Arbeitslosengeld
Sie können bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beantragen, wenn …
- Sie in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren oder
- in den 30 Monaten zusammengerechnet mindestens 6 Monate versicherungspflichtig beschäftigt waren, wobei die meisten Stellen befristet waren (auf höchstens 14 Wochen).
- mehr zu Anspruch, Höhe und Dauer beim Arbeitslosengeld
Direkteinstiege
- Arbeitslos melden und Arbeitslosengeld beantragen
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- Ihre Agentur für Arbeit finden
Bürgergeld – jobcenter.digital
Sie können beim Jobcenter Bürgergeld beantragen, wenn …
- Sie arbeitslos sind und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
- Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst endet und Sie weiterhin hilfebedürftig sind.
- Sie arbeiten, aber Ihr Verdienst nicht für Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie reicht.
- Sie die weitere Voraussetzungen für Bürgergeld erfüllen.