Familie und Beruf miteinander vereinbaren

Wer Familie und Beruf miteinander vereinbaren möchte, muss viele Herausforderungen meistern. Informieren Sie sich, wo Sie Hilfe und Beratung finden und welche finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten es gibt.

Beratungsangebote der Arbeitsagenturen und Jobcenter nutzen

Frau und Junge am Esstisch

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) bieten in den Agenturen für Arbeit und Jobcentern regelmäßig Veranstaltungen rund um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf an, zum Beispiel:

  • Bewerbungs-Workshops für Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer
  • Sprechstunden für Alleinerziehende
  • Themenabende rund um die Suche nach Teilzeitstellen
  • Info-Veranstaltungen zum beruflichen Wiedereinstieg nach einer Pflegephase.

Veranstaltungen finden

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Ihren Wiedereinstieg in den Beruf nach einer Familienpause sollten Sie gut planen. Im Bereich „Karriere & Weiterbildung“ finden Sie die wichtigsten Schritte und Möglichkeiten für Ihren Wiedereinstieg.

Möglicherweise wollen Sie Ihre Berufsausbildung fortsetzen oder damit beginnen: Mit einer Teilzeit-Ausbildung können sich um die Familie und den Beruf kümmern.

Wenn Sie Ihren Job nicht wegen Ihrer Kinder aufgeben wollen oder nach einer Auszeit beruflich wiedereinsteigen möchten, müssen Sie rechtzeitig eine Betreuungsmöglichkeit finden.

Die Beratungsfachkräfte in Ihrer Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihrem Jobcenter unterstützen Sie dabei: Sie vermitteln Ihnen Kontakte zu anderen Stellen, wie zum Beispiel dem Jugendamt. Dieses hilft Ihnen bei der Suche nach freien Betreuungsplätzen, zum Beispiel in einer Kita.

Wenn Sie Ihr Kind selbst betreuen und Ihre Beschäftigung dafür unterbrechen, können Sie Elternzeit beanspruchen. Elternzeit können Sie nehmen, bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr beendet hat.

Während dieser Auszeit oder auch, wenn Sie in dieser Zeit weniger arbeiten, können Sie Elterngeld beantragen.

Tipp:Tipp: Im Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finden Sie weitere Informationen zur Elternzeit.

Flexible Arbeitszeiten können Ihnen helfen, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber über ein passendes Arbeitszeitmodell.

Teilzeit

Wenn Sie in Teilzeit beschäftigt sind, ist Ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer als die Ihrer Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit. Je nach Absprache mit ihrem Arbeitgeber arbeiten Sie nur an bestimmten Wochentagen. Sie könnten auch täglich arbeiten, aber mit weniger Stunden. Es ist auch möglich, eine Teilzeit-Berufsausbildung zu machen.

Unter bestimmten Voraussetzungen, zum Beispiel während einer Familienpflegezeit, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Teilzeit.

Wichtig:Wichtig: Sie sind in manchen Teilzeitbeschäftigungen nicht sozial abgesichert, zum Beispiel bei einem Minijob. Das kann sich etwa negativ auf Ihren Rentenansprüche auswirken.

Gleitzeit

Diese ermöglicht es Ihnen, den Beginn und das Ende Ihrer täglichen Arbeitszeit in einem gewissen Rahmen selbst zu bestimmen. Bei variabler Gleitzeit können Sie über die Dauer der täglichen Arbeitszeit entscheiden.

Telearbeit (Homeoffice)

Bei Telearbeit sind Sie teilweise oder ganz zu Hause tätig. Über das Internet können Sie auf Arbeitsdokumente zugreifen oder sich mit Kolleginnen und Kollegen per Videokonferenz austauschen.

Wenn Sie den Kontakt zu Ihrem Arbeitgeber aufrechterhalten, zeigen Sie, dass Sie an Ihrem Betrieb und an einem Wiedereinstieg interessiert sind.

Um über die Vorgänge im Betrieb auf dem Laufenden zu bleiben, sollten Sie zumindest zu ausgewählten Personen aus dem beruflichen Umfeld Kontakt halten.

Darüber hinaus können Sie in der Regel auch während einer beruflichen Auszeit an betrieblichen Veranstaltungen, zum Beispiel einer Weihnachtsfeier, teilnehmen und so Kontakte weiter pflegen.

Wird ein Familienmitglied pflegebedürftig und soll zu Hause versorgt werden,  gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie das mit Ihrem Job vereinbaren können.

Pflegeunterstützungsgeld

Wenn Sie wegen eines Pflegefalls kurzzeitig nicht arbeiten, können Sie Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Diese Lohnersatzleistung erhalten Sie, wenn Sie eine sofortige berufliche Auszeit von bis zu 10 Tagen nehmen müssen.

Das Pflegeunterstützungsgeld können Sie bei der Pflegekasse beantragen.

Pflegezeit

Wenn Sie Angehörige länger zu Hause pflegen, können Sie eine Pflegezeit nehmen. Dabei ist eine Freistellung bis zu 6 Monate möglich – entweder vollständig oder in Form einer Arbeitszeitreduzierung.

Wichtig:Wichtig: Einen Anspruch auf Pflegezeit haben Sie erst, wenn bei Ihrem Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte tätig sind.

Familienpflegezeit

Familienpflegezeit ist bis zu 24 Monate möglich. Dabei reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit bis auf mindestens 15 Stunden pro Woche. Sind Sie zum Beispiel Vollzeit beschäftigt, können Sie während der Familienpflegezeit Ihre Arbeitszeit halbieren.

Während dieser Phase erhalten Sie ein Gehalt in Höhe von 75 Prozent Ihres bisherigen Bruttoeinkommens.

Zum Ausgleich müssen Sie im Anschluss an die Pflegephase wieder voll arbeiten. Sie bekommen aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts. Das gilt so lange, bis Ihr Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Weitere Informationen zum Pflegeunterstützungsgeld, zur Pflegezeit und Familienpflegezeit finden Sie auf der Seite Vereinbarkeit Pflege, Familie und Beruf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

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