Unterstützung für Familien

Sie und Ihre Familie benötigen Unterstützung – wir sind für Sie da: mit Beratung und konkreten Hilfsangeboten.

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Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie auf eine umfassende Beratung und Unterstützung bauen. Dabei haben wir auch Ihre familiären Bedürfnisse im Blick. Wir unterstützen Sie nicht nur finanziell, sondern beraten Sie und bringen Sie mit Netzwerkpartnerinnen und -partnern zusammen, die Ihnen bei Problemen und Fragen rund um Ihre Familie weiterhelfen.

Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft zum Beispiel über 

  • Jobangebote, die flexible Arbeitszeiten ermöglichen,
  • eine Ausbildung, Qualifizierung oder Umschulung in Teilzeit oder
  • Coaching-Angebote, die sich speziell an Alleinerziehende richten.

Vereinbaren Sie einen persönlichen oder telefonischen Termin mit uns. Welches Jobcenter für Sie zuständig ist, finden Sie mit der Dienststellen-Suche am Ende dieser Seite heraus.

Kinderbetreuung

Wenn Sie Kinder haben, brauchen Sie eine Betreuung, damit Sie den Weg zu Ihrem neuen Beruf oder Ihrem Wiedereinstieg in die Arbeitswelt gehen können. In Deutschland hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kindertageseinrichtung.

Wir unterstützen Sie, indem wir für Sie den Kontakt zu Trägern und Netzwerken herstellen, die Ihnen bei der Kinderbetreuung weiterhelfen. Außerdem bieten wir Ihnen Jobs an, mit denen Sie Familie und Beruf vereinbaren können.

Ihre Integrationsfachkraft und die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt können Ihnen zudem Beratungsstellen in Ihrer Nähe nennen, die Sie bei der Suche nach einem Betreuungsplatz unterstützen. Sie erfahren von diesen Ansprechpartnerinnen und -partnern auch, ob Sie von den Betreuungskosten, etwa den Kita-Gebühren, befreit werden können.

Tipp:Gut zu wissen: Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung aus dem sogenannten „Bildungspaket“. Ihre Stadt oder Kommune übernimmt dann bestimmte Kosten für zum Beispiel Schulbedarf, Sportverein oder Nachhilfe zum Teil oder ganz. Mehr erfahren Sie auf unserer Seite Leistungen für Bildung und Teilhabe.

Kinder mit besonderem Betreuungsbedarf

Hat Ihr Kind gesundheitliche Einschränkungen oder eine Behinderung, muss es oftmals umfangreicher betreut werden. Das kann Ihre Suche nach einer neuen Arbeit erschweren.

Sprechen Sie uns im Beratungsgespräch darauf an. Ihre Integrationsfachkraft unterstützt Sie in diesem Fall mit Jobangeboten, die zu Ihrer persönlichen Situation passen. Zudem kann sie Ihnen Stellen nennen, mit deren Hilfe Sie eine Betreuung in Ihrer Nähe finden – etwa einen Platz in einer inklusiven Kindertagesstätte.

Alleinerziehende

Frau mit Baby im Arm arbeitet zuhause am Laptop

Wenn Sie Ihr Kind allein erziehen, stehen Sie häufig vor besonderen Herausforderungen bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Zusätzliche Unterstützung erleichtert Ihnen dann den erfolgreichen Wiedereinstieg in den Beruf. Wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie zum Beispiel einen sogenannten Mehrbedarf erhalten. Das ist ein Zuschuss, den Sie zusätzlich zum Bürgergeld erhalten. Gerne beraten wir Sie dazu.

Zudem bieten die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt in Ihrem Jobcenter oftmals Veranstaltungen und Workshops an, die sich speziell an Alleinerziehende richten.

Schwangerschaft

Wenn Sie schwanger sind, können Sie vom Jobcenter einen Zuschuss zum Bürgergeld und finanzielle Mittel für die Ausstattung Ihres Kindes erhalten.

Auch bei persönlichen und familiären Problemen in der Schwangerschaft können Sie sich vertrauensvoll an Ihre Integrationsfachkraft wenden: Sie stellt einen Kontakt zu entsprechenden Beratungsstellen her.

Tipp:Tipp: Einen Überblick über weitere staatliche Unterstützungsangebote bei einer Schwangerschaft und für frischgebackene Eltern finden Sie auf der Seite Unterstützung für Eltern.

Unterhalt und Unterhaltspflichten

Unterhaltspflichten und entsprechende Zahlungen spielen für die finanzielle Situation Ihrer Familie eine wichtige Rolle. Das gilt auch, wenn Sie Bürgergeld beantragen. Ihr Jobcenter berät Sie dazu – egal ob Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft Zahlungen erhalten oder selbst leisten müssen.

Weitere Informationen und was Sie beachten müssen, finden Sie auf der Seite Unterhalt und Bürgergeld.

Familienphase und beruflicher Wiedereinstieg

Um gemeinsam mit Ihnen möglichst früh den Wiedereinstieg in eine Beschäftigung planen zu können, bieten wir Ihnen an, Sie fortlaufend zu beraten. Das gilt auch dann, wenn es Ihre familiäre Situation zunächst nicht erlaubt, dass Sie eine neue Arbeitsstelle antreten. Sprechen Sie mit Ihrer Integrationsfachkraft, ob beispielsweise eine Weiterbildung oder Qualifizierung während der Erziehungszeit möglich ist und wie diese gefördert werden kann.

