
Mit Nachweisen belegen Sie, dass Ihr Kind die Voraussetzungen für Kindergeld erfüllt.
Ist Ihr Kind jünger als 18 Jahre müssen Sie im Regelfall nur Ihre steuerliche Identifikationsnummer sowie die Ihres Kindes mitteilen.
Ist Ihr Kind älter als 18 Jahre ist, benötigen wir zusätzliche Belege, zum Beispiel Praktikumsbestätigung oder Schulbescheinigung. Weiter unten lesen Sie, welche Nachweise wir in Ihrem Fall benötigen.
Wenn Sie Kindergeld für ein Kind beantragen, das im Ausland geboren wurde oder dort lebt: Bitte legen Sie eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde vor. Falls Sie ein anderes amtliches Dokument besitzen, das die Geburt Ihres Kindes bescheinigt, können Sie dieses ebenfalls als Nachweis nutzen.