Hat Ihr Kind eine Behinderung, können Sie auch über das 18.
- Die Behinderung Ihres Kindes ist bis zum Tag vor dem 25.
Geburtstag eingetreten. Ist Ihr Kind bis einschließlich 1981 geboren, muss die Behinderung bis zum Tag vor seinem 27. Geburtstag eingetreten sein. - Ihr Kind hat aufgrund der Behinderung nicht genügend finanzielle Mittel, um seinen notwendigen Lebensbedarf selbst zu decken.
- Nach dem 25.
Geburtstag gilt zusätzlich: Es muss mindestens einen Erziehungsberechtigten geben, an den das Kindergeld ausgezahlt werden kann.
