Mit Ihrer Selbstständigkeit wollen Sie Ihren Lebensunterhalt wieder eigenständig finanzieren. Damit das gelingt, können wir Sie finanziell unterstützen – in Form eines Darlehens oder eines Zuschusses für Anschaffungen. Durch kostenfreie Beratung können wir Sie unterstützen, wenn Sie bereits selbstständig sind. In diesem Fall können wir Ihnen außerdem Kenntnisse vermitteln, die eine wesentliche Grundlage für wirtschaftliche Selbstständigkeit sind.
Alle diese Angebote fassen wir unter dem Begriff „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“, kurz: LES, zusammen.
Auf dieser Seite erhalten Sie nähere Informationen zu LES. Falls Sie Fragen dazu haben, hilft Ihnen Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner beim Jobcenter gerne weiter – persönlich vor Ort oder telefonisch. Fragen Sie einen Beratungstermin bei Ihrem zuständigen Jobcenter an:
Wichtig:Wichtig: Wenn Sie zusätzlich zum Arbeitslosengeld noch Bürgergeld beziehen, können Sie keine LES erhalten. Dann kommt der Gründungszuschuss für Sie infrage. Wenden Sie sich für Informationen dazu an Ihre zuständige Agentur für Arbeit.
Voraussetzungen
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf LES. Ob Sie LES erhalten, entscheidet Ihre Ansprechperson beim Jobcenter. Zuvor prüft sie, ob Sie diese grundlegenden Voraussetzungen erfüllen:
- positiv:Sie beziehen Bürgergeld oder haben Anspruch darauf.
- positiv:Sie machen sich hauptberuflich selbstständig, sind bereits selbstständig oder bauen eine geringfügige selbstständige Tätigkeit aus.
- positiv:Sie sind persönlich geeignet, eine selbstständige Tätigkeit erfolgreich auszuüben. Weitere Informationen hierzu finden Sie am Seitenende.
- positiv:Sie können nachweisen, dass Sie keine anderen Finanzierungsquellen in Anspruch nehmen können. Solche wären zum Beispiel spezielle Bundes- und Landesprogramme, lokale Wirtschaftsförderung, Bankkredite oder Mikrokredite.
- positiv:Ihr Unternehmen ist nicht insolvent.
- positiv:Ihre Selbstständigkeit ist (voraussichtlich) wirtschaftlich tragfähig.

