie einige Angaben zu Ihren Verhältnissen gemacht. Bestimmte Änderungen bei Ihnen oder Ihrem Kind können sich darauf auswirken, ob und in welcher Höhe Sie weiterhin Kindergeld oder Kinderzuschlag erhalten. Zum Beispiel sind eine aktuelle Anschrift und eine gültige Bankverbindung wichtig, damit Sie Ihre Zahlungen reibungslos erhalten. Aber auch andere Informationen benötigt die Familienkasse, um sicherzustellen, dass für Sie beziehungsweise Ihr Kind weiterhin die Voraussetzungen für Kindergeld oder Kinderzuschlag vorliegen.

Informieren Sie deshalb Ihre Familienkasse umgehend über entsprechende Veränderungen. Welche besonders wichtig sind, finden Sie weiter unten auf dieser Seite. Falls Sie sich nicht sicher sind, ob eine Veränderung Einfluss auf Ihren Anspruch auf Kindergeld hat, fragen Sie gerne bei Ihrer Familienkasse nach

Wichtig: Sie müssen alle Änderungen direkt der Familienkasse melden. Es genügt nicht, wenn Sie eine andere Behörde (zum Beispiel das Einwohnermeldeamt) oder eine andere Stelle der Bundesagentur für Arbeit informiert haben.

Änderungen online an die Familienkasse melden

Alle wichtigen Änderungen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag können Sie direkt online an Ihre zuständige Familienkasse weitergeben. Mit dem Online-Service können Sie zudem entsprechende Unterlagen hochladen und digital an die Familienkasse übermitteln.

Änderungen mitteilen

Natürlich können Sie alle Änderungen auch Sie persönlich oder per Post mitteilen. Nutzen Sie dafür das entsprechende Formular, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Im Überblick: Diese Änderungen sind wichtig

Kindergeld ab Geburt

Wenn Sie Kindergeld für ein Kind unter 18 Jahren erhalten, sind zum Beispiel folgende Änderungen wichtig:

  • Sie trennen sich auf Dauer von Ihrer Partnerin beziehungsweise Ihrem Partner oder werden geschieden.
  • Sie oder ein Kind verlassen Ihren bisherigen Haushalt.
  • Sie erhalten eine andere finanzielle Unterstützung für Ihr Kind (Fachbegriff: kindbezogene Leistung), zum Beispiel ausländische Familienbeihilfen.
  • Sie arbeiten für voraussichtlich mehr als 6 Monate im öffentlichen Dienst.
  • Ein Kind, für das Sie Kindergeld erhalten, zieht aus, wurde als vermisst gemeldet oder ist verstorben.

Kindergeld ab 18

Erhalten Sie Kindergeld für ein volljähriges Kind, informieren Sie Ihre Familienkasse bitte, wenn es ...

  • seine erste Berufsausbildung oder sein Erststudium beendet oder abbricht und zum Beispiel zu arbeiten beginnt.
  • die Schul- oder Berufsausbildung oder das Studium wechselt, beendet oder unterbricht.
  • einen Freiwilligendienst absolviert (zum Beispiel Freiwilligen Wehrdienst).

Kinderzuschlag

Wenn Sie Kinderzuschlag erhalten, müssen Sie jede Veränderung Ihrer Lebensumstände und der Ihrer Familie (Fachbegriff: Bedarfsgemeinschaft) an die Familienkasse melden.

Änderungen, die Sie der Familienkasse mitteilen müssen, sind zum Beispiel:

  • Ein weiteres Kind wurde in Ihre Familie geboren.
  • Ein Kind zieht in Ihren Haushalt ein oder verlässt ihn, ist vermisst gemeldet oder verstorben.
  • Ein Kind heiratet, ist mit einer Partnerin oder einem Partner bei Ihnen zusammengezogen oder hat selbst ein Kind bekommen.
  • Sie, der andere Elternteil beziehungsweise Ihre Partnerin oder Ihr Partner haben einen gemeinsamen Haushalt gegründet oder diesen verlassen.
  • Ihre Familie zieht ins Ausland.

Kontakt zur Familienkasse

Halten Sie bitte Ihre Kindergeldnummer bereit, sofern vorhanden.

Infos zur Auszahlung
0800 4 555533 (gebührenfrei)

Allgemeine Auskünfte
0800 4 555530 (gebührenfrei)

Aus dem Ausland
+49 911 12031010

Ihre Familienkasse vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.