Gut zu wissen: Das Kindergeld wurde zum 1. Januar 2023 auf monatlich 250 Euro pro Kind erhöht. Wenn Sie bereits Kindergeld erhalten oder beantragt haben, müssen Sie sich um nichts kümmern. Die Beträge werden automatisch angepasst und ab Januar 2023 in der neuen Höhe ausgezahlt.
Voraussetzungen für Kindergeld

Sie haben Anspruch auf Kindergeld, wenn
- Ihr Kind unter 18 Jahren ist (unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch Kindergeld für volljährige Kinder beantragen und erhalten),
- Sie Ihr Kind regelmäßig versorgen und es in Ihrem Haushalt lebt (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder) und
- Ihr Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der EU, in Norwegen, Liechtenstein, Island oder der Schweiz ist. Mehr erfahren Sie auf der Seite Kindergeld für Menschen im oder aus dem Ausland.
Gut zu wissen: Von Ihrem Einkommen ist die Zahlung des Kindergeldes nicht abhängig.
Auszahlung des Kindergeldes
Kindergeld erhält immer nur eine Person, in der Regel ein Elternteil. Bei mehreren Kindern werden die einzelnen Beträge als eine Summe ausgezahlt.
Wann das Kindergeld auf Ihr Konto überwiesen wird, richtet sich nach Ihrer Kindergeldnummer. Das genaue Datum finden Sie auf der Seite Kindergeld 2023: Auszahlungstermine.
Gut zu wissen: Unter bestimmten Bedingungen kann auf Antrag das Kindergeld direkt an das Kind gezahlt werden.
Höhe des Kindergeldes
In der Regel erhalten Sie pro Kind 250 Euro Kindergeld im Monat.
Grundsätzlich gilt: Nur für Kinder, die die Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf Kindergeld.
Kindergeld ab Geburt beantragen
Wenn Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt, können Sie den Kindergeld-Antrag direkt online einreichen.
Kindergeld ab Geburt beantragen
Gut zu wissen: Wenn Sie über ein gültiges ELSTER-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Online-Antrag nicht mehr ausdrucken, sondern können diesen auch ohne persönliche Unterschrift an die Familienkasse übermitteln.