Kosten für Gesundheit und Versicherung

Erfahren Sie, wie Sie bei Krankheit und im Pflegefall abgesichert sind, wenn Sie Bürgergeld erhalten.

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Wichtiges zur Krankenversicherung

In Deutschland müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger versichern, damit sie bei Krankheit oder im Pflegefall abgesichert sind. Diese Krankenversicherungspflicht gilt auch, wenn Sie Bürgergeld beziehen. Das bedeutet: Sie müssen Mitglied einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse sein.

Gesetzliche Krankenversicherung

Wenn Sie Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtige bekommen, sind Sie in der Regel weiter bei Ihrer bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichert. Das Jobcenter zahlt die monatlichen Beiträge an Ihre Krankenkasse.

Dadurch haben Sie Anspruch auf medizinische Versorgung, für die Ihre Krankenkasse die Kosten trägt.

Personen, die darlehensweise Leistungen oder Bürgergeld für nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten, sind durch den Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 11 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.

Wichtig:Wichtig: Erhalten Sie Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte und waren zuletzt freiwillig gesetzlich versichert, sind Sie ab sofort gesetzlich pflichtversichert.

Private Krankenversicherung

In der Regel ändert sich die Art der Krankenversicherung nicht, wenn Sie Bürgergeld erhalten. Wenn Sie zum Beispiel privat krankenversichert waren, bleiben Sie dies auch. Ihr Jobcenter zahlt dann einen Zuschuss zu Ihrem Versicherungsbeitrag.

Mehr erfahren Sie im Merkblatt: Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung.

Wichtig:Wichtig: Haben Sie eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen, müssen Sie diese selbst bezahlen. Das Jobcenter kommt dafür nicht auf.

Kosten für Medikamente und Hilfsmittel

Auch wenn Sie Bürgergeld beziehen, müssen Sie häufig einen Anteil der Kosten für Medikamente oder Hilfsmittel selbst zahlen (Fachbegriff: Zuzahlung).

Das gilt auch für die Kosten eines Krankenhausaufenthaltes. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von Zuzahlungen befreit.

Belastungsgrenze

Älterer Mann sitzt vor dem Laptop und hält Medikamenten-Döschen in der Hand

Damit die Ausgaben für Medikamente oder Hilfsmittel Sie finanziell nicht zu sehr belasten, müssen Sie höchstens 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens zuzahlen (Fachbegriff: Belastungsgrenze). Von weiteren Zuzahlungen können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen.

Sind Sie chronisch krank, dürfen Sie sich von Zuzahlungen befreien lassen, wenn Ihre Belastung 1 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens überschreitet.

Die Belastungsgrenze wird durch die Krankenkasse berechnet. Bei Fragen zur Belastungsgrenze wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Pflegeversicherung

Erhalten Sie Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, zahlt Ihr Jobcenter für Sie monatlich einen Betrag an die Pflegekasse. Damit sind die Kosten für Ihre Pflegeversicherung gedeckt.

Rentenversicherung

Während Sie Bürgergeld erhalten, führt das Jobcenter keine Beiträge an die Rentenversicherung für Sie ab. Auf diese Weise entsteht eine Lücke in Ihrer Rentenversicherung.

Ihr Jobcenter übermittelt jedoch an die Rentenversicherung die Zeit, während der Sie Bürgergeld für erwerbsfähige Leistungsberechtigte bezogen haben. Anrechnungszeiten können sich positiv auf Ihre Rente auswirken, zum Beispiel für Wartezeiten für die Altersrente.

Unfallversicherung

Lädt Ihr Jobcenter Sie zu einem Termin ein, und Sie haben einen Unfall auf dem (direkten) Weg dorthin, sind Sie versichert. Das gilt auch für Ihrem Weg vom Jobcenter nach Hause und im Jobcenter selbst.

Diese Unfallversicherung greift auch, wenn Sie in Absprache mit Ihrem Jobcenter beispielsweise 

  • einen Termin beim Ärztlichen Dienst wahrnehmen,
  • an einer Weiterbildung teilnehmen oder
  • ein Vorstellungsgespräch haben.

Wichtig:Wichtig: Informieren Sie bei einem Unfall umgehend Ihr Jobcenter oder gegebenenfalls den Träger Ihrer weiterbildenden Maßnahme.

Weitere Unterstützung durch das Jobcenter

Wenn Sie gesundheitliche Einschränkungen oder Probleme haben, unterstützt Sie Ihr Jobcenter nicht nur finanziell. Nutzen Sie die zusätzlichen Angebote und die umfassende Beratung Ihres Jobcenters, wenn Sie 

  • körperliche Einschränkungen haben, die Ihre Arbeitssuche erschweren,
  • psychische Erkrankungen haben und zusätzliche Hilfe benötigen oder
  • aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in Ihrem alten Beruf arbeiten können.

Mehr dazu erfahren Sie auf der Seite Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen.

Antworten auf häufige Fragen rund um die Kosten für Gesundheit und Versicherung

Sie sind krankenversichert ab dem Tag, an dem Sie Ihren Antrag auf Bürgergeld gestellt haben. Voraussetzung ist, dass Ihr Antrag bewilligt wurde.

Tipp:Es kann vorkommen, dass Sie medizinische Hilfe benötigen, Ihr Antrag auf Bürgergeld aber noch nicht bewilligt wurde. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

In der Regel müssen Sie Ihre Brille selbst bezahlen. Wenn Sie stark sehbehindert und als Härtefall anerkannt sind, zahlt die Krankenkasse Ihre Sehhilfe. Wenn Sie Ihre Brille reparieren lassen müssen, kann das Jobcenter die Kosten übernehmen.

Die Fahrtkosten zu einer ambulanten Behandlung (zum Beispiel Physiotherapie) übernimmt gegebenenfalls die Krankenkasse. Eine Voraussetzung dafür ist, dass Sie eine ärztliche Verordnung vorlegen.

Ihren Zahnersatz zahlt die Krankenkasse. Allerdings übernimmt sie lediglich die Kosten für die sogenannte Regelversorgung, die nicht alle zahnmedizinischen Versorgungen (beispielsweise eine Brücke) abdeckt.

Wenn Sie als Härtefall anerkannt sind, kann die Krankenkasse den Zahnersatz auch komplett zahlen. Hierfür müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Härtefallregelung stellen.

Ja, Sie müssen dem Jobcenter zeitnah eine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) vorlegen.

Bei einer länger andauernden Krankheit schaltet Ihr Jobcenter den Ärztlichen Dienst ein. Dieser verfasst eine Stellungnahme für das Jobcenter. Darin steht, wie lange Sie voraussichtlich krank sein werden und ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch Ihre Erkrankung eingeschränkt ist. Erfahren Sie mehr über die Arbeit des Ärztlichen Dienstes

Haben Sie körperliche oder persönliche Probleme, informiert Sie Ihr Jobcenter, wo Sie Hilfe finden können. Ihr Jobcenter arbeitet mit erfahrenen Partnern in Ihrer Region zusammen.  Das kann zum Beispiel psychosoziale Beratung oder Suchtberatung sein.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite: Unterstützung bei gesundheitlichen Problemen