Freiwillige Arbeitslosen­versicherung

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich freiwillig gegen das Risiko einer Arbeitslosigkeit versichern.

Mann und Frau vor dem Notebook

Egal, ob Sie sich selbstständig machen oder beruflich umschulen, eine Beschäftigung im Ausland aufnehmen oder in Elternzeit Kinder betreuen: Wenn Sie nicht versicherungspflichtig in der Arbeitslosenversicherung sind, erwerben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Falls Sie arbeitslos werden, kann das ein finanzielles Risiko für Sie bedeuten. Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung können Sie dieses Risiko verringern: Werden Sie arbeitslos, können Sie bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen Arbeitslosengeld erhalten.

Sie müssen die freiwillige Arbeitslosenversicherung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit, Elternzeit, Umschulung oder der Beschäftigung im Ausland bei Ihrer Agentur für Arbeit beantragen. 

Voraussetzungen

Sie können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern, wenn einer der folgenden Fälle auf Sie zutrifft: 

  • Sie starten in die Selbstständigkeit, die Sie mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben werden.
  • Sie betreuen in Elternzeit ein Kind, das älter als 3 Jahre ist.
  • Sie machen eine Weiterbildung, um beruflich aufzusteigen, den Beruf zu wechseln oder einen Berufsabschluss zu erreichen.
  • Sie treten eine Beschäftigung außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz an und üben sie mindestens 15 Wochenstunden aus.

Sie können für die oben genannten Fälle eine freiwillige Arbeitslosenversicherung nur abschließen, wenn Sie zusätzlich eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen. Hinweis: Für eine bessere Lesbarkeit werden die oben genannten Lebensetappen nachfolgend einheitlich als „Tätigkeit“ bezeichnet.

  • Sie waren in den 30 Monaten vor Beginn Ihrer Tätigkeit mindestens 12 Monate versicherungspflichtig (zum Beispiel aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses oder eines Ausbildungsverhältnisses) oder
  • Sie hatten unmittelbar vor Beginn Ihrer Tätigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld oder eine andere Entgeltersatzleistung nach dem SGB III.

Ausschlusskriterien

Sie können sich nicht freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern, wenn Sie …

  • anderweitig versicherungspflichtig sind, weil Sie zum Beispiel eine Beschäftigung ausüben (Ausnahme: geringfügige Beschäftigung). 
  • versicherungsfrei sind, weil Sie zum Beispiel Anspruch auf die Regelaltersrente haben. 

Erneute freiwillige Versicherung

Junger Mann sitzt am Fenster mit Aussicht auf Stadt und arbeitet auf Laptop

Die freiwillige Arbeitslosenversicherung endet, sobald Sie Arbeitslosengeld beziehen. Danach muss sie neu beantragt werden. Dabei gilt: Sind Sie freiwillig versichert und erhalten Sie zum ersten Mal Arbeitslosengeld, können Sie sich danach für dieselbe selbstständige Tätigkeit erneut freiwillig gegen Arbeitslosigkeit absichern.

Nachdem Sie ein zweites Mal Arbeitslosengeld beantragen mussten, gilt Folgendes: Sie können sich erneut freiwillig versichern, wenn Sie vor dem zweiten Arbeitslosengeldbezug mindestens 12 Monate freiwillig versichert waren. Damit haben Sie einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und erfüllen eine Voraussetzung dafür, sich erneut freiwillig zu versichern.

Umgekehrt bedeutet das: Waren Sie zwischen dem ersten und dem zweiten Bezug von Arbeitslosengeld weniger als 12 Monate versichert, können Sie sich nicht noch einmal freiwillig versichern.

Höhe der Beiträge

Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung zahlen Sie pauschale Beiträge. Das heißt, die Beiträge sind unabhängig von Ihrem Umsatz beziehungsweise Einkommen.

Die genaue Höhe der Beiträge in Ihrem Fall können Sie dem Merkblatt „Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“ am Ende der Seite entnehmen.

Höhe des Arbeitslosengeldes

Wie viel Arbeitslosengeld Sie erhalten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die folgende Erklärung ist darum vereinfacht.

Ein bestimmender Faktor ist das Bruttoeinkommen, das Sie vor der freiwilligen Arbeitslosenversicherung erzielt haben. Beanspruchen Sie Arbeitslosengeld, müssen Sie für den Zeitraum von 2 Jahren vor Ihrer Arbeitslosigkeit nachweisen, dass Sie mindestens 150 Tage sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und Anspruch auf Arbeitsentgelt hatten. 

