| Ihre Rechte | Ihre Pflichten |
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Branding-Bereich Beschreibung

Das Grundsicherungsgeld löst das Bürgergeld ab. Die Änderungen gelten ab dem 01.07.2026.
Weitere Informationen: Grundsicherungsgeld löst Bürgergeld ab
| Ihre Rechte | Ihre Pflichten |
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Es ist wichtig, dass Sie die im Kooperationsplan festgehaltenen Absprachen einhalten.
Sobald Sie zu einem Gespräch im Jobcenter ohne wichtigen Grund nicht erscheinen, können Sie ab diesem Zeitpunkt per Verwaltungsakt unmittelbar zur Mitwirkung verpflichtet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie die wesentlichen Schritte aus dem Kooperationsplan nicht erbringen oder ein gemeinsamer Kooperationsplan nicht zustande kam beziehungsweise nicht fortgeschrieben werden konnte.
Wenn Sie einer Verpflichtung zur Mitwirkung nicht nachkommen, können wir im nächsten Schritt Leistungen mindern. Ihre Mitwirkung bedeutet zum Beispiel:
Das Jobcenter kann Ihre Geldleistungen mindern, wenn Sie Ihre Pflichten verletzen.
Eine Minderung erfolgt nicht, wenn Sie …
Vermutet das Jobcenter eine Pflichtverletzung, bekommen Sie die Gelegenheit, sich zu den Gründen und den Umständen zu äußern (Anhörung).
Geben Sie im Rahmen der Anhörung wichtige Gründe dafür an, warum Sie Ihre Pflicht verletzt haben. Teilen Sie uns ebenfalls mit, wenn Sie Ihrer Pflicht zwischenzeitlich nachgekommen sind. Informieren Sie uns auch, wenn Sie Ihre Pflicht in Zukunft erfüllen werden.
Außerdem prüfen die Jobcenter in jedem Einzelfall, ob eine besondere Härte vorliegt. Dann wird von einer Minderung abgesehen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Auswirkung der Minderung nicht in Relation zum Ziel Ihrer Mitwirkung steht.
Erhalten Sie einen Minderungsbescheid, können Sie die Minderung auf folgende Art abwenden:
Die Minderung kann nur für die Zukunft entfallen, wenn sie mindestens einen Monat gedauert hat.
Sie haben Schwierigkeiten, sich um Ihre rechtlichen Pflichten zu kümmern. Dann kann eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer Sie dabei unterstützen.
Eine rechtliche Betreuung hilft Ihnen zum Beispiel, …
Eine rechtliche Betreuerin oder ein rechtlicher Betreuer kann Sie bei Bedarf auch bei Behördengängen begleiten, zum Beispiel zu Terminen beim Jobcenter.
Ein Amtsgericht prüft und legt fest, ob und in welchem Umfang eine rechtliche Betreuung sinnvoll ist und beauftragt diese für Sie.
Wichtig:Wichtig: Informieren Sie uns bitte sofort, wenn Sie rechtlich betreut werden. Außerdem benötigen wir eine sogenannte „Bestallungsurkunde“ von Ihnen. Daraus geht hervor, dass eine Betreuung für Sie beauftragt wurde. Wir wissen dann, mit wem wir über Ihre persönlichen Informationen sprechen dürfen und können Aufträge von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer entgegennehmen.
Eine Minderung wird zeitnah im Monat nach dem Minderungsbescheid wirksam. Wenn Sie zum Beispiel am 10. Februar schriftlich über die Minderung informiert wurden, treten die Kürzungen zum 1. März ein.
Kommen Sie einer Aufforderung des Jobcenters, sich bei diesem zu melden oder bei einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen wiederholt nicht nach (Meldeversäumnis), beträgt die Minderung 30 Prozent des für Sie maßgebenden Regelbedarfs. Die Minderung dauert einen Monat an.
Weisen Sie einen wichtigen Grund für Ihr Verhalten nach oder stellt die Minderung eine außergewöhnliche Härte für Sie dar, erfolgt keine Minderung.
Kommen Sie einer anderen Pflicht nicht nach, zum Beispiel der Verpflichtung eine zumutbare Arbeit aufzunehmen, ohne hierfür einen wichtigen Grund zu haben und ohne, dass eine Minderung eine außergewöhnliche Härte für Sie bedeutet, beträgt die Minderung ebenfalls 30
Sobald Sie Ihre Pflichten erfüllen und dieses gegenüber Ihrem Jobcenter nachweisen oder ernsthaft und nachhaltig erklären, zukünftig Ihren Pflichten nachzukommen, entfällt die Minderung für die Zukunft, wenn sie mindestens einen Monat angedauert hat.
Ein Entzug des vollständigen Regelbedarfs kann erfolgen, wenn Sie die Aufnahme einer zumutbaren Arbeit verweigern. Dabei muss die Möglichkeit einer Arbeitsaufnahme tatsächlich und unmittelbar bestehen und willentlich von Ihnen verweigert werden.
Der Entzug des Regelbedarfs dauert bis zu 2
Wenn Sie 3 aufeinanderfolgende Termine ohne wichtigen Grund versäumen, gelten Sie als nicht erreichbar. Dann fällt Ihr Leistungsanspruch bis zu einer persönlichen Vorsprache vollständig weg. Für einen Monat erhalten Sie noch Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe.
Wir sind für Sie da. Kommen Sie persönlich vorbei oder kontaktieren Sie uns.