Bürgergeld sowie Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten

Für Ihren Lebensunterhalt erhalten Sie einen festen Betrag. Dieser nennt sich Regelbedarf und soll Ihre Grundbedürfnisse wie beispielsweise Essen abdecken. Den genauen Betrag sowie die Mehrbedarfe, wie zum Beispiel bei Schwangerschaft, finden Sie auf der Seite Bedarfe: So setzt sich Bürgergeld zusammen.

Zusätzlich können Sie folgende Leistungen erhalten:

  • Leistungen für Ihre Unterkunft und Heizung, soweit diese Kosten angemessen sind. Welche Kosten angemessen sind, hängt von Ihrem Wohnort ab. 
  • In Notfällen, in denen Ihr Lebensunterhalt gefährdet ist, können Sie auf gesonderten Antrag ein Darlehen in Form von Geld- oder Sachleistungen bekommen. Das kann zum Beispiel sein, wenn Ihnen etwas gestohlen wurde oder etwas kaputt gegangen ist.
  • Sie können auch in bestimmten Situationen eine einmalige Unterstützung auf gesonderten Antrag erhalten. Beispiele dafür sind eine Erstausstattung der Wohnung oder eine Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt.
  • Beiträge zu Ihrer Kranken- und Pflegeversicherung.
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, wie beispielsweise für
    • Schulausflüge,
    • gemeinschaftliche Mittagsverpflegung oder
    • Ausstattung mit Schulbedarf.

Leistungen erhalten

Das Bürgergeld dient der Grundsicherung, also der Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit

  • Leistungen, die Ihnen zu einem Arbeitsplatz verhelfen sollen,
  • Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und
  • Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.

Das Bürgergeld wird jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.

Ob Sie hilfebedürftig sind, überprüft das Jobcenter in regelmäßigen Abständen. Die grundsätzlichen Anspruchsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite Bürgergeld: Voraussetzungen, Einkommen und Vermögen.

Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen

Bei der Berechnung der Höhe der von Ihnen benötigten finanziellen Unterstützung wird Ihr Einkommen und Vermögen und das aller Personen, mit denen Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben, berücksichtigt. 

Weitere Informationen zur Prüfung Ihrer Hilfebedürftigkeit finden Sie nachfolgend.

Leistungsminderungen

Wenn Sie Leistungen erhalten, haben Sie Pflichten. Wenn Sie sich nicht an diese Pflichten halten, können Ihre Leistungen gemindert werden.

Weitere Informationen zu den Pflichten und Leistungsminderungen erhalten Sie mit der Übersicht über Rechte, Pflichten und Leistungsminderungen.

Leistung beantragen

Sie können grundsätzlich alle Leistungen formlos beantragen. Ihr Jobcenter wird Sie dann darüber informieren, welche Unterlagen es zur Prüfung braucht – das kann von Ort zu Ort unterschiedlich sein.

Online-Antragstellung

Bürgergeld beantragen

Sie können den Antrag einfach und bequem online stellen:

Bürgergeld online beantragen

Bitte beachten Sie Folgendes, wenn Sie aktuell noch kein Bürgergeld erhalten: 

Unabhängig von der beantragten Leistungsart wird grundsätzlich immer der Bürgergeld-Antrag benötigt. Hintergrund ist, dass bei jedem Antrag Ihre Lebenssituation vollumfänglich geprüft wird, also Ihr Bedarf abzüglich Ihres Einkommens und Vermögens berechnet wird.

Am besten setzen Sie sich vor Antragstellung mit Ihrem Jobcenter in Verbindung. Ihr Jobcenter wird Ihnen sagen, welche Unterlagen es für die Prüfung Ihres Antrages braucht.

Veränderungsmitteilung nutzen

Falls Sie bereits Bürgergeld beziehen, dürfen Sie uns gerne Ihren Bedarf online über unseren Postfachservice mitteilen.

Veränderung mitteilen

Die Rechtsgrundlage zu den Leistungen befindet sich im Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Ihre Dienststelle vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich bei uns vorbei oder kontaktieren Sie uns.

Weiterführende Links

Downloads

Hinweis: Bitte beachten Sie den Stand der Dokumente.