Ein Berechtigtenwechsel ist die Änderung der Person, die das Kindergeld für ein bestimmtes Kind erhält. Grundsätzlich kann nur eine Person das Kindergeld für ein Kind beziehen.
Es gibt verschiedene Gründe, die zu einem Berechtigtenwechsel führen können. Ändern sich die familiären Verhältnisse, so kann ein Wechsel der berechtigten Person erforderlich werden.
Beispiel: Die Mutter hat bislang das Kindergeld erhalten. Der Vater zieht mit dem Kind aus. Er hat nun den vorrangigen Anspruch auf Kindergeld. Die berechtigte Person wechselt also.
Ein weiterer Grund kann eine einvernehmliche Entscheidung zwischen den anspruchsberechtigten Personen sein, zum Beispiel, wenn das Kind bei Mutter und Vater in einem Haushalt lebt.
Vom Berechtigtenwechsel zu unterscheiden ist die Abzweigung des Kindergeldes. Ein Abzweigungsantrag kann zum Beispiel vom Kind gestellt werden, wenn die Eltern ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Weitere Informationen zur Abzweigung des Kindergeldes erhalten Sie auf der Seite „Kindergeld an andere Person auszahlen lassen“.
Weiterführende Informationen zum Berechtigtenwechsel finden Sie im Merkblatt Kindergeld am Ende der Seite.