Hinweis: Das Kindergeld ist seit 1. Januar 2023 für alle Ihre Kinder gleich hoch.
Ab diesem Datum beeinflusst die Reihenfolge der Kinder nicht mehr die Höhe des Kindergeldes. Ein sogenanntes „Zählkind“ führt daher nicht mehr zu einem höheren Kindergeldanspruch.
Für Ansprüche bis 31. Dezember 2022 galt:
Lebt eines Ihrer Kinder nicht in Ihrem Haushalt, haben Sie keinen Anspruch auf Kindergeld für dieses Kind. Hat es Geschwister, für die Sie die Leistung beanspruchen können, wird es „Zählkind“ genannt. Der Grund: Wird das Kindergeld für seine Geschwister berechnet, wird es mit dazu gezählt. Das bedeutet: Wenn Sie ein oder mehrere Zählkinder bei der Beantragung angeben, erhalten Sie unter Umständen mehr Kindergeld, als wenn Sie sie nicht nennen.
Beispiel: Frau Müller hat ein Kind aus einer früheren Beziehung. Das Kindergeld für dieses Kind erhält ihr ehemaliger Lebensgefährte. Mit ihrem neuen Ehemann hat Frau Müller 2 Kinder. Obwohl Frau Müller für ihr erstes Kind kein Kindergeld bezieht, gibt sie es beim Antrag für die anderen 2 Kinder mit an. Dadurch zählen diese als zweites und drittes Kind. Das Kindergeld für die beiden Kinder (219 Euro + 225 Euro) fällt dadurch höher aus.
Tipp: Sie könnten ein Zählkind angeben, Ihre Partnerin beziehungsweise Ihr Partner aber nicht? Dann sollten Sie das Kindergeld beantragen. So gehen Sie sicher, den höchstmöglichen Betrag zu erhalten.