Wenn wir Ihnen Stellenangebote machen, versuchen wir darauf zu achten, dass die Beschäftigungen mit der Kinderbetreuung vereinbar sind. Wir bieten Ihnen zum Beispiel gezielt Teilzeitjobs oder Stellen mit flexiblen Arbeitszeitmodellen an. Zudem sprechen wir gezielt familienfreundliche Betriebe an.

In bestimmten Fällen kann ein Mini-Job ein erster Schritt in den Wiedereinstieg sein. Es gibt auch Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote, die Ihre familiäre Situation berücksichtigen, beispielsweise eine Berufsausbildung in Teilzeit. Umfassende Informationen und Tipps, wie Sie Ihren beruflichen Wiedereinstieg vorab planen können, finden Sie im Portal-Bereich Wiedereinstieg in den Beruf.

Tipp:Gut zu wissen: Auch während der Schwangerschaft und in den Folgemonaten können Sie ohne Einschränkungen die Beratung Ihres Jobcenters und die Angebote der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt nutzen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Seite Familie und Beruf miteinander vereinbaren.

Beratung der ganzen Bedarfsgemeinschaft

Ein Mann erläutert einer Frau und einem Mann, die ihm gegenüber sitzen, den Inhalt eines Dokuments

Immer mehr Jobcenter bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung für Ihre gesamte Bedarfsgemeinschaft an. Dabei besteht die Möglichkeit, sowohl Einzelpersonen bei ihrer Suche nach einer neuen Arbeitsstelle zu unterstützen, als auch alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in die Beratung miteinzubeziehen. Ihre gesamte Familiensituation und Ihr persönliches Umfeld können somit Thema der Beratung sein.

Eine gemeinsame Beratung mit ihrer Partnerin oder Ihrem Partner und allen Mitgliedern Ihrer Bedarfsgemeinschaft ist sinnvoll, wenn Themen angesprochen werden, die für alle Beteiligten wichtig sind.

Das können zum Beispiel sein:

  • Gemeinsame Absprachen über die Kinderbetreuung,
  • Unterstützung für die Arbeitsaufnahme innerhalb Ihrer Bedarfsgemeinschaft,
  • Hilfe bei der Haushaltsführung,
  • Übergang Ihrer Kinder von der Schule in den Beruf oder
  • die Betreuung von pflegebedürftigen oder kranken Angehörigen.

Die Beratung besteht aus Einzelgesprächen, gemeinsamen Gesprächen oder einem Mix daraus – je nach Ihrem Bedarf.

Unser Ziel ist es, gemeinsam mit Ihnen eine längere Arbeitslosigkeit zu verhindern, mögliche Hindernisse für Ihre Arbeitsaufnahme zu beseitigen und Ihren weiteren beruflichen Weg zu planen.

Dafür werden alle infrage kommenden Leistungen, die für die Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft wichtig und notwendig sind, aus einer Hand organisiert. Dazu beziehen wir auch unsere Netzwerkpartnerinnen und unsere Netzwerkpartner mit ein.

Tipp:Tipp: Ein Beispiel, wie eine gemeinsame Beratung abläuft und welche Verbesserungen sie ermöglicht, lesen Sie in der Erfolgsgeschichte von Familie Bähr.

Hilfe bei persönlichen und familiären Problemen

Schwierigkeiten oder Konflikte in der Familie können Anteil daran haben, dass Sie keine neue Arbeit finden oder es Ihnen schwerfällt, eine Stelle zu behalten.

Auch wenn es nicht leichtfällt: Vertrauen Sie sich Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner im Jobcenter an. Gemeinsam mit Ihnen klären wir, wie sich die Situation verbessern lässt und welche Angebote Ihnen helfen können.

Sprechen Sie Ihre Integrationsfachkraft zum Beispiel an, wenn...

  • Sie oder Ihre Kinder Gewalt in der Familie erfahren,
  • Unterstützung bei der Erziehung Ihres Kindes benötigen,
  • Anlaufstellen für schwangere Jugendliche suchen,
  • Hilfe bei gesundheitlichen Einschränkungen brauchen oder
  • Schulden haben.

Ihr Jobcenter arbeitet mit vielen anderen Stellen in Ihrer Nähe zusammen. Dadurch kann es Ihnen zum Beispiel Beratungsstellen nennen, die Ihnen und Ihrer Familie in schwierigen Lebenssituationen weiterhelfen.

Wichtig:Wichtig: Die Gespräche mit Ihrem Jobcenter sind vertraulich und Ihre persönlichen Daten besonders streng geschützt.

Antworten auf häufig gestellte Fragen

Ja. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie sogar Kindergeld beantragen. Im Bereich Familie und Kinder finden Sie weitere Informationen zum Kindergeld. Kindergeld gilt als Einkommen, wenn wir berechnen, wie viel Bürgergeld Sie erhalten.

Grundsätzlich erhalten Sie keinen Kinderzuschlag und Wohngeld, wenn Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben.

Ein gleichzeitiger Bezug von Bürgergeld und Kinderzuschlag ist aber ausnahmsweise möglich. Bei tatsächlich eintretender Bedürftigkeit während des laufenden Bezuges von Kinderzuschlag besteht ein Anspruch auf Bürgergeld. Der Kinderzuschlag wird dann als Einkommen beim Bürgergeld berücksichtigt.

Kinderzuschlag und Wohngeld sind jedoch sogenannte vorrangige Leistungen. Das bedeutet, dass Sie diese beantragen müssen, wenn Sie einen Anspruch darauf haben.

Tipp:Tipp: Überprüfen Sie mit dem KiZ-Lotsen online, ob Sie Kinderzuschlag erhalten können.