Andernfalls errechnen wir die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes, indem wir ein fiktives Arbeitsentgelt zugrunde legen. Dieses Arbeitsentgelt orientiert sich an Ihrer beruflichen Qualifikation und an der Beschäftigung, auf die sich unsere Vermittlungsbemühungen für Sie erstrecken.

Weitere Faktoren, die die Höhe des Arbeitslosengelds beeinflussen, sind zum Beispiel Ihre Steuerklasse und ob Sie Kinder (im Sinne des Einkommensteuergesetzes) haben.

Weitere Erklärungen zur Höhe des Arbeitslosengeldes finden Sie in den Merkblättern „Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“ und „Merkblatt für Arbeitslose“ am Ende der Seite. 

Mit welchem genauen Betrag Sie in Ihrem Fall rechnen können, erfahren Sie von Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit.

Dauer des Anspruchs

Wie lange Sie Arbeitslosengeld erhalten können, hängt von Ihrem Lebensalter und Ihren Versicherungszeiten in den vergangenen 5 Jahren ab.

Informationen zur genauen Anspruchsdauer in Ihrem Fall finden Sie in den Merkblättern „Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“ und „Merkblatt für Arbeitslose“ am Ende der Seite.

Freiwillige Arbeitslosenversicherung online beantragen

Das ist Ihr Weg zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung im Überblick:

Antrag ausfüllen und Nachweise vorbereiten

Füllen Sie das für Ihre Tätigkeit passende Antragsformular aus.

Weisen Sie nach, dass Sie die Voraussetzungen für eine freiwillige Arbeitslosenversicherung erfüllen. Mögliche Belege sind zum Beispiel Ihre Gewerbeanmeldung, Ihr Arbeitsvertrag mit dem ausländischen Arbeitgeber, der Elterngeldbescheid oder eine Bescheinigung Ihres Weiterbildungsträgers. Außerdem müssen Sie Ihre Identität nachweisen – zum Beispiel mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Passes. 

Stellen Sie sicher, dass die notwendigen Nachweise in digitaler Form vorliegen. Sie können die Dokumente zum Beispiel mit Ihrem Smartphone oder einer Digitalkamera abfotografieren und als Bilddatei hochladen. 

    Antrag und Nachweise hochladen

    Melden Sie sich mit Ihrem Benutzerkonto an. Falls Sie kein Benutzerkonto haben, müssen Sie sich zunächst registrieren. Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht mehr wissen, folgen Sie den Schritten auf der Seite Benutzername vergessen oder Passwort vergessen. Von Ihrem Benutzerkonto aus können Sie den Antrag auf die freiwillige Arbeitslosenversicherung sowie alle Nachweise hochladen und an uns übermitteln.

    Antrag hochladen

    Unterlagen nachreichen

    Fehlende Nachweise können Sie nachreichen, indem Sie sie ebenfalls hochladen und an uns übermitteln: 

    Unterlagen nachreichen

    Bescheid abwarten

    Wir prüfen Ihren Antrag. Anschließend informieren wir Sie mit einem Bescheid über das Ergebnis. Diesen Bescheid finden Sie in Ihrem Profil im Bereich „Bescheidablage“ – vorausgesetzt, Sie haben der Online-Zustellung zugestimmt. 

    Betrachten Sie den Bewilligungsbescheid als Versicherungsschein und bewahren Sie ihn sorgfältig auf.

    Ihre freiwillige Arbeitslosenversicherung beginnt mit dem Tag, an dem Sie die Voraussetzungen erfüllen – also gegebenenfalls auch rückwirkend.

    Veränderungen mitteilen

    Informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen etwas ändert. Änderungen, die für uns wichtig sind, sind zum Beispiel: Sie haben neue Kontaktdaten, geben Ihre Selbstständigkeit auf, kehren aus dem Ausland zurück, beenden Ihre Elternzeit oder schließen Ihre Weiterbildung ab. 

    Sie können uns die Änderung online mitteilen:

    Veränderung mitteilen

    Ende der freiwilligen Arbeitslosenversicherung

    Sie können die freiwillige Arbeitslosenversicherung frühestens nach 5 Jahren kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende des Kalendermonats. 

    Ihre Versicherung in der freiwilligen Arbeitslosenversicherung endet außerdem, wenn Sie ...

    • die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, weil Sie beispielsweise Ihre selbstständige Tätigkeit aufgeben oder weniger als 15 Stunden pro Woche ausüben,
    • versicherungsfrei sind, weil Sie beispielsweise die Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rente erreicht haben,
    • Arbeitslosengeld beziehen oder
    • mit Ihren Beitragszahlungen mehr als 3 Monate im Rückstand sind.

    Rechtliche Grundlage für die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist Paragraf 28a des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III).

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