In folgenden Fällen kann eine finanzielle Unterstützung aus dem Vermittlungsbudget für Sie infrage kommen:
- Sie sind arbeitslos und suchen eine versicherungspflichtige Arbeit oder eine betriebliche Ausbildung.
- Sie sind beim Jobcenter gemeldet und wollen eine schulische Ausbildung machen.
- Sie sind arbeitsuchend und von Arbeitslosigkeit bedroht. Das heißt, Sie haben bereits eine Kündigung erhalten.
Wichtig:Wichtig: Auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben Sie keinen rechtlichen Anspruch. Ob und in welcher Höhe finanzielle Unterstützung gewährt werden kann, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
