
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag (umgangssprachlich: Kindergeldzuschlag) erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden.
In der Regel erhalten Sie Kinderzuschlag für 6 Monate. Ist der Bewilligungszeitraum abgelaufen, müssen Sie Kinderzuschlag neu beantragen.
Sie haben Anspruch auf Kinderzuschlag, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ob Sie Kinderzuschlag erhalten, hängt davon ab, wie viel Einkommen und erhebliches Vermögen Sie, Ihr Partner beziehungsweise Ihre Partnerin und Ihr Kind haben.
Erhalten Sie Kinderzuschlag, müssen Sie die Familienkasse über Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse und die Ihrer Familie informieren.
Voraussetzungen für Kinderzuschlag
- positiv:Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- positiv:Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- positiv:Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- positiv:Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Tipp:Tipp: Wenn Sie schnell wissen möchten, ob Sie Kinderzuschlag erhalten können: Einfach persönliche Daten in das interaktive Video-Tool „KiZ-Lotse“ eingeben und Anspruch ermitteln!
Höhe und Auszahlung des Kinderzuschlags
Der Kinderzuschlag wird für jedes Kind einzeln berechnet. Sie erhalten monatlich höchstens 250 Euro pro Kind. Der im Jahr 2022 eingeführte Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro ist darin bereits enthalten. Bei mehreren Kindern wird ein Gesamtbetrag ausgezahlt. Er wird in der Regel an die Person überwiesen, die auch das Kindergeld erhält.
Kindergeld und Kinderzuschlag werden am selben Tag ausgezahlt. Die genauen Auszahlungstermine finden Sie auf der Seite Kindergeld 2023/2024: Auszahlungstermine.
Rückwirkend werden keine Kinderzuschläge ausgezahlt.