Wie hoch der Ergänzungsbetrag ist, auf den Sie Anspruch haben, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen sowie Ihrem Bedarf ab. Mit Bedarf ist der Betrag gemeint, der Ihnen und Ihrer Familie für den Lebensunterhalt zusteht. Dieser setzt sich vor allem aus einem festen Regelbedarf und den Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen.
Von Ihrem Bedarf zieht das Jobcenter Ihr Einkommen ab. Es gibt dabei aber einen bestimmten Teil des Einkommens, der nicht berücksichtigt wird, den sogenannten Frei- oder Absetzungsbetrag. Wie hoch Ihr persönlicher Freibetrag ist, hängt unter anderem von Ihrem Bruttoverdienst und Ihren Beiträgen zur Sozialversicherung ab.
Die verbleibende Summe ist der Ergänzungsbetrag, der Ihnen ausgezahlt wird.
Weitere Informationen zum Bürgergeld oder zu den Absetzungsbeträgen finden Sie in Kapitel 9 im Merkblatt Bürgergeld, das Sie am Ende der Seite herunterladen können.
Beispiel für die Berechnung des Ergänzungsbetrags
Herr Hartwig ist 35 Jahre alt, alleinstehend und bezahlt 410,00 Euro Miete. Er verdient brutto 650,00 Euro pro Monat, das sind netto 553,50 Euro. Das Jobcenter berechnet anhand von Herrn Hartwigs Bruttoeinkommen einen Ergänzungsbetrag von 581,50 Euro.
Bedarf von Herrn Hartwig
Zu berücksichtigendes Einkommen von Herrn Hartwig
Anspruch von Herrn Hartwig
Das Jobcenter überweist Herrn Hartwig monatlich 581,50 Euro. Zusammen mit seinem Verdienst hat er insgesamt 1.135,00 Euro zur Verfügung.
Zum Vergleich: Würde Herr Hartwig nicht arbeiten und nur Bürgergeld beziehen, hätte er monatlich 223,00 Euro weniger.