Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
In der Regel müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen, damit Ihr Antrag bewilligt werden kann.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren Sie, wer vor Ort Ihre Ansprechpartner zum Bildungspaket sind.
Hinweis: Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, werden die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Arbeitslosengeld II beantragt. Dies gilt auch für solche Leistungen, die der Lernförderung Ihres Kindes dienen.
Voraussetzung für die Erstattung der Kosten
Legen Sie die Belege für Ihre Ausgaben (zum Beispiel Rechnungen, Quittungen oder Fahrscheine) vor. Nur Kosten, die Sie nachweisen können, werden Ihnen erstattet. Eine Ausnahme ist der Schulbedarf, für den Sie einen festen Betrag erhalten.