Eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget kann für Sie infrage kommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Arbeit oder eine betriebliche Ausbildung suchen. Sie sind zudem:
- ausbildungssuchend
- arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht (das heißt, Sie haben bereits eine Kündigung erhalten)
Wenn Sie beim Jobcenter gemeldet sind, kann auch die Suche oder der Start in eine schulische Ausbildung unterstützt werden.
Wichtig:Wichtig: Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben Sie keinen rechtlichen Anspruch. Die Förderung muss notwendig sein, um Sie bei der Suche oder bei der Aufnahme einer Beschäftigung zu unterstützen. Ob und in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
