Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Bei Ihrer Suche nach einer Ausbildung oder Arbeit sowie beim Start in eine neue Beschäftigung können Kosten entstehen. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann einige der Kosten ganz oder teilweise übernehmen.

Voraussetzungen

In folgenden Fällen kann eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget für Sie infrage kommen:

  • Sie sind arbeitslos und suchen eine versicherungspflichtige Arbeit oder eine betriebliche Ausbildung.
  • Sie sind beim Jobcenter gemeldet und wollen eine schulische Ausbildung machen.
  • Sie sind arbeitsuchend und von Arbeitslosigkeit bedroht. Das heißt, Sie haben bereits eine Kündigung erhalten.

Wichtig:Wichtig: Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben Sie keinen rechtlichen Anspruch. Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung gewährt werden kann, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.

Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget beantragen

Sie können den Antrag online, schriftlich, persönlich oder telefonisch stellen.

Beachten Sie bei der Antragsstellung folgende Punkte:

  • Stellen Sie Ihren Antrag, bevor Ihnen Kosten entstehen. Eine nachträgliche Übernahme der Kosten ist nicht möglich.
  • Füllen Sie den Antrag möglichst vollständig aus.
  • Reichen Sie alle Nachweise und Belege wie Kostenvoranschläge, Preisauskünfte, Tickets, Rechnungen und Zahlungsbelege ein. Falls Sie noch nicht alle Informationen und Nachweise haben, senden Sie Ihren Antrag trotzdem ab. Sie können diese auch später nachreichen. 

Tipp:Hinweis: Haben Sie den Antrag online gestellt, können Sie Unterlagen einfach über Ihr Online-Konto hochladen. Wählen Sie dafür in der Vorgangsübersicht Ihres Profils den entsprechenden Antrag aus und laden Sie Ihre Unterlagen hoch.

Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter prüft Ihren Antrag und informiert Sie, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden können.

Diese Fördermöglichkeiten gibt es

Bewerbungskosten sind zum Beispiel Kosten für Bewerbungsfotos, Materialien oder Porto.

Bewerbungskosten beantragen

Zu den Reisekosten zum Vorstellungsgespräch zählen zum Beispiel Fahrtkosten oder Kosten für Fahrkarten oder Übernachtungen.

So beantragen Sie online die Übernahme der Reisekosten:

  1. Stellen Sie den Antrag vor dem Vorstellungsgespräch und bevor Ihnen Kosten entstehen. Eine nachträgliche Übernahme der Kosten ist nicht möglich.

    Reisekosten beantragen

  2. Erstellen Sie nach dem Vorstellungsgespräch die Reisekostenabrechnung und laden Sie Ihre Belege und Nachweise hoch. Gehen Sie dazu in Ihr Profil in die Vorgangsübersicht. Hier finden Sie Ihren bereits gestellten Reisekostenantrag.

    Wichtig:Wichtig: Erst wenn Sie die Reisekosten abrechnen, wird der Antrag der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter vorgelegt. 

Reisekosten zum Antritt der neuen Arbeit oder Ausbildung sind zum Beispiel Fahrtkosten mit dem PKW oder Fahrkarten.

Tipp:Hinweis: Dieser Online-Antrag steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Bis dahin können Sie die Anträge schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter stellen.

Trennungskosten sind Kosten für die notwendige doppelte Haushaltsführung. Trennungskosten sind zum Beispiel Mietkosten für eine Zweitwohnung, falls Sie wegen der großen Entfernung zur neuen Arbeit oder Ausbildung eine zweite Wohnung mieten müssen.

Tipp:Hinweis: Dieser Online-Antrag steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Bis dahin können Sie die Anträge schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter stellen.

Pendelkosten entstehen bei den täglichen Fahrten zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsort. Pendelkosten sind zum Beispiel Fahrtkosten oder Kosten für Fahrkarten.

Tipp:Hinweis: Dieser Online-Antrag steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Bis dahin können Sie die Anträge schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter stellen.

Umzugskosten für den notwendigen Umzug an den neuen Arbeits- oder Ausbildungsort sind zum Beispiel Kosten für die Anmietung von Fahrzeugen oder für die Beauftragung eines Umzugsunternehmens.

Tipp:Hinweis: Dieser Online-Antrag steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Bis dahin können Sie die Anträge schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter stellen.

Andere Kosten sind Kosten, die bei der Arbeits- oder Ausbildungssuche zwingend entstehen und nicht durch die zuvor genannten Leistungen gefördert werden können.

Andere Kosten bei der Arbeits- oder Ausbildungssuche können zum Beispiel Kosten für beglaubigte Kopien, Bescheinigungen des Gesundheitsamtes oder Übersetzungen für Zeugnisse sein.

Andere Kosten beantragen

Andere Kosten sind Kosten, die bei der Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme zwingend entstehen und nicht durch die vorher genannten Hilfen gefördert werden können.

Andere Kosten bei der Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme können zum Beispiel Kosten für Arbeitskleidung oder ein polizeiliches Führungszeugnis sein.

Tipp:Hinweis: Dieser Online-Antrag steht derzeit noch nicht zur Verfügung. Bis dahin können Sie die Anträge schriftlich, telefonisch oder persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter stellen.

Häufige Fragen zum Vermittlungsbudget

Nein, Ihnen stehen weitere 3 Möglichkeiten offen:

  • schriftlich – bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter 
  • persönlich – in Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter 
  • telefonisch – im Service Center 

Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter entscheidet darüber, ob und in welcher Höhe Ihre Kosten übernommen werden können. Ihre Kosten können pauschal oder auf Nachweis erstattet werden.

Sie erhalten einen Bescheid von Ihrer Agentur für Arbeit oder von Ihrem Jobcenter. Mit diesem Bescheid erfahren Sie, ob Ihre Kosten ganz, teilweise oder gar nicht übernommen werden können. 

Ja, Sie können mehrere Anträge stellen. Sie können beispielsweise für jedes Vorstellungsgespräch einen neuen Antrag auf Reisekosten stellen. 

Im Papiervordruck können Sie bis zu 3 Reisen auf einmal abrechnen. 

Sie können auch Anträge auf Übernahme verschiedener Kosten gleichzeitig stellen, wie zum Beispiel den Antrag auf Bewerbungskosten und den Antrag auf Reisekosten zu einem Vorstellungsgespräch.

Ob Sie einen Kostenvoranschlag benötigen, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter. Lassen Sie sich am besten im Vorfeld beraten. Bei einem Antrag auf Umzugskosten kann es zum Beispiel sein, dass Sie in Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter 2 oder mehr Kostenvoranschläge einreichen müssen.

Ja, Sie können im Antrag angeben, dass Sie auf einen Bescheid verzichten wollen. Das ist möglich, wenn Ihre Kosten vollständig übernommen werden.

Wenn Sie sich bei der Suche oder Aufnahme einer Arbeit oder Ausbildung von Ihrer Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft zur finanziellen Unterstützung beraten lassen, kann dies auch als Antragstellung gelten. Die Entscheidung darüber trifft Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.