Jobcenter: Ortsabwesenheit

Wenn Sie Bürgergeld erhalten und verreisen möchten, müssen Sie uns vorab darüber informieren.

Branding-Bereich Beschreibung

Damit Sie möglichst schnell eine neue Arbeit finden, bieten wir Ihnen passende Stellen oder Qualifizierungen an. Dazu müssen wir Sie jederzeit zu Hause erreichen können. Dass Sie telefonisch erreichbar sind, reicht nicht aus. Sie müssen zum Beispiel in der Lage sein, kurzfristig ein Bewerbungsgespräch vor Ort zu führen.

Informieren Sie uns

Wenn Sie sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten oder verreisen (innerhalb oder außerhalb Deutschlands), nennen wir das „Ortsabwesenheit“. Sie sind gesetzlich verpflichtet, uns rechtzeitig vorab darüber zu informieren und unsere Zustimmung vor der Abwesenheit einzuholen. Wenn Ihrer Ortsabwesenheit von uns zugestimmt wurde, erhalten Sie für diese Zeit weiterhin Bürgergeld und sind krankenversichert. Die Zustimmung können wir Ihnen grundsätzlich frühestens 3 Wochen vor Reisebeginn erteilen.

Ihr Anspruch auf Bürgergeld erlischt, wenn Sie verreisen ohne uns vorab zu informieren. Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich. Informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrem Jobcenter.

Behalten Sie die 21 Tage im Blick

Sie haben Anspruch auf 21 Tage Ortsabwesenheit in einem Kalenderjahr. Solange Sie sich 21 Tage außerhalb Ihres Wohnortes mit unserer Zustimmung aufhalten, haben Sie Anspruch auf Bürgergeld. Wichtig: Zu diesen Tagen zählen auch das Wochenende und Feiertage. Außerdem muss unsere Zustimmung vor Reisebeginn erfolgen.

Wenn Sie länger als 21 Tage abwesend sind

Ab dem 22. Tag, an dem Sie ortsabwesend sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr.

Wichtig:Wichtig: Lassen Sie sich beraten und klären Sie vor jeder Reise mit uns, was Sie bei einer längeren Ortsabwesenheit beachten müssen. So vermeiden Sie finanzielle Nachteile.

Abwesenheit online mit dem Jobcenter abklären

Wenn Sie eine Reise planen, können Sie eine Ortsabwesenheit auch online bei uns anfragen. Nutzen Sie dafür das Online-Postfach in Ihrem Benutzerkonto.

Ortsabwesenheiten online anfragen

Tipp:Gut zu wissen: Wie Sie die Anfrage auf Ortsabwesenheit stellen können, zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt in unserem Video: Ortsabwesenheit online beantragen

Weitere Informationen zur Ortsabwesenheit finden Sie im Merkblatt Bürgergeld (Kapitel 3.2). Sie können es am Ende der Seiten im Bereich „Downloads“ herunterladen.

Ihr Jobcenter vor Ort

Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.