Unterstützung für Eltern

Nicht nur die Familienkassen unterstützen Sie und Ihre Familie. Sie können auf weitere Hilfe von staatlicher Seite bauen.

Wer Kinder hat oder schwanger ist, ist besonderen Belastungen ausgesetzt. Unter anderem haben sie mehr Ausgaben beziehungsweise höhere Kosten. Es gibt darum eine Reihe von staatlichen Unterstützungsangeboten und Leistungen, die Eltern, Alleinerziehende und Schwangere entlasten.

Wichtig: Informieren Sie sich, welche Stelle oder Behörde für die jeweilige Leistung zuständig ist. Ihre Familienkasse ist Ihr Ansprechpartner nur dann, wenn es um Kindergeld oder Kinderzuschlag geht.

Elterngeld

Eltern können Anspruch auf Elterngeld haben , wenn sie nach der Geburt ihres Kindes nicht mehr erwerbstätig sind oder auf eine Teilzeit-Stelle wechseln.

Wann Sie Anspruch auf diese Leistungen haben

Wer nach der Geburt seines Kindes weniger Einkommen hat, weil er weniger oder gar nicht mehr arbeitet, hat Anspruch auf diese Leistung.

Ihr Ansprechpartner für diese Leistung

Ansprechpartner sind die lokalen Elterngeldstellen . Dort können Sie Elterngeld beantragen.

Weitere Informationen zum Elterngeld  finden Sie im Familienportal des Bundesfamilienministeriums. Dort erhalten Sie auch die Kontaktdaten Ihrer lokalen Elterngeldstelle.

Tipp:Gut zu wissen: Wenn Sie in Elternzeit gehen, können Sie freiwillig in die Arbeitslosenversicherung (Fachbegriff: Antragspflichtversicherung) einzahlen und vermeiden dadurch bei eventueller Arbeitslosigkeit nach Ihrer Elternzeit sofort auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Alle Informationen dazu finden Sie auf unserer Seite Freiwillige Arbeitslosenversicherung.

Bildungspaket: Unterstützung bei Freizeit- und Schulausgaben

Junge Eltern sitzen zuhause auf dem Boden und spielen mit ihren Kindern

Mitgliedsbeitrag beim Sportverein, Nachhilfe, Busfahrkarte – wenn solche Ausgaben für Ihr Kind Ihr finanzielles Budget überschreiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Entlastung durch das sogenannte „Bildungspaket“ erhalten.

Damit ist eine Reihe von Leistungen gemeint, die dafür sorgen sollen, dass Ihr Kind auf bestimmte Freizeitaktivitäten nicht verzichten muss und dieselben Chancen auf Erfolg in der Schule hat, wie andere Kinder. Diese Leistungen werden darum auch Leistungen für Bildung und Teilhabe genannt.

Ausführliche Informationen zum Bildungspaket finden Sie auf der Seite: Leistungen für Bildung und Teilhabe

Wann Sie Anspruch auf diese Leistungen haben

Familien, die Kinderzuschlag erhalten oder Bürgergeld beziehen, haben Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie, welche Voraussetzungen Sie in Ihrem Fall erfüllen müssen.

Ihr Ansprechpartner für diese Leistung

In der Regel sind Einrichtungen Ihrer Stadt beziehungsweise Gemeinde für diese Leistungen zuständig. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie, wer bei Ihnen vor Ort die Ansprechpartner zum Bildungspaket sind.

Befreiung von Kita-Gebühren

Familien, die Kinderzuschlag oder Bürgergeld erhalten, können sich von den Kita-Gebühren befreien lassen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Jugendamt vor Ort.

Unterstützung für Schwangere und Mütter

Wer ein Kind erwartet, muss sich viel vorbereiten – und hat viele Extra-Ausgaben. Auch wenn das Baby da ist, kommen zusätzliche Kosten auf. Schwangere und Mütter können daher unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich finanzielle Hilfe erhalten, zum Beispiel für die Erstausstattung.

Wann Sie Anspruch auf diese Leistungen haben

Wenn Sie als Schwangere oder Mutter kein oder nur ein sehr geringes Einkommen haben.

Ihr Ansprechpartner für diese Leistungen

Kontaktieren Sie das Jobcenter, das für Sie zuständig ist.

Beispiele für Leistungen

Sie können einmalige Geldleistungen oder Gutscheine für zum Beispiel die Erstausstattung erhalten. Schwangere Kundinnen des Jobcenters erhalten einen Zuschuss zum Bürgergeld.

Weitere Unterstützungsangebote

Im Familienportal des Bundesfamilienministerium können Sie sich speziell über Mutterschaftsleistungen informieren.

Auf der Seite der Bundesstiftung Mutter und Kind erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie die Unterstützung der Stiftung (zum Beispiel Beratung oder finanzielle Hilfe) in Anspruch nehmen können: Bundesstiftung Mutter und Kind

Hilfe für Alleinerziehende

Mann und Kind am Esstisch

Alleinerziehende Mütter und Väter müssen besondere finanzielle Belastungen bewältigen. Als Kundin oder Kunde des Jobcenters erhalten sie darum zusätzlich zum Bürgergeld Unterstützung. Um den Anspruch geltend zu machen, ist ein Antrag auf Mehrbedarf beim zuständigen Jobcenter notwendig.

Erwerbstätige Alleinerziehende haben unter anderem Anspruch auf eine steuerliche Vergünstigung (Fachbegriff: Entlastungsbetrag).

Wer keinen oder nur wenig Unterhalt für sein Kind bekommt, kann Unterhaltsvorschuss erhalten. Zuständig für diese Leistung ist das Jugendamt. Wichtig: Eine ungeklärte Vaterschaft spielt für diese Leistung keine Rolle.

Im Familienportal des Bundesfamilienministeriums erfahren Sie mehr zum Entlastungsbetrag und Unterhaltsvorschuss.