Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit

Wenn Sie sich selbstständig machen, können wir Sie in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld unterstützen.

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Mit dem Schritt in eine Selbstständigkeit können Sie Ihre Arbeitslosigkeit beenden. In der Gründungsphase haben Sie jedoch vielleicht nicht genug Einnahmen, um finanziell auf eigenen Beinen zu stehen. Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können wir Sie in bestimmten Fällen mit Einstiegsgeld unterstützen (Fachbegriff: fördern). So haben Sie einen größeren finanziellen Spielraum, bis sich Ihr Geschäft von selbst trägt.

Tipp:Gut zu wissen: Der rechtliche Begriff für diese Förderung ist „Einstiegsgeld für eine selbständige Tätigkeit“.

Voraussetzungen für Einstiegsgeld

Für Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • positiv:Sie erhalten Bürgergeld.
  • positiv:Sie haben sich noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht.
  • positiv:Sie werden Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und mindestens 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten. 
  • positiv:Sie sind persönlich geeignet, um Ihre geplante Selbstständigkeit erfolgreich auszuüben.
  • positiv:Durch Ihre Existenzgründung bestehen gute Aussichten, dass Sie zukünftig nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen sind. 

Wichtig:Wichtig: Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, entscheidet Ihre Integrationsfachkraft im Jobcenter. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Einstiegsgeld.

Höhe und Dauer des Einstiegsgeldes

Ihre Integrationsfachkraft legt die Höhe Ihres Einstiegsgeldes zu Beginn fest. Sie kann auch festlegen, ob sich der Förderbetrag im Laufe der Zeit ändert. Unter Umständen erhalten Sie in den ersten Monaten mehr Einstiegsgeld als zum Ende des Förderzeitraums.

Sie erhalten höchstens 24 Monate lang Einstiegsgeld. Es wird monatlich und ohne Abzüge an Sie ausgezahlt. Das Einstiegsgeld wird nicht auf Ihr Bürgergeld angerechnet. 

Wie viel und wie lange Sie Einstiegsgeld erhalten, hängt unter anderem von Ihren persönlichen Lebensumständen ab. Wir berücksichtigen beispielsweise, ob Sie allein oder mit anderen Personen zusammenleben, wie lange Sie arbeitslos waren und wie Ihre Jobaussichten sind. Einen rechtlichen Anspruch auf eine bestimmte Dauer und einen bestimmten Betrag haben Sie nicht. 

Einstiegsgeld für eine Selbstständigkeit beantragen

Beratungsgespräch vereinbaren

Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit Ihrer Integrationsfachkraft.

Jobcenter finden

Unterlagen zusammenstellen

Um prüfen zu können, ob Sie die Voraussetzungen für Einstiegsgeld erfüllen, benötigen wir bestimmte Unterlagen von Ihnen. Diese können Sie zum Termin im Jobcenter bereits mitbringen, aber auch nachreichen. Ihre Integrationsfachkraft benötigt von Ihnen unter anderem 

  • Ihren Lebenslauf,
  • einen Geschäftsplan,
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan und
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau für die nächsten 3 Jahre.

Möglicherweise sind weitere Unterlagen erforderlich, zum Beispiel ein Nachweis über Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie benötigen, um erfolgreich selbstständig zu sein. Ebenso kann eine Stellungnahme sogenannter Dritter zur Tragfähigkeit Ihres Unternehmens erforderlich sein. Dritte sind beispielsweise eine Bank oder eine fachkundige Stelle.

Beraten lassen

Ihre Integrationsfachkraft berät Sie zum Einstiegsgeld und beantwortet Ihre Fragen. Sie erläutert Ihnen auch, welche Unterlagen sie von Ihnen noch benötigt.

Antrag online übermitteln

Im Beratungsgespräch gewinnt Ihre Integrationsfachkraft einen Eindruck davon, ob das Einstiegsgeld grundsätzlich für Sie infrage kommt und informiert Sie über ihre erste Einschätzung. 

Im Anschluss schaltet sie gegebenenfalls den Online-Antrag für Sie frei. Das heißt: Sie können über Ihr Benutzerkonto die Antragsunterlagen online übermitteln.

Über Ihr Benutzerkonto können Sie später auch noch fehlende Unterlagen nachreichen. 

Falls Sie noch keine Nutzungsdaten für ein Benutzerkonto haben, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Integrationsfachkraft in Verbindung. 

Einstiegsgeld online beantragen

Entscheidung abwarten

Ihre Integrationsfachkraft prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Wenn alle Informationen vollständig vorliegen, erhalten Sie per Post oder online über Ihr Benutzerkonto eine Information darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wurde.

Wurde Ihr Antrag bewilligt, informiert Sie dieses Schreiben (Fachbegriff: Bescheid) auch darüber, wie lange und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld für Ihre Selbstständigkeit erhalten und ob Sie weitere Nachweise erbringen müssen. 

Selbstständigkeit belegen

Weisen Sie nach, dass Sie sich selbstständig gemacht haben – zum Beispiel mit Ihrer Gewerbeanmeldung oder Ihrer Anzeige beim Finanzamt. Ihre Integrationsfachkraft informiert Sie darüber, welche Nachweise sie von Ihnen benötigt.

Anschließend wird das Einstiegsgeld monatlich auf Ihr Konto überwiesen.

Die rechtliche Grundlage für Einstiegsgeld ist Paragraf 16b Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II).