Wohnen und Miete

Erfahren Sie, welche Kosten für Unterkunft und Heizung das Jobcenter übernimmt und was Sie dabei beachten müssen.

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Wohnen zur Miete

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt Ihr Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Welche Kosten angemessen sind, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.

Ihr Jobcenter achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. 

Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten.

Wichtig:Wichtig: Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft erst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu) zuständigen Jobcenter abgestimmt haben. Es muss Ihnen zusichern, dass es die Kosten anerkennt. Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.

Karenzzeit

Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (Karenzzeit). Monate ohne Leistungsbezug in diesem Zeitraum verlängern die Karenzzeit.

Wurden in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen, gilt jedoch Folgendes: Es werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt.

Die Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.

Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung

Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise kann es, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen. Dazu zählen unter anderem die Nebenkosten.

Wichtig:Auch für Wohneigentum gilt: Die Kosten der Unterkunft und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein. Die Regelungen zur Karenzzeit gelten auch bei Wohneigentum.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Ihr Jobcenter weitere Kosten bezahlt, zum Beispiel 

  • die Grundsteuer,
  • die Wohngebäudeversicherung,
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können sowie
  • angemessene Schuldzinsen für Hypotheken.

Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.

Von Zuhause ausziehen

Frau sitzt neben Umzugskisten und blickt aus dem Fenster

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteil leben, übernimmt Ihr Jobcenter die (angemessenen) Kosten für eine eigene Unterkunft nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Schwerwiegende soziale Gründe sprechen dagegen, dass Sie zuhause wohnen bleiben.
  • Sie müssen für eine Weiterbildung oder eine Arbeit umziehen.
  • Ein ähnlich schwerwiegender Grund liegt vor.

Wichtig:Wichtig: Wollen Sie aus triftigen Gründen von zuhause ausziehen, müssen Sie diese Gründe nachweisen. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Jobcenter beraten, bevor Sie von zuhause ausziehen.

Verlust oder drohender Verlust der Wohnung

Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, wenn Sie zum Beispiel 

  • Mietrückstände haben oder Ihre Miete bald nicht mehr zahlen können
  • Probleme mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter haben
  • die Kündigung Ihrer Wohnung droht

Wir nennen Ihnen Anlaufstellen, wo man Ihnen weiterhelfen wird, damit Sie entweder Ihre bisherige Wohnung behalten oder schnell eine neue Unterkunft finden können.

Wohnungslosigkeit beenden

Auch wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus bereits verloren haben, sind wir für Sie da. Wir arbeiten in Ihrer Region mit vielen Organisationen und anderen Behörden zusammen, die Ihnen helfen können, wieder eine Unterkunft zu finden – schnell und unkompliziert. Sprechen Sie uns an – wir stellen gern den Kontakt für Sie her.

Tipp:Gut zu wissen: Unser Ziel ist es, Sie in allen belastenden Lebenssituationen umfassend und nachhaltig zu unterstützen. Wie wir dabei vorgehen, erfahren Sie auf unserer Seite Betreuung in schwierigen Lebenssituationen.

Ihr Jobcenter hilft bei Fragen weiter

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter, wenn Sie Fragen zu den Kosten für Wohnen und Miete haben.

Dienststelle finden

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Wohnen und Miete

Ihr Jobcenter rechnet den monatlichen Abschlag für die Nebenkosten in Ihren Bedarf für Unterkunft und Heizung mit ein. Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser, Müllentsorgung, Schornsteinfeger.

Bitte legen Sie Ihrem Jobcenter die jährliche Betriebskostenabrechnung vor. Falls Sie Betriebskosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter in der Regel ebenfalls die Kosten – Heizkosten eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Nachzahlungen werden nur in angemessener Höhe anerkannt.

Wichtig:Mitteilungspflicht: Sollten Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung bekommen, dann müssen Sie dies Ihrem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Bürgergeld im folgenden Monat verrechnet. Das bedeutet, dass Sie dann weniger ausbezahlt bekommen.

Das Geld für Ihre Unterkunft und die Heizkosten wird normalerweise auf Ihr Konto beziehungsweise das Konto Ihrer Bedarfsgemeinschaft überwiesen. Sie überweisen die in Ihrem Mietvertrag festgelegten Beträge dann selbst an Ihren Vermieter und gegebenenfalls andere Vertragspartner (zum Beispiel Gasversorger).

Wichtig ist, dass Sie das Geld auch für diesen Zweck verwenden. Ihr Jobcenter kann die Kosten aber auch direkt an den Vermieter der Wohnung zahlen, zum Beispiel, wenn Sie Mietschulden haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen Ihr Jobcenter ein Darlehen für Ihre Mietkaution gewähren. Wichtig ist, dass Sie das Darlehen beim Jobcenter Ihres neuen Wohnortes beantragen. Sie haben jedoch keinen grundsätzlichen Anspruch darauf.

Die Stromkosten gehören nicht zu den Kosten für Unterkunft und Heizung. Das Bürgergeld, das Ihnen Ihr Jobcenter monatlich überweist, enthält auch Kosten für Strom (als Anteil des Regelbedarfs). Das bedeutet, dass Sie von diesem festen Satz auch Ihren Strom bezahlen müssen.

Wichtig:Hinweis: Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Nachzahlungen für Strom übernimmt.

Nein. Wenn Sie Bürgergeld erhalten, haben Sie keinen Anspruch auf Wohngeld. Allerdings ist Wohngeld eine vorrangige Leistung. Wenn Sie dadurch Ihre Hilfebedürftigkeit beseitigen oder vermeiden können, können Sie einen Wohngeldantrag stellen (ab dem 1. Juli 2023 sind Sie verpflichtet, einen Wohngeldantrag zu stellen).

Wenn Sie zum ersten Mal in eine eigene Wohnung ziehen und keine Möbel und Haushaltsgeräte haben, kann Ihr Jobcenter Sie mit einer einmaligen Leistung unterstützen.

Sie können für die Erstausstattung Ihrer Wohnung entweder Geld (zum Beispiel einen Pauschalbetrag) oder Gutscheine bekommen.

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Jobcenter, wenn Sie durch die Geburt Ihres Kindes mehr Wohnraum benötigen oder Ihre Wohnung auf andere Weise nicht mehr zu Ihren veränderten Lebensumständen passt.

Wichtig:Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Ihr Jobcenter zugesagt hat, dass es die Kosten dafür übernimmt.