Hat Ihr Kind eine Behinderung, können Sie auch über das 18. beziehungsweise 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld erhalten. Beim Kindergeld für Erwachsene mit Behinderungen gelten bestimmte Voraussetzungen:
- Die Behinderung Ihres Kindes ist bis zum Tag vor dem 25. Geburtstag eingetreten. Ist Ihr Kind bis einschließlich 1981 geboren, muss die Behinderung bis zum Tag vor seinem 27. Geburtstag eingetreten sein.
- Ihr Kind hat aufgrund der Behinderung nicht genügend finanzielle Mittel, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken. Grundsätzlich ist das der Fall, wenn im Schwerbehindertenausweis oder einem ähnlichen Dokument das Merkzeichen „H“ (hilflos) eingetragen ist.
- Nach dem 25. Geburtstag gilt zusätzlich: Es muss mindestens einen Erziehungsberechtigen geben, an den das Kindergeld ausgezahlt werden kann.