Leistungen für Bildung und Teilhabe

Mit dem „Bildungspaket“ soll Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben ermöglicht werden.

 

 

 

 

Wenn Sie Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder.

Lehrerin sitzt mit 2 Kindern am Tisch und unterstützt  ein Kind beim Schreiben

Leistungen aus dem Bildungspaket sind in der Regel Geld- oder Sachleistungen in Form von Gutscheinen. Sie erhalten sie von Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Beispiele für diese Leistungen sind:

  • Die Kosten für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule oder Kita werden übernommen.
  • Die Kosten für Nachhilfe-Stunden werden übernommen.
  • Der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins wird bezuschusst.

Voraussetzungen

Sie können Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  • Sie erhalten Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld.
  • Sie oder Ihr Kind sind jünger als 25 Jahre.
  • Ihr Kind besucht eine Kindertagesstätte (Kita), eine allgemeinbildende Schule oder eine berufsbildende Schule ohne Ausbildungsvergütung.

Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Um die Leistungen zu erhalten, müssen Sie in der Regel nur Nachweise über Ihre Ausgaben einreichen.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde. Welche Anlaufstellen in Ihrer Region für Sie zuständig sind, erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Wichtig:Wichtig: Wenn Sie Bürgergeld beziehen, beantragen Sie die Leistungen für Bildung und Teilhabe zusammen mit dem Antrag auf Bürgergeld. Nur die Lernförderung müssen Sie gesondert beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Bürgergeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten.

Voraussetzung für die Erstattung der Kosten

Reichen Sie Belege für Ihre Ausgaben ein, zum Beispiel Rechnungen oder Quittungen. Erstattet werden nur nachgewiesene Kosten, außer beim Schulbedarf, für den Sie einen festen Betrag erhalten.

Überblick zu den Leistungen aus dem Bildungspaket

BedarfLeistung aus dem Bildungspaket
Persönlicher SchulbedarfSie erhalten pro Kind eine jährliche Pauschale für den persönlichen Schulbedarf. Davon wird ein Teil im Februar und ein Teil im August ausgezahlt. Falls Ihr Kind die Schule nach Ende der Schulpflicht besucht, müssen Sie eine Schulbescheinigung vorliegen. Das gilt insbesondere ab der 11. Klasse.
Lernförderung (Nachhilfe)Hierfür ist ein separater Antrag erforderlich. Die Kosten werden übernommen, wenn die Schule bestätigt, dass ein Förderbedarf besteht und die Schule kein eigenes Angebot dafür hat. 
Gemeinschaftliche MittagsverpflegungDie Kosten für gemeinsames Mittagessen in Schule, Hort, Kita und Kindertagespflege werden übernommen.
Vereins-, Kultur- oder FreizeitangeboteKinder und Jugendliche erhalten eine monatliche Pauschale in Höhe von 15 Euro, wenn die Teilnahme bestätigt wird.
Fahrt zur SchuleKosten für Fahrten zur Schule werden übernommen, wenn diese gesetzlich als Schülerbeförderung gelten. Das gilt auch, wenn das Ticket zusätzlich für private Fahrten genutzt werden kann. 

Weitere Hilfen und Beratung

Neben den Leistungen aus dem Bildungspaket gibt es viele weitere staatliche Mittel, die Familien nutzen können. Erste Informationen und welche Stelle dafür zuständig ist, finden Sie auf der Seite Unterstützung für Eltern.

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, bietet Ihnen Ihr Jobcenter neben der finanziellen Absicherung auch eine umfangreiche Beratung für Ihre Familie an. Einen Überblick finden Sie auf der Seite Unterstützung für Familien durch das Jobcenter.

Antworten auf häufig gestellte Fragen von Eltern, die Bürgergeld erhalten

Die Aufwendungen für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten werden zusammen mit dem Bürgergeld beantragt. Ein gesonderter Antrag ist nicht mehr notwendig. Die Bewilligungsentscheidung erhalten Sie in der Regel nach Vorlage entsprechender Nachweise. Sie bekommen die Kosten erstattet, die Ihnen durch die Schulveranstaltung entstanden sind.

Für den Schulbedarf Ihres Kindes erhalten Sie zum 1. Februar und zum 1. August einen festen Betrag. Geht Ihr Kind bereits vor dem 6. Geburtstag zur Grundschule oder nach der 10. Klasse auf eine weiterführende Schule, reichen Sie eine Schulbescheinigung bei Ihrem Jobcenter ein.

Ja, Sie können für die Musik- oder Sportausstattung einen Zuschuss beantragen. Dabei müssen Sie immer einen Eigenanteil leisten.

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