Unterstützung für eine Existenzgründung

Sie erhalten Bürgergeld und möchten sich selbstständig machen. Wir können dabei unterstützen − mit Beratung und finanzieller Förderung.

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Eine Existenzgründung kann Ihr Weg in die finanzielle Unabhängigkeit sein. Eine sorgfältige Planung ist der erste wichtige Schritt für Ihren Erfolg. Wir können Sie dabei unterstützen.

Beratung vor einer Selbstständigkeit

Ihr Jobcenter berät Sie gerne, wenn Sie sich selbstständig machen möchten. Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihre wirtschaftlichen Pläne und Perspektiven. Wir informieren Sie auch dazu, welche anderen Stellen Ihnen weiterhelfen können.

Viele Jobcenter bieten Beratungsgespräche per Video an. Fragen Sie bei Interesse bei Ihrem Jobcenter nach, ob dort Videotermine möglich sind. Wie diese Termine ablaufen und welche technischen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erfahren Sie auf der Seite Beratung per Video.

Einstiegsgeld für eine Existenzgründung

Wenn Sie sich selbstständig machen, fördern wir Sie dabei in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld.

Eine Geschäftsidee braucht manchmal etwas Anlaufzeit, das heißt: Zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit kann es sein, dass Sie nicht genug Einnahmen haben, um finanziell vollständig auf eigenen Beinen stehen zu können. In dieser Phase können wir Sie unterstützen – mit dem Einstiegsgeld. Dieser Zuschuss kann Ihnen am Anfang Ihrer Selbstständigkeit einen zusätzlichen finanziellen Spielraum geben.

Voraussetzungen

Für Einstiegsgeld bei einer Existenzgründung müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erhalten bislang Bürgergeld.
  • Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
  • Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben.
  • Die selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
  • Durch die Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind.

Höhe und Dauer

Mitarbeiter besprechen sich in einem Büro

Wie viel Einstiegsgeld Sie erhalten, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen ab und davon, wie lange Sie arbeitslos waren beziehungsweise sind.

Der Betrag muss nicht über den gesamten Förderzeitraum gleich sein. Sie können zum Beispiel in den ersten Monaten mehr Einstiegsgeld erhalten, als am Ende Ihres Bewilligungszeitraums. Das legen wir zu Beginn fest.

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können höchstens 24 Monate lang mit Einstiegsgeld gefördert werden. Es wird monatlich ausgezahlt und ist anrechnungsfrei.

Einstiegsgeld für eine Existenzgründung beantragen

Einstiegsgeld können Sie nur erhalten, wenn Sie den Antrag vor der Existenzgründung stellen. Vereinbaren Sie deshalb zunächst einen Beratungstermin mit uns.

Dienststelle finden

Wir prüfen dann, ob eine Förderung infrage kommt. Dazu benötigen wir bestimmte Unterlagen von Ihnen. Diese können Sie zu Ihrem Termin mitbringen oder zeitnah nachreichen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Lebenslauf
  • Beschreibung Ihres Gründungsvorhabens, zum Beispiel durch einen Businessplan
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten 3 Jahre

In bestimmten Fällen müssen Sie weitere Nachweise vorlegen. Das kann zum Beispiel ein Befähigungsnachweis als Gründerin oder Gründer oder eine Stellungnahme Dritter zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens sein. Das können beispielsweise eine Bank oder eine fachkundige Stelle sein. Mehr dazu erfahren Sie während des Beratungsgesprächs.

Wenn wir Ihren Antrag bewilligt haben, müssen Sie Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit nach der Existenzgründung belegen. Geeignete Nachweise sind zum Beispiel die Gewerbeanmeldung oder Anzeige beim Finanzamt.

Tipp:Gut zu wissen: Mit Einstiegsgeld können wir auch die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Einstiegsgeld für eine Beschäftigung.

Rechtliche Grundlage für Einstiegsgeld ist Paragraf 16b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).

Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen

Mann und Frau sitzen in einem Büro und arbeiten an einem Laptop

Mit Ihrer Selbstständigkeit wollen Sie Ihren Lebensunterhalt eigenständig finanzieren. Damit das gelingt, können wir Sie finanziell unterstützen – mit einem Darlehen oder einem Zuschuss für Anschaffungen. Wenn Sie bereits selbstständig sind, können wir Sie mit einem Angebot für eine kostenfreie Beratung und  Vermittlung von Kenntnissen unterstützen, die wichtig für eine wirtschaftliche Selbstständigkeit sind.

Alle diese Unterstützungsangebote fassen wir unter dem Begriff „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“, kurz: LES, zusammen.

Weitere Informationen, zum Beispiel zu den genauen Voraussetzungen für die Förderung, finden Sie auf unserer Seite Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen.