Jobcenter: Erreichbarkeit

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, muss Sie Ihr Jobcenter erreichen können. Verlassen Sie Ihren Wohnort, zum Beispiel für eine Reise, müssen Sie das vorher mit Ihrem Jobcenter abstimmen.

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Ihr Jobcenter unterstützt Sie dabei, schnell eine neue Arbeit zu finden. Dafür müssen Sie mit dem Jobcenter zusammenarbeiten. Dazu gehört es, dass Sie an Werktagen erreichbar sind. „Erreichbar“ bedeutet: Sie können auf Nachrichten und Schreiben Ihres Jobcenters reagieren, zu Terminen vor Ort kommen oder kurzfristig Bewerbungsgespräche führen. Ist das einmal nicht oder nicht ohne unzumutbaren Aufwand möglich, müssen Sie das mit Ihrem Jobcenter abstimmen.

Bürgergeld und verreisen

Wenn Sie vorübergehend nicht erreichbar sein werden, zum Beispiel aufgrund einer Reise, müssen Sie das mit Ihrem Jobcenter vorher abklären. Ihr Jobcenter prüft dann, zum Beispiel, ob in dem von Ihnen geplanten Zeitraum Vorstellungsgespräche oder Weiterbildungen anstehen. Ist dies nicht der Fall, stimmt es Ihren Plänen in der Regel zu (Fachbegriff: „Zustimmung zur Nichterreichbarkeit“).

Die Zustimmung ist notwendig, wenn Sie 

  • sich nicht an Ihrem Wohnort aufhalten,
  • sich vorübergehend nicht in der Nähe Ihres Jobcenters befinden oder
  • ins Ausland reisen

Wichtig:Wichtig: Wenn Sie ohne Zustimmung des Jobcenters nicht erreichbar sind, haben Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld. Das bedeutet: Sie erhalten keine Zahlung mehr und müssen gegebenenfalls Geld zurückzahlen. Auch Ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung endet, wenn Sie keinen Anspruch auf Bürgergeld mehr haben. Sprechen Sie daher jede Reise oder sonstige Abwesenheit unbedingt im Vorfeld mit Ihrem Jobcenter ab.

Wochenenden und Feiertage

Für Samstage, Sonntage oder Feiertage benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Jobcenters. Sie müssen aber sicherstellen, dass Sie Mitteilungen und Aufforderungen vor dem nächsten Werktag zu Kenntnis nehmen können.

Wie lange Sie nicht erreichbar sein dürfen

Wenn Sie Bürgergeld erhalten, dürfen Sie insgesamt höchstens 3 Wochen pro Kalenderjahr nicht erreichbar sein. In diesem Zeitraum erhalten Sie weiterhin Bürgergeld und das Jobcenter zahlt die Beiträge an Ihre Krankenkasse.

Sind Sie insgesamt länger als 3 Wochen nicht erreichbar, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt, dass Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Wichtig:Wichtig: Wenn Sie die Zustimmung für einen längeren Zeitraum anfragen, muss Ihr Jobcenter auch Samstage und Sonntage einrechnen. Diese Tage sind bei der Berechnung nicht ausgenommen.

Abwesenheit online abstimmen

Ihre Reise beziehungsweise Abwesenheit können Sie online mit Ihrem Jobcenter abstimmen – über den Postfachservice Ihres Kontos.

In einigen Fällen benötigen wir eine Mitteilung von Ihnen wie wir mit Ihnen während Ihrer Abwesenheit Kontakt aufnehmen können. Das spricht Ihr Jobcenter mit Ihnen ab.

Formular herunterladen und ausfüllen

Laden Sie das Formular „Anfrage Ortsabwesenheit“ herunter. Füllen Sie es aus und speichern Sie es ab.

Wenn Sie ein Smartphone benutzen: Laden Sie das Formular herunter und öffnen Sie es mit „Adobe Acrobat Reader für PDF“ oder einer vergleichbaren App.

Formular herunterladen

Anfrage mit Formular an Ihr Jobcenter übermitteln

Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten im Portal an. Verfassen Sie eine Nachricht, in der Sie kurz Ihre Anfrage formulieren. Laden Sie das ausgefüllte Formular hoch und fügen Sie es der Nachricht als Anhang hinzu.

Nachricht schreiben

Zustimmung erhalten

Ihr Jobcenter prüft Ihre Anfrage. Sie erhalten anschließend über Ihr Online-Postfach oder per Post eine Antwort. Hat Ihr Jobcenter zugestimmt, können Sie Ihre Reise antreten.

Rückkehr melden

Informieren Sie Ihr Jobcenter, wenn Sie wieder zu Hause sind. Gemeinsam mit Ihnen setzt das Jobcenter die Stellensuche fort.