Wenn Sie Bürgergeld beziehen, übernimmt Ihr Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Welche Kosten angemessen sind, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.
Ihr Jobcenter achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten.
Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten.
Wichtig:Wichtig: Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft erst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu) zuständigen Jobcenter abgestimmt haben. Es muss Ihnen zusichern, dass es die Kosten anerkennt. Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.
Karenzzeit
Im ersten Jahr des Bezuges von Bürgergeld wird die Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nicht geprüft (Karenzzeit). Monate ohne Leistungsbezug in diesem Zeitraum verlängern die Karenzzeit.
Wurden in der Vergangenheit nur die angemessenen Kosten übernommen, gilt jedoch Folgendes: Es werden weiterhin ausschließlich die angemessenen Unterkunftskosten berücksichtigt.
Die Heizkosten unterfallen nicht der Karenzzeit und werden grundsätzlich nur in angemessener Höhe anerkannt.
Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung
Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Bürgergeld haben, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise kann es, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen. Dazu zählen unter anderem die Nebenkosten.
Wichtig:Auch für Wohneigentum gilt: Die Kosten der Unterkunft und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein. Die Regelungen zur Karenzzeit gelten auch bei Wohneigentum.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Ihr Jobcenter weitere Kosten bezahlt, zum Beispiel …
- die Grundsteuer,
- die Wohngebäudeversicherung,
- Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können sowie
- angemessene Schuldzinsen für Hypotheken.
Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.
Von Zuhause ausziehen

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteil leben, übernimmt Ihr Jobcenter die (angemessenen) Kosten für eine eigene Unterkunft nur unter folgenden Voraussetzungen:
- Schwerwiegende soziale Gründe sprechen dagegen, dass Sie zuhause wohnen bleiben.
- Sie müssen für eine Weiterbildung oder eine Arbeit umziehen.
- Ein ähnlich schwerwiegender Grund liegt vor.
Wichtig:Wichtig: Wollen Sie aus triftigen Gründen von zuhause ausziehen, müssen Sie diese Gründe nachweisen. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Jobcenter beraten, bevor Sie von zuhause ausziehen.
Verlust oder drohender Verlust der Wohnung
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch mit uns, wenn Sie zum Beispiel …
- Mietrückstände haben oder Ihre Miete bald nicht mehr zahlen können
- Probleme mit Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter haben
- die Kündigung Ihrer Wohnung droht
Wir nennen Ihnen Anlaufstellen, wo man Ihnen weiterhelfen wird, damit Sie entweder Ihre bisherige Wohnung behalten oder schnell eine neue Unterkunft finden können.
Wohnungslosigkeit beenden
Auch wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus bereits verloren haben, sind wir für Sie da. Wir arbeiten in Ihrer Region mit vielen Organisationen und anderen Behörden zusammen, die Ihnen helfen können, wieder eine Unterkunft zu finden – schnell und unkompliziert. Sprechen Sie uns an – wir stellen gern den Kontakt für Sie her.
Tipp:Gut zu wissen: Unser Ziel ist es, Sie in allen belastenden Lebenssituationen umfassend und nachhaltig zu unterstützen. Wie wir dabei vorgehen, erfahren Sie auf unserer Seite Betreuung in schwierigen Lebenssituationen.
Ihr Jobcenter hilft bei Fragen weiter
Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter, wenn Sie Fragen zu den Kosten für Wohnen und Miete haben.