Bürgergeld: Veränderung online mitteilen

Erhalten Sie Bürgergeld, müssen Sie das Jobcenter über bestimmte Änderungen Ihrer persönlichen und finanziellen Lebensumstände informieren.

Veränderung online mitteilen

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Ändern sich Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, wirkt sich das oft auf Ihren Anspruch auf Bürgergeld aus. Das bedeutet, dass sich die Höhe des Bürgergeldes entweder erhöht oder verringert.

Für das Jobcenter ist es daher wichtig, über Veränderungen so schnell wie möglich informiert zu werden. Der Fachbegriff dafür ist „Veränderungsmitteilung“. Das können Sie direkt online machen – schnell, sicher und von überall. Wie die Online-Veränderungsmitteilung genau funktioniert, sehen Sie im Video weiter unten auf dieser Seite.

Wichtig: Teilen Sie eine Veränderung ohne Zeitverzug mit. Das ist Teil Ihrer Pflichten, wenn Sie Bürgergeld erhalten. Erfüllen Sie diese Pflicht nicht, kann es sein, dass Sie Bürgergeld in falscher Höhe erhalten. Dieses müssen Sie grundsätzlich zurückzahlen. In schwerwiegenden Fällen müssen Sie zudem mit Bußgeldern oder einem Strafverfahren rechnen.

Beispiele für wichtige Veränderungen

Nutzen Sie die Veränderungsmitteilung (VÄM) online, wenn 

  • Sie umziehen.
  • eine andere Person bei Ihnen einzieht oder auszieht.
  • sich Ihre Miete oder Ihre Heizkosten erhöhen.

Informieren Sie das Jobcenter, falls 

  • Sie eine Arbeit aufnehmen oder beenden.
  • sich Ihr Gehalt erhöht.
  • sich etwas an Ihrem bestehenden Beschäftigungsverhältnis ändert.
  • Sie eine selbstständige Tätigkeit beginnen oder beenden.
  • sich Ihr Vermögen durch eine Erbschaft ändert.

Teilen Sie dem Jobcenter mit, wenn 

  • sich Ihre Kontaktdaten (beispielsweise E-Mail oder Telefonnummer) ändern.
  • Sie eine neue Bankverbindung haben.
  • sich Ihr Familienstand ändert, weil Sie zum Beispiel heiraten oder sich scheiden lassen.
  • Sie schwanger sind.
  • Sie ein Studium beginnen oder beenden oder die Schule abschließen.
  • Sie Ihre Krankenkasse wechseln.
  • ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft stirbt.
  • Sie in einer stationären Einrichtung aufgenommen werden, zum Beispiel in einem Pflegeheim.

Häufig gestellte Fragen

Verändert sich durch eine Änderung die Höhe Ihres Bürgergeldes, informiert Sie das Jobcenter schriftlich darüber. Das kann zum Beispiel sein, wenn Sie einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) aufnehmen.

Das Jobcenter informiert Sie darüber mit einem Schreiben, dem Bescheid. Darin erfahren Sie, wie viel Bürgergeld Sie zukünftig erhalten und ob Sie gegebenenfalls zurückliegende Leistungen zurückzahlen müssen. Haben Sie zu viel Bürgergeld erhalten, müssen Sie grundsätzlich das Geld über den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen. Mehr erfahren Sie auf der Seite Leistungen zurückzahlen mit dem Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit.

Zusammen mit dem Bescheid erhalten Sie den sogenannten Rechtsbehelf. In diesem steht, was Sie tun können, wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.

Ihr Jobcenter benötigt Ihre Daten, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben und wie hoch dieser ist. 

An andere Stellen, wie zum Beispiel an die Krankenkasse, werden Ihre Daten nur weitergegeben, wenn dies erforderlich und gesetzlich erlaubt ist. 

Beziehen Sie kein Bürgergeld mehr, werden die Daten über Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gelöscht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Schutz Ihrer persönlichen Daten.

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind. Daten, die nicht richtig sind, können Sie berichtigen lassen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können Sie Daten außerdem sperren oder löschen lassen.

Sie können Ihre Veränderungen auch in schriftlicher Form (zum Beispiel per Post) oder persönlich an Ihr zuständiges Jobcenter übermitteln. Das Formular Veränderungsmitteilung, das Sie dafür benötigen, finden Sie als PDF-Dokument zum Herunterladen in unserem Download-Center.

Wichtig:Wichtig: Reichen Sie keine Originalunterlagen ein. Unterlagen, die Sie im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet. Wenden Sie sich sofort an Ihr Jobcenter, wenn Sie versehentlich Originale abgegeben haben.

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