Bürgergeld: Änderungen und Nachweise

Informieren Sie sich, welche Änderungen Sie dem Jobcenter mitteilen müssen und was dabei wichtig ist.

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Diese Änderungen müssen Sie mitteilen

Teilen Sie Ihrem Jobcenter zum Beispiel mit, wenn Sie 

  • eine Ausbildung, ein Studium oder eine Beschäftigung aufnehmen wollen,
  • Änderungen bei Einkommen oder Einnahmen haben,
  • eine neue Bankverbindung haben,
  • heiraten,
  • umziehen wollen oder eine Person bei Ihnen einzieht oder auszieht,
  • Änderungen bei den Kosten Ihrer Unterkunft haben,
  • nicht erreichbar sind, zum Beispiel weil Sie im Krankenhaus sind oder
  • an einer beruflichen Rehabilitation teilnehmen.

Veränderungen online an das Jobcenter schicken

Als Kundin oder Kunde des Jobcenters können Sie Änderungen online an Ihr Jobcenter schicken. Die nötigen Zugangsdaten erhalten Sie nach persönlicher Vorsprache in Ihrem Jobcenter.

Veränderungsmitteilung online

Wenn Sie Ihre Veränderungen per Post oder persönlich mitteilen möchten, können Sie das Formular Veränderungsmitteilung (VÄM) nutzen. Dieses können Sie am Ende der Seite herunterladen.

Das müssen Sie beachten: Vollständigkeit und Nachweise

Achten Sie darauf, dass Ihre Angaben in Anträgen und den Anlagen vollständig und richtig sind – auch die der anderen Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft. Als Vertreterin oder Vertreter Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind Sie dafür verantwortlich.

Wichtig ist auch, dass Sie die Angaben nachweisen.

Wichtig: Reichen Sie  keine Originalunterlagen ein. Unterlagen, die Sie im Jobcenter abgeben, werden digitalisiert und nach 8 Wochen vernichtet. Wenden Sie sich sofort an Ihr Jobcenter, wenn Sie versehentlich Originale abgegeben haben.

Häufig gestellte Fragen zu Änderungsmitteilungen, Nachweisen und Datenschutz

Oft haben Änderungen der persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auswirkungen auf einen Anspruch. Das heißt, dass sich Leistungen entweder erhöhen oder verringern. Daher benötigt das Jobcenter Ihre Angaben ohne Zeitverzug.

Wenn sich durch eine Änderung – zum Beispiel einen Minijob (geringfügige Beschäftigung) – die Höhe Ihres Bürgergelds ändert, erhalten Sie einen Aufhebungs- und Erstattungsbescheid.

Wenn Sie zu viel Bürgergeld erhalten haben, müssen Sie die das Geld über den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit zurückzahlen. Mehr erfahren Sie auf der Seite Inkasso-Service: Wie Sie richtig reagieren.

Ja, das Jobcenter braucht alle Nachweise und Unterlagen (Quittungen, Rechnungen und Belege in Kopie), damit es feststellen kann, ob Sie Leistungen zur Grundsicherung bekommen können. Zu den Nachweisen zählen auch die Kontoaus­züge. Wenn Ihre Bedarfsgemeinschaft über mehrere Konten verfügt, braucht das Jobcenter die Nachweise aller Konten.

Ihr Jobcenter benötigt Ihre Daten, um festzustellen, ob Sie einen Anspruch auf Bürgergeld haben und wie hoch er ist. An andere Stellen, zum Beispiel an die Krankenkasse, werden Ihre Daten nur dann weitergegeben, wenn dies nötig und gesetzlich erlaubt ist. Wenn Ihr Leistungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Daten über Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wieder gelöscht.

Sie haben das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten über Sie gespeichert sind. Daten, die nicht richtig sind, können Sie berichtigen lassen. Außerdem können Sie Daten sperren oder löschen lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.